Montag, 23. Januar 2012

Die Wannseekonferenz - 20. Jänner 1942




Auf der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 kamen 15 hochrangige Vertreter von nationalsozialistischen Reichsbehörden und Parteidienststellen zusammen, um unter Vorsitz von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich den begonnenen Holocaust an den Juden im Detail zu organisieren und die Zusammenarbeit aller Instanzen dabei sicherzustellen. Hauptzweck der Konferenz war entgegen verbreiteter Meinung nicht, den Holocaust zu beschließen – diese Entscheidung war mit den seit Monaten stattfindenden Massenmorden in vom Deutschen Reich besetzten Gebieten faktisch schon gefallen –, sondern die Deportation der gesamten jüdischen Bevölkerung Europas zur Vernichtung in den Osten in den Grundzügen zu organisieren und zu koordinieren. Die Teilnehmer legten den zeitlichen Ablauf für die weiteren Massentötungen fest, grenzten die dafür vorgesehenen Opfergruppen genauer ein und einigten sich auf eine Zusammenarbeit unter der Leitung des Reichssicherheitshauptamts, das Heydrich führte. Dies war das Hauptanliegen Heydrichs, den Hermann Göring am 31. Juli 1941 mit der Gesamtorganisation der „Endlösung der Judenfrage“ beauftragt hatte. Daraufhin hatte Heydrich im Dezember 1941 zu der streng geheimen Konferenz eingeladen. Daran nahmen acht Staatssekretäre verschiedener Ministerien, sechs leitende Beamte der Polizei, der Gestapo und SS sowie ein Ministerialdirektor teil; unter ihnen waren neun promovierte Juristen. Protokollant war der SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, Heydrichs Referent für „Judenangelegenheiten“.






Teilnehmer

Folgende Beamte und Funktionäre nationalsozialistischer Organisationen und Ministerien nahmen an der Konferenz teil:
Zudem waren noch weitere Vertreter von Reichsministerien und sogenannten Obersten Reichsbehörden eingeladen. Einige davon hatten jedoch ihre Teilnahme abgesagt, z. B. Leopold Gutterer, Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Er nannte terminliche Gründe für seine Absage, bat aber darum, über alle Folgetermine unterrichtet zu werden.























Reinhard Tristan Eugen Heydrich (* 7. März 1904 in Halle (Saale); † 4. Juni 1942 in Prag) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Polizei, der während der Diktatur des Nationalsozialismus als Leiter des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) und Stellvertretender Reichsprotektor in Böhmen und Mähren[1] für zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich war. 1941 wurde er von Hermann Göring mit der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ beauftragt und war ab diesem Zeitpunkt der eigentliche Organisator des Holocausts. So leitete er am 20. Januar 1942 in Berlin die Wannsee-Konferenz. Heydrich wurde am 27. Mai 1942 bei einem Attentat in Prag verletzt und starb acht Tage später an Gasbrand. Daraufhin folgten Racheakte der Nationalsozialisten wie die Zerstörung von Lidice und Ležáky.

Adolf Otto Eichmann (* 19. März 1906 in Solingen; † 31. Mai 1962 in Ramla bei Tel Aviv, Israel), SS-Obersturmbannführer, war als Leiter des für die Organisation der Vertreibung und Deportation der Juden zuständigen Eichmannreferats des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zentral mitverantwortlich für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen im weitgehend besetzten Europa. Im Mai 1960 wurde er von israelischen Agenten in Argentinien entführt und anschließend nach Israel gebracht, wo ihm der Prozess gemacht wurde (siehe Eichmann-Prozess). Zwei Jahre später wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Jurist während der Zeit der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus. Unter dem NS-Regime fand seine Karriere ihren Höhepunkt: Von August 1942 bis zu seinem Tod drei Monate vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa war er Präsident des Volksgerichtshofs, des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.

