Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden am 31. Oktober 2012 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2013/2014 verhängt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses, ebenso wie bei Hannover 96, das vom Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro belegt wurde.
Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete das Urteil gegen Dynamo Dresden wie folgt: „Das Strafmaß für Dresden erklärt sich aus den zahlreichen, einschlägigen Vorbelastungen und dem Ausmaß der Ausschreitungen beim Pokal-Spiel in Hannover. Solche Stadionüberfälle sind Anschläge auf den Fußball im Allgemeinen, die einer konsequenten Ahndung bedürfen. Im letzten Jahr hat das DFB-Bundesgericht nach den Vorfällen in Dortmund ausdrücklich davor gewarnt, dass im Wiederholungsfall der Pokal-Ausschluss droht.“
Vor, während und nach dem Spiel in Hannover war es zu mehreren Vorkommnissen unter Beteiligung beider Fanlager gekommen. So wurden sowohl von Dresdner als auch von Hannoveraner Fans vor Spielbeginn Einlasskontrollen teilweise überlaufen. Zudem fielen Teile der Zuschauer während der Begegnung durch massiven Einsatz von Pyrotechnik und Becherwürfe auf.
Darüber hinaus liefen in der 28. Minute etwa 30 Dresdner Zuschauer in den Innenraum. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt.
Im Zuge der Sitzung in Frankfurt wurden für Hannover und Dresden auch noch weitere Vorfälle aus Liga-Spielen der Vorrunde mitverhandelt. Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete das Urteil gegen Dynamo Dresden wie folgt: „Das Strafmaß für Dresden erklärt sich aus den zahlreichen, einschlägigen Vorbelastungen und dem Ausmaß der Ausschreitungen beim Pokal-Spiel in Hannover. Solche Stadionüberfälle sind Anschläge auf den Fußball im Allgemeinen, die einer konsequenten Ahndung bedürfen. Im letzten Jahr hat das DFB-Bundesgericht nach den Vorfällen in Dortmund ausdrücklich davor gewarnt, dass im Wiederholungsfall der Pokal-Ausschluss droht.“
Vor, während und nach dem Spiel in Hannover war es zu mehreren Vorkommnissen unter Beteiligung beider Fanlager gekommen. So wurden sowohl von Dresdner als auch von Hannoveraner Fans vor Spielbeginn Einlasskontrollen teilweise überlaufen. Zudem fielen Teile der Zuschauer während der Begegnung durch massiven Einsatz von Pyrotechnik und Becherwürfe auf.
Darüber hinaus liefen in der 28. Minute etwa 30 Dresdner Zuschauer in den Innenraum. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt.
Im Zuge der Sitzung in Frankfurt wurden für Hannover und Dresden auch noch weitere Vorfälle aus Liga-Spielen der Vorrunde mitverhandelt. Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.