Montag, 30. Dezember 2013

Und zu Guter Letzt......


Kösseldorf gegen Düln ääh Düsseldorf gegen Köln

Kimura mit der berühmten Fortana-Fahne aus dem Block 33. Sie wurde ihm bei dem brutalen Überfall entwendet.

TORSTEN KIMURA AUSGERAUBTBrutalo-Überfall auf Fortunas Lieblingsmaler


DÜSSELDORF –  
Echte Fortuna-Fans waren die mit Sicherheit nicht...
Brutalo-Überfall auf Fortunas Lieblingsmaler Torsten Kimura (43). Zersplitterte Schaufensterscheiben. Sieben Vermummte. Angst.
Hier schlugen die Täter zu: Die zertrümmerten Scheiben des Ateliers in Oberbilk.
Hier schlugen die Täter zu: Die zertrümmerten Scheiben des Ateliers in Oberbilk.
Foto: Uwe Schaffmeister
Es ist kurz nach 18 Uhr. Kimura sitzt in seinem Atelier auf der Oberbilker Allee, bereitet eine kommende Ausstellung in New York vor. Plötzlich hört er Geräusche im vorderen Teil der Galerie. Jemand hämmert gegen die Tür. Dann splittern mit einem lauten Knall die Scheiben der Fensterfront.
Kimura: „Und auf einmal sieben Typen vor mir. Alle dunkel gekleidet. einer mit einem roten Kapuzen-Shirt. Alle hatten ihr Gesicht vermummt. Sieben Mann! Da kommt man nicht auf die Idee, etwas zu unternehmen. Da hat man einfach nur Angst ums eigene Leben.“
Wie gelähmt schaut der Künstler zu, wie die Täter sich ganz gezielt drei große Kunstfahnen greifen. Zwei von Fortuna, eine von der DEG.
Torsten Kimura in seinem Atelier. Fortuna ist seine Muse und seine große Leidenschaft.
Torsten Kimura in seinem Atelier. Fortuna ist seine Muse und seine große Leidenschaft.
Foto: Uwe Schaffmeister
Kimura (er hatte im September eine große Fortuna-Ausstellung im Düsseldorfer Rathaus): „Da stand noch viel mehr Kunst rum. Aber das hat die gar nicht interessiert. Sie wollten nur die Fahnen.“
Unter denen befindet sich auch eine ganz berühmte: die größte zusammengenähte Blockfahne der Fortuna. Eine Art Heiligtum der Fans. Kimura schwenkt sie selbst bei den Heimspielen der Mannschaft in Block 33. Kimura: „Wenn sie mich nach dem Wert fragen - den materiellen kann ich ihnen nicht nennen. Aber der ideelle ist mit Geld nicht zu bezahlen.“
Fahnenklau - sowas passiert häufig unter Fußballfans. Besonders wenn große Derbys anstehen. Die Schalker haben das einst mit den Dortmunder gemacht. Die Kölner mit den Gladbachern. Das nächste große Derby heißt Fortuna Düsseldorf gegen den 1. FC Köln.
Bild
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Sonntag, 29. Dezember 2013

Anarchistenwalzer (Worried Man Skiffle Group)


Hejajippiejeh, Morgenpost, ole ole.....

http://mobil.mopo.de/polizei/schon-wieder--vermummte-greifen-davidwache-an--polizist--45--schwer-verletzt,23477812,25747140.html

Schon wieder!

Vermummte greifen Davidwache an! Polizist (45) schwer verletzt

Von ANASTASIA IKSANOV
 
Die Davidwache wurde in der Nacht zu Sonntag erneut angegriffen, es gab drei verletzte Polizisten.
 
Schon wieder! Bereits zum zweiten Mal in nur einer Woche wurde die Davidwache auf der Reeperbahn von linksautonomen Krawallmachern attackiert - erstmals auch gezielt Polizisten!
Nach MOPO-Informationen griffen in der Nacht zu Sonntag gegen 23 Uhr etwa 30-40 Linksautonome die Davidwache auf der Reeperbahn an, brüllten "St.Pauli - Scheißbullen - Habt Ihr immer noch nicht genug!", schmissen Steine und griffen die Wache gegen 2 Uhr sogar mit Buttersäure an.

