01.02.2013
Nach Finanzskandal
Finanzbeamtin Rathgeber kämpft um ihren Job
Monika Rathgeber wurde als Referatsleiterin entlassen, will das aber nicht kampflos hinnehmen (© APA)
Der Salzburger Finanzskandal hat am Freitag ein erstes gerichtliches Nachspiel: Die am 7. Dezember 2012 fristlos entlassene Referatsleiterin Monika Rathgeber (41) will wieder auf ihren Arbeitsplatz in der Finanzabteilung zurückkehren.Die Vertragsbedienstete hat deshalb ihren Arbeitgeber, das Land Salzburg, auf "Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses" beim Arbeits- und Sozialgericht Salzburg geklagt. Die Verhandlung am Landesgericht Salzburg führt Richter Herbert Moritz. Die Klage, die Rathgebers Anwalt Herbert Hübel eingebracht hat, stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Entlassung verspätet ausgesprochen worden sei.
Land: Entlassung rechtzeitig
Das Land - heute vertreten durch Anwalt Alfred Ebner - erklärte dazu in einer Gegenäußerung, dass der (mittlerweile suspendierte, Anm.) Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Eduard Paulus, von den "Verfehlungen" der Vertragsbediensteten erst am 5. Dezember 2012 Kenntnis erlangt habe. Daher sei die Entlassung am 7. Dezember auch rechtzeitig gewesen. Als Entlassungsgründe machte das Land im Wesentlichen die "Vertrauensunwürdigkeit" von Rathgeber wegen "Urkundenfälschung und Verfälschung von Sitzungsprotokollen" geltend.
Der Vorwurf der Urkundenfälschung betreffe das "Hineinkopieren" der Unterschrift eines Mitarbeiters in eine Urkunde für ein Swap-Geschäft mit der Royal Bank of Scotland, heißt es in der Gegenäußerung des Landes. Die Klägerin rechtfertigte sich in einem Schriftsatz aber damit, dass das Hineinkopieren der Unterschrift mit dem Wissen des Mitarbeiters erfolgt sei. Daher handle es sich nicht um eine Urkundenfälschung.
Rathgeber weist Fälschungsvorwurf zurück
Den Vorwurf, sie habe Sitzungsprotokolle des Finanzbeirates verfälscht, weist die Vertragsbedienstete ebenfalls zurück. In einem Schreiben an das Gericht erklärte sie, die Veränderung der Protokolle seien in der Annahme geschehen, dass Paulus dem zugestimmt habe.
In dem Entlassungsschreiben vom 7. Dezember an Monika Rathgeber hat die Personalabteilung des Landes unter anderem folgende Gründe angegeben: Fälschung von zumindest einer Urkunde; Falschinformation von Vorgesetzten, Rechnungshöfen, des Finanzbeirates des Landes Salzburg und Falschinformation der Rechenstelle der Deutschen Bank in Frankfurt über den Abschluss von Derivatgeschäften; klare Verstöße gegen Dienstanweisungen; Nichteinhaltung von Limits der vom Finanzressortchef genehmigten Richtlinien für das Finanzmanagement aus dem Jahr 2007. Laut Personalabteilung beruhen die Entlassungsgründe auf den Angaben der Finanzabteilung.
Brenner und Paulus werden befragt
Am Freitagvormittag ist die Einvernahme von Rathgeber geplant. Ab 13.00 Uhr wird der wegen des Skandals zurückgetretene Finanzreferent David Brenner (S) zu der Causa befragt und ab 15.00 Uhr Hofrat Paulus. Vermutlich wird Anfang bis Mitte März noch ein zweiter Verhandlungstermin anberaumt. Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) ist zwar als Zeugin geführt, ob sie tatsächlich befragt wird, steht derzeit noch nicht fest.
28.01.2013
Neues Gutachten
Salzburger Referatsleiterin benötigte keine Vollmacht
Rathgeber bei ihrer ersten öffentlichen Pressekonferenz vergangene Woche (© BARBARA GINDL (APA))
Monika Rathgeber, die im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal entlassene Referatsleiterin, hätte zur Abwicklung der Finanzgeschäfte überhaupt keine Vollmacht des Landes-Finanzreferenten benötigt. Die Geschäftsordnung sowie ihre Stellenbeschreibung alleine hätten sie zu solchen Transaktionen ermächtigt, heißt es in einem aktuellen Gutachten, aus dem die "Salzburger Nachrichten" am Montag zitieren.Professor Georg Lienbacher und Erich Pürgy von der Wirtschaftsuniversität Wien haben diese Expertise im Auftrag des Landes Salzburg erstellt. Die Spezialisten für öffentliches Recht kommen zu dem Schluss, dass Monika Rathgeber schon gemäß Geschäftsordnung des Amts der Landesregierung und aufgrund ihrer Stellenbeschreibung innerhalb der "haushaltsrechtlichen Grenzen unter anderem zur Fremdmittelbeschaffung und zum Schuldenmanagement befugt und mit der eigenverantwortlichen Besorgung dieser Aufgaben betraut" war.
Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine "selbstständige normative Bedeutung", als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme – mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt.
Lienbacher und Pürgy verneinen auch die Frage, ob derivative Geschäfte innerhalb des Schuldenmanagements die Zustimmung des Landtags gebraucht hätten. Auch der jeweilige Finanzreferent musste nicht die Zustimmung der gesamten Regierung einholen, um die Vollmacht zu gewähren.