Josef Bühler (* 16. Februar 1904 in Waldsee, Württemberg; † 21. August 1948 in Krakau) war ein deutscher Jurist. Bei der Regierung des Generalgouvernements in Krakau war Bühler während der Zeit des Nationalsozialismus als Staatssekretär tätig. Seit Juni 1940 war er ständiger Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank und an allen Verbrechen an der polnischen Bevölkerung sowie am Holocaust in Polen mitverantwortlich. Nach seiner Zeugeneinvernahme nach Kriegsende wurde er gemäß der Moskauer Deklaration, nach der nationalsozialistische Verbrecher an den Ort ihrer Verbrechen zu überstellen waren, im Mai 1946 an die Volksrepublik Polen überstellt.[ Dort wurde Josef Bühler am 10. Juli 1948 zum Tode verurteilt und am 21. August in Krakau hingerichtet.[

Otto Hofmann (* 16. März 1896 in Innsbruck; † 31. Dezember 1982 in Bad Mergentheim) war Chef des SS-Rasse- und Siedlungshauptamts während der Zeit des Nationalsozialismus sowie SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und Polizei. Im Prozess gegen das Rasse- und Siedlungshauptamt im März 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wurde Hofmann zu 25 Jahren Haft verurteilt. Am 7. April 1954 wurde er begnadigt und aus dem Zuchthaus Landsberg entlassen. Danach war er kaufmännischer Angestellter in Württemberg.

Gerhard Klopfer (* 18. Februar 1905 in Schreibersdorf (Schlesien); † 29. Januar 1987 in Ulm) war Ministerialdirektor in der Parteikanzlei der NSDAP im Deutschen Reich sowie Staatssekretär in der Reichskanzlei. Im April 1945 floh Klopfer aus Berlin und tauchte unter. Am 1. März 1946 wurde er in München mit falschen Papieren festgenommen und interniert. Klopfer wurde mehrfach von Robert Kempner verhört und im Wilhelmstraßen-Prozess als Zeuge befragt. Klopfer behauptete, sich an den genauen Inhalt der Besprechung bei der Wannseekonferenz nicht erinnern zu können. Er sei immer davon ausgegangen, dass die Juden nur „umgesiedelt“ werden sollten. Er sei 1935 gegen seinen Willen zur Parteikanzlei abkommandiert worden. Nach der Entlassung aus dem Internierungslager wurde Klopfer 1949 durch eine Nürnberger Hauptspruchkammer für „minderbelastet“ erklärt. Er erhielt eine Geldstrafe und eine dreijährige Bewährungsfrist, während der er keine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit aufnehmen durfte. Ab 1952 war er dann Helfer in Steuersachen, und ab 1956 als Rechtsanwalt in Ulm tätig. Ein Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme an der Wannseekonferenz durch die Staatsanwaltschaft Ulm wurde 1962 eingestellt. Er lebte bis zu seinem Tod unauffällig in Ulm. Nachdem er 1987 als letzter Teilnehmer der Wannseekonferenz gestorben war, erregte seine Todesanzeige mit dem Text „nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflußbereich waren“ öffentliche Empörung.

Friedrich Wilhelm Kritzinger (* 14. April 1890 in Grünfier bei Filehne; † 25. April 1947 in Nürnberg) war deutscher Ministerialdirektor und Staatssekretär in der Reichskanzlei während der Zeit des Nationalsozialismus. Im April 1945 floh Kritzinger vor dem Kriegsgeschehen aus Berlin. Im Mai 1945 wurde er noch Staatssekretär in der Regierung Dönitz in Flensburg. Er wurde am 23. Mai in Flensburg von den Alliierten verhaftet und nach einem Aufenthalt im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf nach Bruchsal überstellt. Im April 1946 wurde Kritzinger entlassen, jedoch im Dezember erneut inhaftiert. Kritzinger erhielt bald krankheitshalber Haftverschonung. Während der Vernehmungen nach 1945 räumte Kritzinger seine Teilnahme an der Wannseekonferenz ein, deren verbrecherischen Charakter er zugab.