Vier Polizisten, die aus der Wache herauskamen, wurden sofort mit Flaschen und Steinen beworfen, weshalb sie sich zurückzogen, um Verstärkung zu holen. Der Mob zog dann in Richtung Hein-Hoyer-Straße, an der Ecke zur Seilerstraße kamen ihnen zwei Polizisten entgegen.
Ohne Ankündigung wurde einem von ihnen (45) ein Stein ins Gesicht geworfen - dabei erlitt er einen Kiefer- und Nasenbeinbruch, ein Zahn brach zudem ab. Zwei zu Hilfe eilende Beamte (48 und 49) aus der Davidwache wurden ebenfalls attackiert und verletzt.
Als weitere Polizisten angerannt kamen, flüchteten die Krawallmacher in alle Richtungen. Es konnte niemand festgenommen werden.

Drei Polizisten wurden verletzt, einer sogar schwer

Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch zeigt sich erschrocken zum Vorfall: "Derart zielgerichtete und massive Übergriffe auf Polizeibeamte sind unerträglich. Ich bin entsetzt über die Gewalt, bei der unsere Beamtinnen und Beamten zum Teil schwer verletzt wurden."
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, Klemens Burzlaff, betont zudem, dass der Angriff geplant und bis aufs kleinste Detail durchdacht war.
"Es ist unfassbar mit welcher Brutalität diese Straftäter gegen unsere Kolleginnen und Kollegen vorgegangen sind. Wer aus kürzester Distanz Flaschen und Steine auf Polizisten wirft, nimmt billigend in Kauf, dass Menschen getötet werden!", so Burzlaff in einer schriftlichen Mitteilung.

Polizeigewerkschaft warnt vor Schusswaffengebrauch

Und Gerhard Kirsch, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Hamburg, sagt: "Es muss jedem klar sein, dass eine Dimension erreicht wurde, die den Schusswaffengebrauch, den sich vor dem Hintergrund der sich dann ergebenden Folgen niemand vorstellen und wollen kann, dennoch wahrscheinlich machen könnte."
Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, fordert: "Der Senat muss jetzt dringend ein klares Konzept gegen linksextreme Gewalt vorlegen. Eine weitere Eskalation der Gewalt darf nicht akzeptiert werden."
In einer schriftlichen Mitteilung heißt es weiter: "Offenbar bezeichneten sich die brutalen Kriminellen von gestern Abend selbst als Fans des FC St. Pauli. Der Verein ist jetzt aufgefordert, sich eindeutig von diesen Gewalttätern zu distanzieren!"
Bereits vor der Krawall-Demo vor einer Woche wurde die Davidwache erstmals von Vermummten angegriffen, Scheiben und Autos wurden zerstört, es entstand ein hoher Sachschaden.

LASKl Fans gegen ÖFB

Stadionverbote nach Platzsturm gegen Liefering

geschrieben von  Christian Zeintl
 
Donnerstag, 19 Dezember 2013 11:46
 
Nach und während des Spieles gegen Liefering kam es ja bekanntlich zu einem Platzsturm, der auch unter uns Fans zu unterschiedlichen Reaktionen führte. (Blogs dazu: "Die Schande von Linz - Reloaded" und "Die Schande von Linz?" ). Nun, letzte Woche wurden vom ÖFB die Urteile gesprochen und den Platzstürmern zugestellt. Es kam zu teils drastischen Urteilen von bis zu 66 Monaten Stadionverbot. Wir wurden von zahlreichen Fans kontaktiert mit der Bitte, beim ÖFB anzufragen, wie es zu diesen Urteilen gekommen ist. Als Fanplattform sehen wir uns natürlich auch als Vermittler zwischen Fans auf der einen und Verantwortlichen auf der anderen Seite. Wir schickten also an den ÖFB einen kleinen Fragenkatalog, der uns heute beantwortet wurde.
 
Unserer Fragen gingen an den ÖFB, da dieser für die Durchführung der Ligen ab Regionalliga abwärts zuständig ist. Für die Bundesliga und die "Erste Liga" ist hingegen die Bundesliga selbst zuständig. Deshalb gibt es hier auch unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Der ÖFB gab uns das OK, diese Antworten auf unserer Seite online stellen zu dürfen. Hier findet ihr nun den Schriftverkehr zwischen dem ÖFB und "seit1908.at".
 
Wir hoffen, damit auch etwas Klarheit in Sachen Stadionverbote zu bringen. Und möchten uns auch beim ÖFB für die ausführliche Antworten bedanken. Wir werden auch dazu keine weitere Stellung mehr nehmen. Jeder LASK Fan darf aus diesem Schriftverkehr seine eigenen Schlüsse ziehen. 
 
