Attacke auf Grubeck: Schuldsprüche
Der 21-jährige Hauptangeklagte und ein weiterer Mann wurden wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Da sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Zudem wurden die beiden Verurteilten zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet. Die bisherige Unbescholtenheit wirkte sich mildernd auf das Urteil aus.
In einem angehängten Zivilprozess einigte sich der nun verurteilte Hauptangeklagte mit dem Anwalt Grubecks schon vorab auf Schmerzensgeld in der Höhe von 3.500 Euro. Zu diesem Zwecke musste der 21-Jährige, der sich vor Gericht per Handschlag bei dem U19-Nationalteamspieler entschuldigte, seine Vespa verkaufen. Der zweite Verurteilte übernimmt nun die Hälfte dieser Summe.
Grubeck war am 6. April 2014 nach einem Training der Austria-Amateure auf dem Parkplatz vor der Generali Arena von dem vermummten 21-Jährigen zu Boden gerissen worden - mehr dazu in Austrianer von Rapid-Fans ins Spital geprügelt. Wie der Bursch nun Richterin Michaela Röggla-Weiss erklärte, hielt er den Kicker irrtümlich für einen Austria-Fan: „Wenn er gesagt hätte, dass er ein Spieler ist, hätt’ ich nix gemacht.“
Austria-Choreografie sollte zerstört werden
Die zehn Angeklagten hatten sich am Donaukanal getroffen und sich ihren Angaben zufolge zur Generali Arena in Wien-Favoriten begeben, weil sie im Heimstadion der Austria die Choreografie der gegnerischen Fans „stören“ wollten. Es sei beabsichtigt gewesen, Transparente zu übermalen, damit diese beim Wiener Derby gegen Rapid, das drei Tage danach auf dem Programm stand, nicht präsentiert werden konnten, erfuhr die Richterin.
Als Grubeck mit einem Rucksack des Weges kam, „hab’ ich ihn zu Boden gebracht und ihm einen Schlag und einen Tritt gegeben“, gab der Hauptangeklagte zu. Der vermeintliche Austria-Fan habe „noch weglaufen“ wollen, „aber ich hab’ ihn an der Hand gepackt“. Die Frage nach dem Warum beantwortete der 21-Jährige mit „Keine Ahnung, das hat sich so ergeben“.
Keine verabredete „Verbindung“
Grubeck erlitt schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Abschürfungen am Knie und an den Armen. Anfängliche Befürchtungen, er könnte sich auch am Meniskus verletzt haben, bewahrheiteten sich zum Glück nicht. Ihm wurde auch sein Rucksack weggenommen, der sich später in einem unweit gelegenen Gebüsch fand.
Die Verletzungen wurden von einem Sachverständigen als leicht eingestuft. Der Angriff wurde vom Gericht nicht als - wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich inkriminiert - schwere Körperverletzung qualifiziert, da nach Ansicht von Richterin Michaela Röggla-Weiss keine verabredete Vorgangsweise einer „Verbindung“ vorlag, wofür die Mitwirkung von mindestens drei Personen erforderlich gewesen wäre.
Acht Angeklagte bekannten sich „nicht schuldig“
Der Hauptangeklagte bestritt allerdings die Verabredung. Außerdem habe sich abgesehen von ihm allenfalls ein zweiter Fan überhaupt in der Nähe befunden, als er tätlich wurde. Die anderen wären mindestens 30 Meter entfernt gewesen und hätten den spontanen Angriff teilweise gar nicht mitbekommen.
Acht der zehn Angeklagten bekannten sich demnach zur Gänze „nicht schuldig“. Grubeck selbst, der ebenfalls als Zeuge geladen war, hatte in seiner polizeilichen Einvernahme angegeben, er könne zwei Angreifer identifizieren.
Angreifer in weiterem Prozess angeklagt
Der verurteilte 21-Jährige ist einer von insgesamt 27 Rapid-Fans, gegen die seit knapp zwei Wochen ein Prozess wegen Landfriedensbruchs anhängig ist, weil es nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg am 7. September 2013 zu gewalttätigen Ausschreitungen im bzw. vor dem Hanappi-Stadion kam - mehr dazu inErste Urteile gegen Rapid-Fans.