Rudolf Lange (* 18. April 1910 in Weißwasser, Kreis Rothenburg (Preußen); † 23. Februar 1945 in Posen) war ein deutscher SS-Standartenführer, Kommandeur, später Befehlshaber der Sicherheitspolizei SD (KdS bzw. BdS) während der Zeit des Nationalsozialismus. Ab Januar 1945 war Lange Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Warthegau. Beim Kampf um Posen wurde Lange verwundet und beging Suizid, um einer Gefangennahme zu entgehen. Für vorgebrachte Zweifel an seinem Tode gibt es keine stichhaltigen Argumente.

Georg Leibbrandt (* 5. September 1899 in Hoffnungsthal bei Odessa; † 16. Juni 1982 in Bonn) war ein russisch-deutscher Dolmetscher, Bürokrat und Diplomat, der in der Zeit des Nationalsozialismus als Russlandexperte galt. Zunächst Mitglied der Sturmabteilung, besetzte er später führende außenpolitische Positionen im Außenpolitischen Amt der NSDAP (APA) und im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO). Beide Behörden standen unter der Leitung des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg. Leibbrandt war Teilnehmer der Wannsee-Konferenz und in einem hohen Maße an der systematischen Judenvernichtung beteiligt. In der Nachkriegszeit wurde ein strafrechtliches Verfahren (Beihilfe zum Mord) gegen Leibbrandt eingestellt.

Martin Franz Julius Luther (* 16. Dezember 1895 in Berlin; † 13. Mai 1945 ebenda) war Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt (AA) des Deutschen Reichs in der Zeit des Nationalsozialismus. Luther war von 1940 bis 1943 als Leiter der Abteilung D (Deutschland) im AA verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Himmler und dem Reichssicherheitshauptamt sowie für das Ressort D III („Judenfrage, Rassenpolitik, Information der Auslandsvertretungen über wichtige innenpolitische Vorgänge“). Durch seine intensive Zusammenarbeit mit dem Eichmannreferat machte Luther die Abteilung D zu einer der beteiligten Behörden der „Endlösung der Judenfrage“. Praktisch bestand der Beitrag des Auswärtigen Amtes zum Holocaust vor allem darin, die Deportationen aus besetzten und befreundeten Ländern diplomatisch vorzubereiten und abzusichern. Auf der Wannsee-Konferenz empfahl Luther, nordische Länder in Anbetracht geringer „Judenzahlen“ und zu erwartender Schwierigkeiten vorerst zurückzustellen und sich auf den Südosten und Westen Europas zu konzentrieren. Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs soll er „an den Folgen einer Herzattacke“ in Berlin gestorben sein.

Gustav Alfred Julius Meyer (* 5. Oktober 1891 in Göttingen; † 11. April 1945 in Hessisch Oldendorf) war ein bedeutender nationalsozialistischer Funktionär. Er trat schon 1928 der NSDAP bei und war von 1930 bis 1945 Gauleiter des Gaus Westfalen-Nord und von 1933 bis 1945 Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe. Nach dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion wurde er Staatssekretär im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete. Am 11. April 1945 beging Meyer am Fuße des Hohenstein bei dem zu Hessisch Oldendorf gehörenden Ortsteil Zersen im Süntel Suizid.

Heinrich Müller („Gestapo-Müller”; * 28. April 1900 in München; † 1. Mai 1945 für tot erklärt) war ab Oktober 1939 Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo, Amt IV im Reichssicherheitshauptamt) während der Zeit des Nationalsozialismus. Müller gilt seit Mai 1945 als verschollen. Nach den Angaben von sechs Zeugen, die 1961 von der westdeutschen Polizei vernommen wurden, wurde Müller zuletzt am 1. und 2. Mai 1945 – nach Hitlers Suizid – in der Reichskanzlei gesehen. Als wahrscheinlich gilt ein Tod Müllers beim Fall Berlins Anfang Mai 1945.