Mail von "seit1908.at" an den ÖFB: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren! Zu aller erst möchten wir klarstellen, dass wir jede Gewalt in und rund um das Stadion natürlich verurteilen und ablehnen. Auch Strafen gegen Gewalttäter werden von uns ausdrücklich begrüßt und befürwortet. In diesem Jahr gab es leider einen unschönen Vorfall im Zuge des Relegationsspiels gegen den FC Liefering. Natürlich ist dieser Platzsturm absolut abzulehnen und wir sind dafür, dass die Schuldigen eine gerechte Strafe bekommen. Nun, in der letzten Woche wurden die Urteile für diesen Platzsturm zugestellt und zahlreiche Fans sind durchaus irritiert über die teils drakonischen Strafen. Uns wurde zugetragen, dass Stadionverbote von bis zu fünf Jahren ausgesprochen wurden. Für viele LASK Fans erscheinen diese Strafen viel zu hoch. Wir, als LASK Fanplattform wurden von zahlreichen Fans kontaktiert, die die Höhe der Strafen im Vergleich zu ähnlichen Fällen in der Bundesliga als zu drakonisch empfinden. Es wurde teilweise von Willkür gegenüber den Fans eines Regionalligisten gesprochen. Wir wurden gebeten einige Fragen an den ÖFB zu stellen und dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach. Wir, als Fanplattform sehen uns auch als ein Vermittler zwischen Verantwortlichen und den Fans.

Im folgenden Absatz nun die Fragen die zahlreiche LASK Fans im Moment beschäftigen.

- Wie und woher gelangen sie zu den Daten des Betroffenen und wie zu dem Tathergang?
- Wie ist der interne Ablauf?
-Werden hier noch weitere Erkundigungen eingeholt, die Vereine oder Sicherheitsbeauftragte befragt? 
- Inwieweit ist die Polizei bzw. welche Abteilungen der Polizei eingebunden? 
- In welchem Personenkreis wird über die einzelnen Stadionverbote beraten und wie werden sie beschlossen? 
- Wie wird die Länge der Strafe berechnet? 
- Gibt es einen Strafen Katalog? 
- Gab es Empfehlungen des Vereines oder der Polizei über die Straflänge? Und wurden diese berücksichtigt? 
- Warum gibt es teils eklatante Unterschiede bei der Straflänge zu der Bundesliga? 
- Gegen wie viele LASK-Fans wurde ein Stadionverbot verhängt und in welchem Zeitrahmen bewegen sich die Stadionverbote? 
- Wie ist der Ablauf wenn ein Einspruch gemacht wird?

Wir würden uns freuen wenn Sie diese Fragen beantworten. Dies wird sicherlich zur Transparenz in dieser Frage beitragen und die Unruhe bzw. die Sorgen unter den LASK Fans mindern. Wir möchten außerdem noch einmal betonen, dass bei den Anfragen kein einziges Mal ein Aussetzen der Strafen gefordert wurde. Alle Fans befürworten Strafen gegenüber den Tätern. Hier geht es einzig und allein um die Dauer der Stadionverbote und wie diese errechnet werden. Außerdem bitten wir Sie, diesen Schriftverkehr auf unserer Homepage veröffentlichen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 


Und das ist die Antwort, die heute vom ÖFB gekommen ist:

Sehr geehrter Herr Zeintl! 
 
Recht herzlichen Dank für Ihre email und dass sie sich als Vermittler zur Verfügung stellen.  Auf Ihre Fragen darf ich wie folgt antworten: 
 
Wie und woher gelangen sie zu den Daten des Betroffenen und wie zu dem Tathergang? Die Daten inkl. Sachverhaltsdarstellungen wurden gem. § 56 SPG von der Landespolizeidirektion Oberösterreich an den ÖFB übermittelt. 
 
Wie ist der interne Ablauf? Nachdem ein Verfahren eingeleitet wird, wird der Betroffene darüber informiert und erhält die Möglichkeit zu einer Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen. Sollte diese Möglichkeit ungenützt verstreichen, entscheidet das Komitee für Stadien, Sicherheit und Fanwesen aufgrund der Aktenlage, sprich auf Basis der übermittelten Daten und Informationen. 
 
Werden hier noch weitere Erkundigungen eingeholt, die Vereine oder Sicherheitsbeauftragte befragt? Der Verein (LASK) war involviert und hat eine Stellungnahme zu den einzelnen Personen abgegeben. 
 
