Samstag, 14. Dezember 2013

Ein bischen ungarische Zeitgeschichte Teil 1

Die Államvédelmi Hatóság, kurz ÁVH war die nach dem Muster des sowjetischen NKGB gebildete politische Polizei in Ungarn zwischen 1948 und 1957. Offizielles Ziel war der Schutz des Systems und dessen Führer durch Verfolgung von Regimegegnern. Die ÁVH wurde hauptsächlich von Mátyás Rákosi geprägt, der sie zeitweise vom Hintergrund aus lenkte. Der bewaffnete Arm der kommunistischen Partei war das Hauptinstrument bei der Bekämpfung der politischen Gegner.

PRO

Am 1. Februar 1945 wurde die damals PRO genannte (Politikai Rendészeti Osztály, „Abteilung Politische Polizei“) im Kreis der Budapester Polizeihauptdirektion gegründet und stand zunächst unter der Führung von Gábor Péter. In den chaotischen Zuständen nach dem Rückzug der deutschen Armee begann die erste einheitliche Staatsschutzorganisation, nach bereits feststehenden Plänen entscheidende Positionen einzunehmen. Die PRO wurde absichtlich personell mehrheitlich mit Juden besetzt, damit die gesuchten Mitglieder der Regierung von Miklós Horthy bzw. der Pfeilkreuzler durch deren ehemalige Opfer identifiziert werden konnten. Zu den ersten Aufgaben gehörte das Aufspüren von Aktenlagern der ehemaligen Regierungs- und Ordnungsschutzorgane. Schon zu dieser Zeit planten die ermittelnden Abteilungen ein Karteisystem. Bereits vor dem Machterwerb 1949 verfügte die kommunistische Partei über das Innenministerium, an dessen Spitze ab 1946 der kommunistische Politiker László Rajk stand. Die geheime Finanzierung der Organisation schuf die Voraussetzungen, um die politische Polizei rasch auszubauen. Damit das Ausmaß der „gegen die Reaktion kämpfenden Organisation” („reakció ellen harcoló szervezet“) den bürgerlichen Parteien verborgen blieb, nutzten sie Geldquellen, die nicht im Budget vermerkt waren. Dabei wurden oft kriminelle Mittel wie die Erpressung von Unternehmern und Privatpersonen herangezogen. Diese illegalen Handlungen wurden von den Nachfolgeorganisationen fortgesetzt.

ÁVO

Die seit 1946 als ÁVO (Magyar Államrendőrség Államvédelmi Osztálya, „Staatsschutzabteilung der Ungarischen Staatspolizei“) bezeichnete Organisation stand unmittelbar unter der Aufsicht des Innenministers der kommunistischen Partei. Die 13 Unterabteilungen waren mit der Beschaffung von Nachrichten, der Gefahrenabwehr sowie der Überwachung von Parteien, Kirchen, gesellschaftlichen Vereinigungen und der Emigration aus Ungarn beschäftigt. Damals begann die Ausweitung der Staatsschutzabteilungen auf Polizeipräsidien in den Komitatssitzen und auf größere Direktionen. Obwohl der offiziell vorgeschriebene Aufgabenbereich der ÁVO sich in erster Linie auf den Schutz der demokratischen Staatsordnung bezog (Gesetz VII. tc 1946) beziehungsweise auf das Auffinden von Kriegsverbrechen und Aufklärung von Verstößen gegen das Völkerrecht unter Hortys Herrschaft, sammelte und registrierte die Behörde in- und ausländische polizeiliche Daten. Seit die ÁVO die Arbeit aufgenommen hatte, überwachte sie u. a. Führer der Koalitionsparteien und hörte Telefonate von Regimegegnern ab.