Erich Neumann (* 31. Mai 1892 in Forst (Lausitz); † 23. März 1951 in Garmisch-Partenkirchen[1]) war deutscher Staatssekretär im Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan in der Zeit des Nationalsozialismus. Ab August 1942 wurde er Generaldirektor des Deutschen Kalisyndikats. Seine Position als Leiter der Geschäftsgruppe Devisen übernahm Ministerialdirigent Friedrich Gramsch. 1945 erfolgte seine Internierung, aus der er Anfang 1948 wegen Krankheit entlassen wurde.

Karl Georg Eberhard Schöngarth (* 22. April 1903 in Leipzig; † 16. Mai 1946 in Hameln[1]) war ein deutscher Jurist, SS-Brigadeführer, Generalmajor der Polizei, Chef der Gestapo Dortmund, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) im Generalgouvernement, Führer der Einsatzgruppe z.B.V. in Galizien und BdS in den Niederlanden. Schöngarth wurde von einem britischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt und am 16. Mai 1946 im Gefängnis Hameln hingerichtet.

Wilhelm Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 bei Hannover) war ein promovierter Jurist und nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.



Das nationalsozialistische Vorgehen gegen die Juden radikalisierte sich seit 1933 über Ausgrenzung, Entrechtung, erzwungene Auswanderung, physische Verfolgung und Enteignung. Seit Kriegsbeginn kamen Ghettoisierung, Deportationen und Massenmorde in militärisch besetzten Gebieten Ost- und Südosteuropas hinzu. Diese Schritte erfolgten jedoch nicht überall chronologisch und geplant nacheinander, sondern teilweise in ständigem Wechsel und manchmal chaotisch nebeneinander. Mit dem Polenfeldzug 1939 begannen Massenmorde an Zivilisten hinter der Ostfront. Eine „zur besonderen Verfügung“ gebildete Einsatzgruppe unter Udo von Woyrsch erschoss bis Jahresende etwa 7000 Juden, erfuhr dafür aber starke Kritik einiger Armeebefehlshaber, wie z. B. des Oberbefehlshabers im Generalgouvernement Johannes Blaskowitz. Der Historiker Hans Mommsen deutet diese Morde als noch planlose Einzelinitiativen. Seit dem 22. Juni 1941 erschossen vier im Mai aufgestellte Einsatzgruppen systematisch und in großem Umfang Staatsfunktionäre, Partisanen und – bevorzugt jüdische – „Geiseln“ hinter der gesamten Ostfront der deutschen Wehrmacht. Teils mit ihnen, teils ohne sie ermordeten im selben Gebiet Truppen der Ordnungspolizei und Einheiten der Waffen-SS unter Hans-Adolf Prützmann, Erich von dem Bach-Zelewski und Friedrich Jeckeln Juden in großer Zahl.[12] Ende September/Anfang Oktober 1941 fand zum Beispiel ein Massaker deutscher Sonderkommandos an der jüdischen Bevölkerung von Kiew statt, bekannt geworden als das Massaker von Babyn Jar. Diese Massenmorde liefen immer stärker auf eine flächendeckende Ermordung aller Juden zu. In den von den Nationalsozialisten eingerichteten, überfüllten Ghettos starben täglich Juden an Unterernährung, Infektionskrankheiten und willkürlicher Gewalt ihrer Bewacher. Auch die „Vernichtung durch Zwangsarbeit“, die das Konferenzprotokoll als Methode der „Endlösung“ nannte, fand schon statt: etwa beim Bau einer wichtigen „Durchgangsstraße IV“ von Lemberg in die Ukraine.  Im September begannen Massendeportationen deutscher Juden aus dem Reichsgebiet. Auf Befehl Himmlers vom 18. September, unterzeichnet von Kurt Daluege, wurden bis zum 4. November 20.000 Juden und 5.000 Zigeuner nach Łódź deportiert. Am 23. Oktober 1941 verbot Himmler allen Juden im deutschen Einflussbereich die Auswanderung. „Auf Wunsch des Führers“ sollte bei Riga ein weiteres großes Konzentrationslager errichtet werden. Am 8. November 1941 erfuhr Hinrich Lohse, Reichskommissar für das besetzte Baltikum, dass je 25.000 „Reichs- und Protektoratsjuden“ nach Minsk und Riga deportiert werden sollten. Um letztere unterzubringen, ließ Jeckeln auf persönlichen Befehl Himmlers vom 29. November bis 1. Dezember sowie am 8. und 9. Dezember 1941 insgesamt 27.800 Bewohner des Rigaer Ghettos erschießen. Unter den Opfern waren auch der erste Transport von 1.053 Berliner Juden, die am 30. November sofort nach ihrer Ankunft erschossen wurden. Himmlers Veto dagegen vom selben Tag kam zu spät. Der Historiker Raul Hilberg vermutet, dass es ohnehin nur zu erwartende Proteste Lohses beschwichtigen sollte. Nach Deutung von Dieter Pohl fürchtete Himmler, ausbleibende Nachrichten der Deportierten würden in Deutschland rasch zu Gerüchten über ihre Liquidierung führen.[18] Am 25. und 29. November wurden bei Kaunas 5.000 eigentlich für Riga bestimmte Juden aus dem Reich und dem Protektorat erschossen. Das Vernichtungslager Belzec war seit November 1941 im Bau; dessen erste Gaskammern von geringer Kapazität waren zur Ermordung arbeitsunfähiger Juden vorgesehen. Auch für das Vernichtungslager Sobibor und das KZ Majdanek im Distrikt Lublin begannen die Bauvorbereitungen. Seit Anfang Dezember 1941 wurden in Kulmhof (Chelmno) Gaswagen zur Tötung von Juden eingesetzt. Darüber verfügten mittlerweile alle vier Einsatzgruppen. Bis die Wannseekonferenz einberufen wurde, hatten die Mörder mit Hitlers Zustimmung rund 900.000 Juden aus Deutschland, Polen und Russland in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten umgebracht. Nun sollte als letzte Eskalationsstufe die systematische Ermordung aller Juden im deutschen Einflussbereich organisiert werden.