Inwieweit ist die Polizei bzw. welche Abteilungen der Polizei eingebunden? Abgesehen von der erfolgten Datenübermittlung waren Behörden/Exekutive nicht weiter in die Stadionverbotsverfahren eingebunden, wobei es grundsätzlich dem Komitee frei steht, weitere Stellungnahme einzuholen. 
 
In welchem Personenkreis wird über die einzelnen Stadionverbote beraten und wie werden sie beschlossen? Das Komitee für Stadien, Sicherheit und Fanwesen hat 6 stimmberechtigte Mitglieder.  Es wird über jeden einzelnen Fall im Rahmen einer Sitzung beraten. 
 
Wie wird die Länge der Strafe berechnet? Ein Stadionverbot ist nicht als Strafe konzipiert, sondern wird zwecks Aufrechterhaltung der Sicherheit in Fußballstadion herangezogen, um Personen, die auf Grund konkreter Verdachtsmomente bzw. Verhaltensweisen unmittelbar ein Risiko für die Sicherheit darstellen können, vom Besuch einer Fußballveranstaltung auszuschließen. Die Dauer eines Stadionverbots hängt in erster Linie von der Schwere des sicherheitsgefährdenden Vorfalls ab. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob der Betroffene im Verdacht steht, mehrere strafrechtlich relevante Delikte (wie zB. tätlicher Angriff, Körperverletzung und Sachbeschädigung) bzw. Verstöße gegen die Hausordnung begangen zu haben und ob der Betroffene in der Vergangenheit bereits ähnliche sicherheitsgefährdete Handlungen gesetzt hat bzw. gegen ihn schon einmal ein bundesweites Stadionverbote ausgesprochen wurde. Natürlich wird auch eine etwaige Stellungnahme des Betroffenen bei Festsetzung der Dauer bewertet und berücksichtigt. 
 
Gibt es einen Strafen Katalog? Zum Zwecke der Gleichbehandlung gibt es interne Richtlinien des ÖFB-Komitees, an welchen sich das Gremium bei Behandlung des Einzelfalls und Festsetzung der Dauer eines Stadionverbotes orientiert. Gab es Empfehlungen des Vereines oder der Polizei über die Straflänge?
 
Und wurden diese berücksichtigt? Empfehlungen des Vereines gab es (Anm.Red: Es wurde u.a. angeboten das einige der Fans ihre "Schuld "in sozialer Arbeit für den Verein ableisten und so die Strafe reduziert wird), von der Polizei wurde eine solche nicht abgegeben. Das Komitee entscheidet als unabhängiges Gremium und ist demnach an eine Empfehlung grundsätzlich nicht gebunden. 
 
Warum gibt es teils eklatante Unterschiede bei der Straflänge zu der Bundesliga? Mit Juli 2011 wurde die höchstmögliche Dauer eines Stadionverbotes gemäß ÖFB-Präsidiumsbeschluss auf 10 Jahre erhöht. 
 
Gegen wie viele LASK-Fans wurde ein Stadionverbot verhängt und in welchem Zeitrahmen bewegen sich die Stadionverbote? Insgesamt wurden 30 Stadionverbotsverfahren durchgeführt. Die Dauer der ausgesprochenen Stadionverbote beträgt von 24 bis 66 Monate, je nachdem wie schwerwiegend das Verhalten des Betroffenen in Hinblick auf die Sicherheit(sgefährdung) war. 
 
Wie ist der Ablauf wenn ein Einspruch gemacht wird? Laut Stadionverbotsordnung hat jeder Betroffene die Möglichkeit einen Einspruch innerhalb von 14 Tagen beim ÖFB-Rechtsmittelsenat einzulegen. Nach Einlangen des Einspruchs wird der gesamte Akt dem ÖFB-Rechtsmittelsenat übermittelt welcher in weiterer Folge den Einspruch behandelt.     
 
Wir hoffen Ihnen mit unseren Antworten mehr Transparenz geliefert zu haben.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 

Einfach nur widerlich und abartig

Unrechtsrepublik Österreich: Türken dürfen Kinder vergewaltigen

KindersexWeil der sexuelle Missbrauch von Kindern bei Türken eine lange »kulturelle Tradition« hat, läuft ein türkischer Kinderschänder in Österreich frei herum - kein Haftgrund. Nach Deutschland billigt damit jetzt auch Österreich Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien.

