Mittwoch, 19. März 2014

*Rofl* Österreich halt....

Österreich muss die StVO erst lernen.


Wenn nämlich das Gratisblatt “Österreich” und besonders dessen Radthemenedelfeder Christoph Mierau gemeint ist. Denn “Österreich” hat heute einen Artikel über wichtige Verkehrsregeln für RadlerInnen ins Blatt gerückt, das nicht nur tendentiös-plakativ eine Radlsünde abbildet, sondern offenbar das Gesetzbuch zur falschen Unkenntlichkeit zusammengekürzt hat:
Von 10 “Regeln” sind 6 falsch!

oesterreich_10regeln_6falsch_20140319_web
Hier die Richtigstellungen …
1. Richtiges Licht: FALSCH. Das Rücklicht darf blinken und muss nicht mit dem Rad fest verbunden sein. Anstecklichter gelten natürlich vorne  sowie hinten.
2. Zebrastreifen: FALSCH. Sie dürfen mit dem Rad befahren werden, allerdings ohne die Schutzfunktion für Fußgänger. Aber wir empfehlen natürlich, diesen Schutzstreifen für FußgängerInnen nicht zu befahren!
3. Fussgängerzone. RICHTIG. Allerdings ist nicht “in den meisten” Fuzos Radeln verboten, sondern in Wien in mehr als der Hälfte erlaubt!
4. Kreuzungen mit 10 km/h: DOPPPELT FALSCH. Zum einen betrifft die Geschwindigkeitsbeschränkung das Annähern, nicht das Queren von Kreuzungen (denn da sollte man möglichst rasch drüber, StVO-Novelle 2010), und zum anderen nur die sogenannte Radfahrerüberfahrt mit Blockmarkierungen, die eine Schutzfunktion für RadlerInnen hat, die vergleichbar dem Zebrastreifen für FussgängerInnen ist. Dies Fehlinformation kann sehr gefährlich werden, wenn RadlerInnen plötzlich auf Kreuzungen abbremsen.
5. Kopfhörer am Rad: FALSCH. Diese sind schlicht und einfach nicht verboten.
6. Radwegrichtung: RICHTIG. Natürlich ist die Richtung zu beachten, wenn Pfeile markiert sind. Leider sind gerade in Wien einige Richtungsradwege nicht richtig mit Pfeilen markiert, das müsste die MA46 nachholen.
7. Kinder nicht allein: MEHR ALS FALSCH. Nämlich auch Kinderradmobilitätstfeindlich. Natürlich dürfen Kinder schon ab dem 10. Geburtstag alleine Rad fahren, falls sie die freiwillige Radfahrprüfung gemacht haben. Was die Mehrheit der Kinder Österreichs auch tut! Also des Landes Österreich, nicht der Gratiszeitung “Österreich“.
8. Busspur: RICHTIG. Nur mit Zusatzschild “Ausgenommen Radfahrer” ist das Befahren erlaubt, zusätzlich sollten große Radsymbole auf der Spur markiert werden.
9.Tempolimit: RICHTIG. Wobei die Tendenz, auf 30er-Fahrbahnen die Beschränkung zu überschreiten, unter RadlerInnen rein PS-begründet sehr gering ist, aber kaum ein KFZ in Wien diese einhält. Von 50ern ganz zu schweigen.
10. Mehrzweckstreifen: FALSCH. Hier rächt sich die Ungenauigkeit der Mierau’schen Kurzfassungen sehr. Denn der MZS darf eben generell nicht von andren Fahrzeugen als Fahrrädern befahren werden. Nur in Ausnahmefällen (zB zu breites Fahrzeug) ist dies erlaubt, ganz ausdrücklich ist es daher für einspurige KFZ, also Motorräder, verboten.
RESUMEE: Würde Mierau Rad fahren, wäre er falsch unterwegs. Da er aber wohl Auto fährt, ist er mit dieser Regelauslegung zusätzlich auch gefährlich.*
(* s. Kommentar unten)

http://lobby.ig-fahrrad.org/oesterreich-muss-die-stvo-erst-lernen/