Stichwahl: Stimmabgabe bereits möglich
Personen, die schon im Vorfeld eine Wahlkarte für die Stichwahl beantragt haben, finden darin einen Stimmzettel vor, auf dem sie ihren Kandidaten handschriftlich eintragen müssen. Sollte jemand bereits voreilig einen Namen darin eingetragen haben, der nach dem ersten Wahlgang nicht zur Wahl steht, ist das kein Problem, sagte Heike Wutschitz von der Gemeinde Siegendorf.
„Hat man schon einen Namen hineingeschrieben, der jetzt nicht zur Stichwahl kommt, ist es möglich einen weiteren Stimmzettel auszuhändigen. Natürlich können wir die Wahlkarte kein zweites Mal aushändigen“, so Wutschitz.
ORF/Melanie Balaskovics
Anträge bis 18. Mai
Wer erst jetzt eine Wahlkarte für die Stichwahl beantragt, erhält einen vorgedruckten Stimmzettel, mit den Namen der Kandidaten. Anträge dafür müssen bis zum 18. Mai elektronisch oder schriftlich bei der Wahlbehörde einlangen. Persönlich geht das bis Freitag vor der Wahl, also bis zum 20. Mai, 12.00 Uhr Mittags.
Die Stimmabgabe muss per Gesetz am Wahlsonntag bis 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die Post führt auch diesmal wieder eine Sonderleerung durch.
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