ÁVH

Infolge der Ernennung von János Kádár zum Innenminister wurde mit einer Verfügung vom 10. September 1948 ein weiterer Schritt in Richtung Selbständigkeit der Behörde unternommen. Sie trug nun den Namen Belügyminisztérium Államvédelmi Hatósága („Staatsschutzbehörde des Innenministeriums“) und war mit einem erweiterten Wirkungskreis ausgestattet, jedoch weiterhin dem Innenministerium untergeordnet. Die zusätzlichen Kompetenzen betrafen den Grenzschutz, die Polizeibehörden des Binnenschifffahrts- und Luftverkehrs, die KEOKH(Külföldieket Ellenőrző Országos Központi Hatóság, „Zentrale Landesbehörde für die Überwachung von Ausländern“) sowie das Recht zur Ausstellung von Reisepässen. Im Jahr 1949 wurde die Organisation auch vom Innenministerium unabhängig. Per Verordnung wurde die Staatsschutzbehörde (Államvédelmi Hatóság) direkt dem Ministerrat unterstellt. Die ein Jahr später gegründeten neuen Organisationen wurden in die militärpolitische Abteilung (KATPOL), die militärische Abwehr und den Grenzschutz des Verteidigungsministeriums eingegliedert. Seither wurde zwischen zwei bewaffneten Einheiten unterschieden: Die Angehörigen der sogenannten „blauen ÁVO“ (kék ávó) gehörte zum berüchtigten Staatsschutz, die Uniformen der „grünen ÁVO“ (zöld ávó) zeigten die Zugehörigkeit zum Grenzschutz an. Die Organisation strebte die Sicherstellung der totalen Überwachung an. Intern war sie streng hierarchisch strukturiert. Ihre Untereinheiten und das breite Agentennetz deckte das ganze Land ab. Das Denunziantennetz umfasste im Jahr 1953 40.000 Menschen. In der Abteilung „Karteiregister“ (Nyilvántartási Osztály) waren die Karteikarten von 1.280.000 Staatsbürgern erfasst. Innerhalb von zwei Jahren wurde die ursprünglich nur wenig Mitarbeiter zählende, unorganisierte und von inneren Rivalitäten geschwächte PRO in eine gefürchtete Terrororganisation der kommunistischen Partei umstrukturiert. Die Institution erreichte eine eigenständige Macht, vor der sich auch ein Teil der Parteiführung zu Recht in Acht nahm. Auf Grundlage der mit geheimdienstlichen Methoden erworbenen Informationen weitete sie zwischen 1946 und 1947 ihre Tätigkeit auch auf die kommunistische Partei aus. Die unmittelbare Aufsicht und Lenkung der Organisation übte Rákosi bzw. der engste Kreis der Parteiführung aus. Zur Zeit der Gründung wurde ihr Status bei einer Sitzung des Zentralkomitees folgendermaßen festgelegt: „die ÁVH ist ein spezielles Organ, das Organ des ZK“ („ÁVH egy speciális szerv, a KV szerve”). Ab 1948 vollzog die ÁVH – dem sowjetischen Beispiel folgend, und mit durchgreifender Unterstützung sowjetischer Ratgeber – die Durchführung verschiedener Schauprozesse. Seit 1950 begann die ÁVH Internierungslager auszubauen, übernahm die Gefängnisse des Landes, organisierteVertreibungen, überwachte die Grenzen und entwickelte die Überwachung aller Lebensbereiche, die totale Diktatur der kommunistischen Partei weiter. Die ÁVH spielte auch eine wichtige Rolle bei der Niederschlagung des Ungarnaufstands im Jahr 1956.

Bekannte Personen

·                    Miklós Bauer (* 20. Januar 1921 in Budapest; † 12. Juni 2008 ebenda), Oberstleutnant und Verhöroffizier der ÁVH. Er arbeitete bereits unter Rákosi für die ÁVO und wurde im Zuge des Machtverfalls der Stalinisten selbst in der Andrássy út interniert, jedoch konnte er einem Schauprozess entgehen. Er wurde für die ÁVH übernommen.
·                    Vladimír Farkas (* als Vladimir Lőwy am 12. August 1925 in Kaschau; † September 2002 in Budapest), Oberstleutnant und einer der Leiter der ÁVH. Er veröffentlichte 1990 seineMemoiren mit dem Titel Nincs mentség. Az ÁVH alezredese voltam. („Es gibt keine Entschuldigung. Ich war Oberstleutnant der ÁVH“, ISBN 9638035129)
·                    Gábor Péter (* als Benjámin Eisenberger am 18. Mai 1906 in Újfehértó; † am 23. Januar 1993 in Budapest) Er spielte 1948 und 1949 eine wichtige Rolle bei Schauprozessen in der Folge der Machtübernahme der Kommunisten. Sein politischer Einfluss endete 1952.
·                    László Piros (* am 30. Mai 1917 in Újkígyós; † im Januar 2006 in Szeged), von 1950 bis 1953 Kommandant der ÁVH, später Innenminister
·                    Ernő Szücs, Oberst
·                    István Bálint, Dr. (* 1912; † 1984) Neurologe, Psychiater, Arzt der ÁVH, Leiter der Medizinischen Abteilung, engster Vertrauter von Péter; medizinischer Ratgeber der Entwicklung effizienter Verhörmethoden.
·                    Andor Körösi, Dr. Stellvertreter von Bálint
·                    Márton Károlyi
·                    József Csete
·                    Gyula Princz
·                    Alajos Réh