Als wir im Mai 2011 an dieser Stelle über ein Urteil des Landgerichts Osnabrück berichteten, wonach Kindesvergewaltigung durch Türken in Deutschland nicht mit Haft bestraft werden darf, weil KIndesvergewalrtigung eine lange »Tradition« im islamischen Kulturkreis habe, waren viele Leser entsetzt.
In Deutschland können sich orientalische Kindesvergewaltiger seither auf das Urteil des LG Osnabrück berufen< und müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.
Und nun gibt es eine ähnliche Entscheidung auch in Österreich: Im niederösterreichischen Bruck waren einer Supermarkt-Verkäuferin beim Eintüten zufällig Fotos aus dem Umschlag gefallen, die eindeutig zeigten, wie ein Türke ein Kind missbrauchte. Sofort ging sie zur Polizei. Und die Staatsanwaltschaft ermittelte. Doch der Türke wurde nicht verhaftet. Begründung: Das vergewaltigte Kind ist der eigene Sohn des Türken. Und es handele sich bei der Kindesvergewaltigung um eine »jahrelange Familientradition«. Das Kind habe sich nicht gewehrt, weil es die Gefühle seines Vaters nicht verletzen wollte. Also ist doch alles in Ordnung, oder?
Wenn sich zugewanderte Orientalen also künftig in Deutschland oder Österreich bei der Vergewaltigung von Kindern auf ihre »Tradition« berufen, dann müssen sie keine Haftstrafe fürchten. Es gibt allerdings noch eine weitere beliebte Ausrede für Türken, damit sie bei Kindesvergewaltigungen im deutschsprachigen Raum nicht bestraft werden, ein Beispiel: Der Kölner Türke Erkan S. (35) hat hinter einem Supermarkt in Engelskirchen ein acht Jahre altes Kind vergewaltigt. Weil Türke Erkan S. aber nur einen Intelligenzquotienten von 40 (!) hat, ließ ihn das Kölner Landgericht ohne Gefängnisstrafe frei, während das Opfer weiter unter Albträumen leidet. »Die Unterbringung in der JVA würde seine soziale Existenz völlig vernichten«, so der Richter über den türkischen Täter. Erkan S. ist halt schwachsinnig. Auf solche Mitbürger müssen wir jetzt Rücksicht nehmen. Wir geben unsere eigenen Normen und Werte zugunsten von Schwachsinnigen auf, oder würden wir einen deutschen oder österreichischen Kinderschänder mit einem IQ von 40 etwa auch frei herumlaufen lassen, um seine »soziale Existenz« nicht zu vernichten?

http://www.inhr.net/artikel/unrechtsrepublik-%C3%B6sterreich-t%C3%BCrken-d%C3%BCrfen-kinder-vergewaltigen

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Dazu wäre dann folgendes zu sagen:


Gericht
OGH

Entscheidungsdatum
04.10.2011

Geschäftszahl
13Os94/11i

Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 4. Oktober 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden sowie durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Kopinits als Schriftführer in der Strafsache gegen Roland R***** wegen Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 25. März 2011, GZ 12 Hv 191/02f-281, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:

Spruch
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet.
Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Text
Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland R***** (im wieder aufgenommenen Verfahren erneut) jeweils mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (2) schuldig erkannt.
Danach hat er zwischen Anfang September 2001 und Juli 2002 in St. P*****
(1) wiederholt dadurch, dass er die am 20. Jänner 1991 geborene Vanessa A***** veranlasste, auf sein erregtes Glied Gel oder Creme aufzutragen und es bis zum Samenerguss zu reiben, und sie, nachdem sie sich über seine Aufforderung entkleidet hatte, an Brüsten und Scheide betastete, außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen und von dieser an sich vornehmen lassen;
(2) durch die zu Punkt 1 beschriebenen Handlungen mit der minderjährigen Vanessa A*****, die als Tochter seiner Lebensgefährtin seiner Erziehung und Aufsicht unterstand, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von dieser an sich vornehmen lassen.

