Die ganze Diskussion rund um die
Vienna – hat sie recht, hat sie unrecht, was passiert, wenn..... ist zunehmend
mühsam, weil vor einem Urteilsspruch keiner genau wissen wird, was tatsächlich
passiert. Von Liga 3 bis Liga 7 kann da alles drinnen sein. Auch studierte
Juristen werden hier keine Auskunft geben können, weil es da einfach zu wenig
Präzedenzfälle gibt.
Die Verknüpfung von Vereinsrecht,
Insolvenzrecht, ABGB und eventuell allgemeinem Sportrecht muss man erst
entwirren. Ob man dass will und kann, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Der Verband selber wird daran wohl wenig interessiert sein.
Ich möchte mich bei dieser Diskussion
rausnehmen, hoffe persönlich allerdings, dass die Vienna recht bekommt (schon
alleine, weil ich den WFV und seine hochherrschaftliche Art nicht mag), habe da
allerdings einige Gedankengänge und Fragen, die die Mannschaften bzw. den
Ligabetrieb im Wiener Unterhaus
betreffen:
Der WFV ist ja ein Verein (ZVR
Nummer 453878232) und hat demgemäß
Statuten, welche bei der Vereinsbehörde einzureichen und von dieser zu prüfen
sind. Wenn jetzt die Vienna recht bekommen würde, müssten dann die
Vereinsstatuten komplett umgeschrieben werden (weil ja nicht klar wäre ob
nur der beklagte Passus sondern ev. noch andere falsch sind), weil sie
nicht rechtens sind ? – Und weiter: könnte der WFV seinerseits dann die Behörde
klagen, weil sie die Statuten ja eingebracht haben, die Behörde
(Vereinspolizei) diese verpflichtend auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen hätte –
optimalerweise durch einen Juristen und keinen Dorfgendarmen – und welche
Auswirkungen hätte dies auf den weiteren Spielbetrieb im Unterhaus ? Immerhin
hat der WFV ja aufgrund dieser Statuten entschieden.
Könnte dann jeder x-beliebige
Verein z.b. gegen Art und Höhe von Verbandsstrafen klagen, weil sie eben auch
nicht so ganz rechtens sind – Stichwort Wirtschaftliche Ungleichstellung ?
Könnte man – siehe Süßenbrunn und
Albania – dann nicht gegen die „Nachwuchsregel“ klagen ? Vor allem weil Albania vom Verein deswegen abgestraft wurde ?
Könnten Amateurvereine (sprich
jene die ihren Kickern genau das zahlen was vorgeschrieben ist bzw. ihnen
nichts zahlen) dann jene Vereine plus dem Verband klagen, die diese Regel (wie
auch immer) umgehen ? Könnte der Verband seinerseits dann wiederum die Behörde
klagen, die diese Rechtswidrigkeit legitimiert hat ? Wie sieht das dann mit
Altforderungen ehemaliger Trainer (z.b. Ristic) und Akteure aus ?
Was wäre, wenn ein weiterer
Verein – er spielt z.b. in der Stadtliga – insolvent ist, sportlich oben steht
und dann auch runter müsste ? Kann er sich weigern und was hat das für
Auswirkungen ? Könnte er, wenn er eine reine Amateurmannschaft hat die halt
nicht so stark wie die Halbprofiteams sind, dann den Verband klagen, weil
dieser den Bruch der Amateurregel geduldet hat ?
Könnte der Verband – wenn die
Unrechtmässigkeit der Statuten bzw. eines Teils davon gerichtlich anerkannt ist
– dann die Vienna überhaupt noch aus diesem ausschliessen (was man in Vereinen
ja machen kann und in Wien jedes Jahr ein halbes Dutzend Mal gemacht wird) ?
Und vor allem: wenn eine Behörde
die Rechtmässigkeit von Statuten erkennt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat
sie so entschieden und wie kann man dann diese zur Rechenschaft ziehen ?
Es tun sich mir da eine Menge obskurer Fragen auf, die zwar vielleicht
manchmal irrelevant (und leicht zu beantworten sind wenn man sich mit der
Materie eingehend beschäftigt) – aber spannend wird der heurige Herbst sicher.