Örtlichkeiten

In Budapest befanden sich zwei ÁVH-Gefängnisse:
·                    Im Gebäude in der Andrássy út Nr. 60 war der ÁVH-Hauptsitz. Im Keller war ein Gefängnis angeschlossen, dessen unterirdisches System sich über den ganzen Block erstreckte. Heute befindet sich dort das Museum Terror Háza.
·                    Am Belgrád rakpart Nr 5. im 5. Bezirk wurde ebenfalls ein Kellergefängnis betrieben. Heute ist dort die hauptstädtische Staatsanwaltschaft untergebracht.
·                    In der Attila út 59-61 im 1. Bezirk wurde 1953 das sogenannte ÁVH-Wohnhaus gebaut, in dem Angestellte der Organisation wohnten.
Die vier Internierungslager befanden sich in Recsk, Kazincbarcika, Kistarcsa und in Tiszalök.

Die offizielle Auflösung der ÁVH war eine der wichtigsten Aufgaben der Entstalinisierung. Die ersten Schritte fanden im Rahmen eines Machtkampfes innerhalb der Parteiführung statt. Nach dem Tod Stalins am 5. März 1953 brach ein innerparteiliche Kampf aus. Im Ergebnis wurde Imre Nagy zum Ministerpräsidenten Ungarns, der die stalinistische Politik der vorangegangenen Jahre rückgängig machte. Im Januar und Februar 1953 wurden Gábor Péter und seine Anhänger verhaftet und in einem nach sowjetischen Muster gestalteten Schauprozess des Zionismus angeklagt. Zu den Anklagepunkten gehörten auch Verstöße gegen gesellschaftliches Eigentum, Unterschlagung, Beihilfe zur Flucht ins Ausland, Verletzung von Staatsgeheimnissen, Missbrauch der Dienstmacht und Verbrechen gegen das Volk. Rákosi versuchte seine Macht zu bewahren, indem er versuchte, sich an die neuen Moskauer Richtlinien anzupassen. Als Berija in derSowjetunion inhaftiert wurde, gab man Rákosi die Möglichkeit, die Hauptverantwortung für seine Gesetzesbrüche an Gábor Péter, den sogenannten „ungarischen Berija“ abzuwälzen. Anstelle Rákosi persönlich zur Verantwortung zu ziehen, übernahm die Partei in einer Deklaration auf sowjetischen Druck hin die Verantwortung, weswegen es versäumt wurde, die ÁVH gründlich zu untersuchen. Die Untersuchung des Kreises um Péter wurde Ende 1953 abgeschlossen. Im Dezember wurde ein erstes und schließlich am 15. Januar 1954 ein zweites rechtskräftiges Urteil gefällt. In erster Linie wurden die Gesetzesbrüche der ÁVH sowie deren Rolle bei der Einführung bzw. Durchführung illegaler Methoden betont. Sowjetischen Anweisungen folgend, unterschrieb der Ministerrat auf der Sitzung am 17. Juli 1953 die Auflösung der ÁVH als eigenständiges Organ sowie deren Verbindung mit dem Innenministerium. Die Entscheidung wurde geheim gefällt, und der Beschluss gelangte nicht an die Öffentlichkeit. Dies verursachte im Staatsapparat selbst verschiedene Missverständnisse. Zu der Verwirrung trug auch bei, dass, obwohl die Selbständigkeit der Organisation formal abgeschafft wurde, die Dienstgrade des Staatsschutzes aufrechterhalten wurden. Auffällig war auch, dass die Staatsschutzabteilungen innerhalb des Innenministeriums separat waren. Im Jahr 1954 wurde László Piros zum Innenminister ernannt, der das Ministerium nun zum Staatsschutzministerium machte. Bis zum Sommer 1956 beruhigte sich die Situation innerhalb der