Rechtliche Beurteilung
Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 1, 4, 5 und 11 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten schlägt fehl.
Der Besetzungsrüge (Z 1) zuwider resultiert aus der früheren Mitwirkung der Vorsitzenden des Schöffensenats an die Wiederaufnahme des Verfahrens ablehnenden Entscheidungen (ON 152 und ON 164) eines Dreirichtersenats des Landesgerichts (vgl § 31 Abs 6 Z 2 StPO) keine Ausgeschlossenheit nach § 43 Abs 4 StPO. Die dort enthaltene Wortfolge, „über einen Antrag auf Wiederaufnahme oder einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a) und von der Mitwirkung und Entscheidung im erneuerten Verfahren“, ist nämlich als Einheit zu lesen und regelt Ausgeschlossenheit von einer dieser Handlungen nur für den Fall einer im früheren Verfahren entfalteten Tätigkeit, was bei der Mitwirkung an einer Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme (§ 357 Abs 2 StPO) gerade nicht der Fall ist (Lässig, WK-StPO § 43 Rz 33; vgl ErläutRV 25 BlgNR 22. GP 62; vgl zur früheren Rechtslage: RIS-Justiz RS0097428). Gegen eine - auch aus grundrechtlicher Sicht keineswegs erforderliche (vgl Grabenwarter, EMRK4 § 24 Rz 47; Meyer-Ladewig, EMRK3 Art 6 Rz 80 f), unter bestimmten Aspekten sogar problematische (vgl Lässig, WK-StPO Vor §§ 43-47 Rz 3) - extensive Auslegung spricht zudem, dass der Gesetzgeber mit BudgetbegleitG 2009 (BGBl I 2009/52) zwar ausdrücklich Ausgeschlossenheit vom Hauptverfahren für den Fall der Mitwirkung an einer Entscheidung über die Fortführung (§ 43 Abs 2 StPO; vgl dazu auch die Materialien, die den Willen zu ansonsten eher restriktiver Regelung zum Ausdruck bringen: ErläutRV 113 BlgNR 24. GP 37), nicht aber für den hier aktuellen Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens normiert hat.
Gründe für eine Ausgeschlossenheit nach § 43 Abs 1 Z 3 StPO (vgl Lewisch, WK-StPO § 358 Rz 54), insbesondere dahingehend, dass die Vorsitzende aufgrund von Voreingenommenheit nicht bereit gewesen wäre, eine sich über den Fall gebildete Meinung ungeachtet der Verfahrensergebnisse zu ändern (vgl RIS-Justiz RS0096733), bringt die Rüge nicht vor. Bloß ergänzend sei angemerkt, dass keiner der Anträge, über welche die Vorsitzende entschieden hat, Grundlage für die später doch - in Stattgebung eines weiteren, auf Beibringung anderer Beweismittel gestützten Antrags - bewilligte Wiederaufnahme war, die zum nunmehr gegenständlichen Verfahren führte.
Zu Unrecht kritisiert die Verfahrensrüge (Z 4) die unterbliebene Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit den Angaben des Tatopfers Vanessa A***** (vgl AS 137 ff/IV). Ein solches ist nämlich nur dann notwendig, wenn das Gericht die ihm allein zukommende Aufgabe, die Glaubwürdigkeit einer Beweisperson aufgrund des gewonnenen persönlichen Eindrucks zu überprüfen, nicht ohne fremde Expertise erfüllen kann. Dies ist etwa bei abwegiger Veranlagung in psychischer oder charakterlicher Hinsicht, bei in der Hauptverhandlung zu Tage getretenen Entwicklungsstörungen oder bei Hinweisen auf eine Beeinflussung des Aussageverhaltens von unmündigen oder psychisch kranken Personen der Fall (RIS-Justiz RS0097733). Derartige außergewöhnliche Umstände vermochte der Antrag mit dem Hinweis auf (zusammengefasst) mehrfachen Wechsel des Aussageverhaltens und fehlende „Wesensveränderungen“ des Tatopfers „während der behaupteten Vorfälle“ nicht aufzuzeigen. Sie waren im Übrigen auch durch die eingeholten neurologisch-psychiatrischen Gutachten (ON 74 und ON 280), welche der Zeugin übereinstimmend Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit attestierten (vgl etwa AS 447/I und AS 115 ff/IV), gerade nicht indiziert.
Auch die weitere Verfahrensrüge (Z 4) verfehlt ihr Ziel: Beweisaufnahmen zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, wie hier insbesondere zur Glaubwürdigkeit der (einzigen) Tatzeugin, sind zwar grundsätzlich zulässig (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 340 und 350). Vorliegend konnte die beantragte zeugenschaftliche Vernehmung von Dr. Adrian H*****, Horst R***** und Monika R*****, insbesondere zum Beweis dafür, dass Vanessa A***** ihre Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer dem Erstgenannten gegenüber zurückgenommen habe (vgl AS 136 f/IV), jedoch sanktionslos unterbleiben, weil das Erstgericht die (zwischenzeitige) Zurücknahme sämtlicher Anschuldigungen durch das Tatopfer ohnehin als erwiesen angenommen (vgl RIS-Justiz RS0099135) und vor diesem Hintergrund dessen Glaubwürdigkeit einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen hat (vgl US 5 f).
Weshalb sich aus dem Akt „4 St 224/03y (Verfahren gegen Armin A*****)“ eine „Lügenhaftigkeit“ des Tatopfers ergeben soll (vgl im Übrigen RIS-Justiz RS0120109), war weder dem - solcherart auf unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichteten - Antrag (AS 135 f/IV) noch den in diesem Zusammenhang vorgelegten Urkunden (Blg ./5 und ./6 zu ON 281) zu entnehmen.
Die Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) reklamiert zu Unrecht, die Tatrichter hätten bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Tatopfers von der Verteidigung vorgelegte Urkunden (Blg ./5 bis ./12 zu ON 281) nicht erörtert. Bezugspunkt im Sinn der Z 5 relevanter Kritik an unterlassener Auseinandersetzung mit die Glaubwürdigkeit in Frage stellenden Umständen sind nämlich (nur) Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 432). Solche werden von den ins Treffen geführten Urkunden jedoch - wie die Nichtigkeitsbeschwerde selbst einräumt - gar nicht tangiert.
Die Qualifikation des § 207 Abs 3 erster Fall StGB wurde nicht angenommen, weshalb eine Erörterung von angeblich gegen das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung des Opfers sprechenden Beweisergebnissen nicht geboten war.
Auch die Sanktionsrüge (Z 11 zweiter Fall) bleibt erfolglos. Das Erstgericht hat das Vorliegen einschlägiger Vorstrafen festgestellt (US 3) und diese im Rahmen der Strafzumessung als erschwerend gewertet (US 11). Verfahrensergebnisse, welche die Urteilsannahme einer - von ihm bloß behaupteten - Tilgung der Vorstrafen indiziert hätten, zeigt der Beschwerdeführer nicht auf (vgl Ratz, WK-StPO § 281 Rz 696; vgl 15 Os 190/08t). Bleibt der Vollständigkeit halber anzumerken, dass nach der im Akt befindlichen Strafregisterauskunft (ON 266) Tilgung der dort ausgewiesenen Verurteilungen (unter Berücksichtigung der in § 4 Abs 1 bis 3 TilgG enthaltenen Regelungen) ohnehin nicht vorliegt.
Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher schon bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO); daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Berufung (§ 285i StPO).
Der Kostenausspruch beruht auf § 390a Abs 1 Stopp
 