Als Holocaust  (vom griechischen ‚vollständig verbrannt‘) oder Schoah (auch Shoah; hebräisch הַשּׁוֹאָה ha'Schoah ‚das Unheil‘ oder ‚die Katastrophe‘) wird die Ermordung von mindestens 5,6bis 6,3 Millionen Menschen bezeichnet, die das nationalsozialistische Regime als Juden definierte. Dieser Völkermord zielte auf die vollständige Vernichtung der europäischen Juden. Er gründete auf dem staatlich propagierten Antisemitismus und wurde im Zweiten Weltkrieg seit 1941 systematisch, ab 1942 auch mit industriellen Methoden durchgeführt. Die Nationalsozialisten erklärten auch die Roma zur „minderwertigen Fremdrasse“ und ermordeten Hunderttausende von ihnen. Deren Verfolgung und Ermordung wird daher in den Holocaustbegriff eingeschlossenoder als Roma-Holocaust oder Porajmos bezeichnet.  Weitere Massenmorde der Nationalsozialisten, vor allem an Millionen Einwohnern Polens und der Sowjetunion, an mehr als 100.000 Behinderten, getarnt als „Aktion T4“, an etwa 20.000 deutschen Kommunisten und Sozialdemokraten, 7.000 Homosexuellen und 1.200 Zeugen Jehovas werden meist nicht als Teil des Holocaust beschrieben und bezeichnet.

Das aus dem Tieropferkult stammende griechische Wort holokautoma gelangte über verschiedene Bibelübersetzungen als Holocaust in die englische Sprache. Dort bezeichnete es seit etwa 1600 vor allem Brandkatastrophen mit vielen Todesopfern, seit 1913 auch Massenmorde mit genozidalem Ausmaß. Im Dezember 1942 verwendete die britische Tageszeitung News Chronicle – noch ohne Kenntnis der NS-Vernichtungsmethoden – den Begriff erstmals für Adolf Hitlers Vernichtungsplan an den Juden. Bis 1972 wurde Holocaust in der englischsprachigen Geschichtswissenschaft zur Hauptbezeichnung dieses Verbrechens.