ÁVH. Systemgegner bekannten sich infolgedessen auf Kundgebungen mit neuer Kraft gegen das Regime. Vor den Reformen wäre dies noch mit harter Vergeltung geahndet worden. Infolge der Zwietracht innerhalb der Partei wurde nun nicht mehr gegen alle Kritiker vorgegangen. In den Kreisen des Innenministeriums verwischten sich die Grenzen zwischen ÁVH und Polizei immer mehr. In erster Linie rührte die Konzeption von János Kádár her, wonach die geschwächte ÁVH zunehmend durch die Polizei ersetzt wurde. Während des Ungarnaufstandes war die Polizei den Revolutionären daher verdächtig. In seiner Radioansprache am 28. Oktober 1956 kündigte Imre Nagy die Auflösung der Staatsschutzbehörde des Rákosi-Regimes und versprach den Aufbau einer demokratischen Polizei, wenn auch die ÁVH schon drei Jahre zuvor unter Nagys erster Ministerpräsidentschaft de jure aufgelöst wurde. Während des Aufstands zerfiel die Behörde. Vereinzelte Mitglieder zogen sich in die Illegalität zurück, andere schlossen sich den Pufajkás an, einer kurzfristig zusammengestellten bewaffneten Einheit, die bei der Niederschlagung des Ungarnaufstands aktiv war. Wieder andere schlossen sich direkt sowjetischen Truppen an und nahmen das Aufsuchen und Überwachen von Aufständischen in Angriff. Nach dem 4. November 1956 begann mit durchgreifender sowjetischer Unterstützung die Neuorganisation des Staatsschutzes. Dazu trug vermutlich auch ein Teil der Führung bei. Die Regierung Kádár konnte es sich nicht leisten, diese unbeliebte Aufgabe weiter offen auszuüben. Eine völlig neue ÁVH hätte außerdem potentiell eine Gefahr für Kádár dargestellt. Ferenc Münnich, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, verbot am 7. November als stellvertretender Ministerpräsident im Namen der „Ungarischen Revolutionären Arbeiter und Bauern – Regierung“ (Magyar Forradalmi Munkás-Paraszt Kormány) in einer Verordnung die Neuorganisation der Staatsschutzorgane. Zugleich erließ er die Vorschrift, dass die gegen das Verbot bis dahin aufgebauten Abteilungen unverzüglich aufzulösen seien. Die Pufajkás führten die Tätigkeiten der ÁVH aber unverändert fort. Im Dezember 1956 wurden alle ÁVH-Angestellten offiziell entlassen und unter Überwachung gestellt, um festzustellen, ob die Betreffenden an den Gesetzlosigkeiten des Staatsschutzes beteiligt waren. Es wurden Geständnisse erzwungen und Prozesse auf Grund falscher Beschuldigungen eingeleitet. So kam es zu Inhaftierungen aber auch Misshandlungen, Exilierungen usw.. Die Untersuchungskommission untersuchte beinahe das gesamte ehemalige ÁVH-Personal. 1961 setzte das Politbüro der MSZMP die Frage der Verantwortlichkeit der ÁVH-ler erneut auf die Tagesordnung. Im August 1962 wurde ein Beschluss akzeptiert, der die Namen von Hauptverantwortlichen benannte und die von der Staatsschutzbehörde begangenen Verbrechen öffentlich machte. Allerdings war dies kaum mit gerichtlichen Folgen verbunden, und die Wahrheit wurde auch nicht vollständig aufgedeckt. Beispielsweise wurde die zwielichtige Rolle Kádárs im Prozess László Rajk verschwiegen. Nach 1963 existierte die Staatssicherheit in Form eines inneren Agentensystems.