 
Jahrelange Justizkroteske um 1 Kinderschänder...
 

Nach 10 Jahren Urteil erst rechtskräftig…

Ex-Kinderschänder führte 10 Jahre die Klagenfurter Richter vor sich her…
Dadurch bekam er sogar weniger Strafe zur Belohnung, von 24 Monaten wurden am Ende nur mehr 20 Monate!
Ein Sextäter verarscht die Richter und Staatsanwaltschaft in Kärnten  10 Jahre voll, sitzt im Gerichtssaal, wenn Kinderschänder vor Gericht stehen usw…
Man ließ das Aussagevideo des Opfers vor einem Prozess verschwinden, nach dem geplatzten Prozess tauchte das Video wieder auf… alles ist möglich, wenn Kinderschänder mit ihren Rechtsberatern die Richter und Staatsanwälte verarschen wollen! Oder diese dieses fiese Spiel noch fördern…
Machte große Schlagzeilen!
So sind Signale für andere Kinderschänder erkennbar, Sie denken sich dabei nichts oder?
 
 
 
 Etwas widerlicheres auf diesem Gebiet habe ich bisher noch selten gesehen, jetzt kursieren Berichte über Roland Reichmanns Seite (siehe oben) mit eindeutig gegen Migranten gerichtete "Kinderschänderartikel" - mit grossem Erfolg unter den Nutzern (von denen wohl die wenigsten einen politsch rechten Hintergrund haben), die sich - zurecht (wenns stimmt) darüber aufregen. Hier wird mit natürlichen Instinkten ganz bewusst politisch gespielt - einfach nur widerlich.

