Gestern Nachmittag haben etwa ein Dutzend offenbar auch angetrunkene Personen, die sie ihrer Fanbekleidung nach als Anhänger des FC Rot-Weiß Erfurt auswiesen, vor dem Fanshop von RB Leipzig mit Beleidigungen und Schmähgesängen verbal gegen den Drittliga-Aufsteiger aus der Sachsenmetropole für negatives Aufsehen gesorgt. Durch den besonnenen Einsatz des Sicherheitspersonals ist es nicht zu weiteren Übergriffen gekommen. Darüber hat uns die Geschäftsführung von RB Leipzig heute informiert. Der FC Rot-Weiß Erfurt ist über diesen Vorfall, der vor hunderten Passanten in der Leipziger Innenstadt geschah, erschüttert und hat sich dafür bei der Geschäftsführung von RB entschuldigt. Wir bedauern diese Entgleisung auch deshalb, weil wir auf Vereinsebene gute Beziehungen zwischen beiden Vereinen unterhalten. Zur Erinnerung: RB Leipzig hatte uns noch im Winter, als Eis und Schnee kein Training in Erfurt zuließen, hilfsweise auf ihre Anlage eingeladen. Sollten die Personen, die sich und unseren Verein gestern in Leipzig blamierten, die von uns ins Leben gerufene Trikotaktion falsch verstanden haben, dann bitten wir den Text auf der Homepage nochmal genau zu lesen. Wir möchten als Verein, dass uns unsere Anhänger jederzeit lautstark unterstützen, aber dabei in ihrer Wortwahl dem sportlichen Gegner gegenüber stets fair bleiben und niemanden beleidigen.
W.M.
Da ist wohl einigen zu warm gewesen unter ihren künstlichen Pudeln....
10.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und eines weiteren unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel der 2. Bundesliga beim FC Ingolstadt am 26. April 2013 wurden in der 91. Minute im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet.
Beim Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den FSV Frankfurt am 19. Mai 2013 wurde beim Einlaufen der beiden Mannschaften eine Rauchbombe im Braunschweiger Zuschauerblock abgebrannt. In der 59. Minute wurde dort ein Böller gezündet. Zudem drangen ab der 87. Minute mehrere Zuschauer in den Innenraum ein, ohne das Spielfeld zu betreten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und eines weiteren unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel der 2. Bundesliga beim FC Ingolstadt am 26. April 2013 wurden in der 91. Minute im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet.
Beim Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den FSV Frankfurt am 19. Mai 2013 wurde beim Einlaufen der beiden Mannschaften eine Rauchbombe im Braunschweiger Zuschauerblock abgebrannt. In der 59. Minute wurde dort ein Böller gezündet. Zudem drangen ab der 87. Minute mehrere Zuschauer in den Innenraum ein, ohne das Spielfeld zu betreten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
10.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Im Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 31. März wurden zwei volle Trinkbecher aus dem Lauterer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworden. Beide landeten im Strafraumbereich der Gäste.
Beim Relegationsspiel gegen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim am 27. Mai wurden unmittelbar vor Ausführung eines Eckstoßes aus dem Kaiserslauterner Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf den ausführenden Gästespieler geworfen. Zudem wurden Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Im Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 31. März wurden zwei volle Trinkbecher aus dem Lauterer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworden. Beide landeten im Strafraumbereich der Gäste.
Beim Relegationsspiel gegen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim am 27. Mai wurden unmittelbar vor Ausführung eines Eckstoßes aus dem Kaiserslauterner Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf den ausführenden Gästespieler geworfen. Zudem wurden Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.