Freitag, 27. Dezember 2013

Caen - PSG 1991

Pogon Stettin - Hellas Verona 6.9.1987

Leverkusen in Bremen

Lustiger Bericht:
 
Ankunft in Bremen:
Leverkusener gehen geschlossen durch den Bahnhof wo es schon direkt des erstmal knallt wegen ein paar Bremer die ihre fresse aufgerissen haben.. Polizei konnte nix machen Bremer wurden die Treppe hoch gejagt.
Dann ging aus dem Bahnhof vorne raus wo sich erstmal gesammelt wurde.
Diverse Rauchbomben so wie Bengalos und Böller wurden gezündet.
Nun wurden am Bahnhof Bremer gesichtet, Levekusener versuchten auszubrechen und diese zu jagen.. Polizei formierte sich und ging da zwischen, 100m weiter als es nun endlich weiter ging hat es ein weiteres mal geknallt mit mehreren Bremern die dort an einer kneipe standen. Polizei wiedermal komplett überordert und konnten nicht dazwischen gehen... Bremer gingen laufen.
Nun konnte es weiter gehen bis zum Stadion ohne Probleme, Polizei wurde provoziert mit böllern und es wurden abundzu Rauchbomben gezündet.
Nun am Stadion angekommen ist es zu vermehrten Schlägereien gekommen, hauptsächlich mit der Polizei.
Es wurde Ohne ende Reizgas verwendet und bei der Benutzung von Schlagstöcken auch nicht gezögert... Polizei mit der Situation komplett überfordert.
Ua. hat es mit Bremer Ultras an der Unterführung am Stadion und an dessen Treppe gut geknallt, ich habe beobachtet wie Leverkusener der Polizei Schlagstock und spray klauen konnten und diese gegen die Polizei selbst verwendet haben.
Es hat an enorm vielen orten zeitgleich geknallt so das ich nicht alles beobachten konnte da ich oben auf dem Berg stand.
Habe aber noch sehen können das die Polizei einen Leverkusener raus gezogen hat weswegen sich nun alle Leverkusener hauptsächlich auf die Polizei konzentrierten und diese sich ins Höschen gemacht haben.
Schließlich auf dem Rückweg zum HBF ist nix mehr passiert, gefühlte 500 Polizisten sind während des Spiels extra angerückt und haben die Leverkusener umzingelt welche sich nach dem spiel versucht haben davon zu machen um zu Weihnachtsmarkt zu kommen.


Fazit: Polizei und Bremer mit der Situation völlig überfordert gewesen, Paar Bremer muss man lassen das die sich gezeigt haben und versucht haben an die Leverkusener ran zu kommen.
Leverkusen hat einen guten auftritt hingelegt und Bremen zu einem Heimspiel gemacht!

Ich selber bin Fan einer etwas größeren Stadt der 2ten Liga, muss aber sagen
... Respekt

Bild
http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Fussballfans-verletzen-Polizisten-_arid,740457.html

 

Was bei uns der Weihnachtshase ist, ist in Deutschland die Weihnachtsfrau

Diese Zusammenfassung ist nicht verfügbar. Klicke hier, um den Post aufzurufen.

Roma - Inter (FEDAYN Roma)


Milans grosse Gegner: SKINS Inter

SKINS Inter war die wohl gewalttätigste Gruppe der Curva Nord Milano und verbreitete bis zu ihrer Auflösung 1988 (danach folgte IRRIDUCIBILI Inter) Schrecken unter den Gegnern. Bekannt waren sie für ihre grosse Brutalität und dem Einsatz von Waffen, wovon auch Austriafans ein Lied singen konnten, die 1983 in Mailand von Interisti angegriffen wurden.
 
 


Donnerstag, 26. Dezember 2013

Which should be the next ?


CAGLIARI (solangs die Furiosi noch gab)











Bekannterweise wurde das FURIOSI Transparent in der Saison 91/92 von Mitgliedern der BRIGATE ROSSONERE Milan - beim 4-1 Auswärtssieg Milans am 2.2.1992 in Cagliari - entwendet. Ein halbes Jahr später wurde es beim Derby gegen Inter (dessen Capo - Boys SAN - hatte gute Verbindungen zu den FURIOSI) präsentiert: "EIN GRUSS VON BASTARDEN ZUM RUHME DER SARDEN !" Die Boys SAN brachen daraufhin in ein Lager der BRN ein und stahlen ein lange nicht mehr verwendetes BRN-Transparent, welches dann nach Sardinien geschickt wurde.
 Quelle: Nanni Ballestrinis "I Furiosi"

http://striscionirubati.8k.com/custom4.html