Carina Lentsch (Urheberin des Exklusivmaterials und Redakteurin von WienTV.org) hat niemandem eine Genehmigung zur Ausstrahlung des Videos mit Titel "wir san voi zaumgrennt" gegeben, wodurch klar wird, dass ihre Rechte massiv verletzt wurden. Manche Medien haben einfach keine Skrupel davor, fremdes widerrechtlich zu nutzen um im Endeffekt davon zu profitieren.
Hier eine lange Liste der Medien, die das besagte Material entweder online, im Print oder TV im Rahmen ihrer Berichterstattung verwendeten:
Die größte Frechheit erlaubt sich oe24.at (das Onlineportal der Tageszeitung ÖSTERREICH). Das Youtube-Video wurde downgeloaded, mit eigenem Logo versehen und auf der oe24.at Seite wieder veröffentlicht! In der Zeitungsausgabe brüstet man sich obendrein auch noch damit, ein TOP-Video veröffentlicht zu haben.
ATV verklärt die Entstehung des Videos, gibt eine falsche Quelle an und sendete das Material mehrmals und in verschiedenen Sequenzen. PULS4 denkt, die Einblendung des Namens sichere alle Rechte daran. Der ORF fragt zwar nach einer Genehmigung, will aber nicht zahlen. Zwei Ausstrahlungen (ZIB 24 und ZIB2 "Interview mit Polizeipräsident Pürstl") wurden im Vorfeld abgesprochen, ausgestrahlt wurde das Material letztendlich aber 4 Mal.
Im Moment werden alle Medien, die keine Erlaubnis der Urheberin zur Veröffentlichung in welcher Form auch immer erhalten haben, darum gebeten, das veranschlagte Honorar zu zahlen und sich um eine Richtigstellung zu kümmern.
Als Positivbeispiel ist der FALTER zu nennen. Der Chefredakteur Florian Klenk konnte ein angemessenes Honorar mit Carina vereinbaren. Außerdem ist eine Richtigstellung und Entschuldigung in der nächsten Ausgabe vorgesehen.
Es scheint, als wäre das Urheberrecht in Österreich unbedeutend und könne leicht umgangen werden. Ausreden wie "Wir dachten, es sei anonym online gestellt worden" oder "Wir haben es ja nur eingebettet" kommen ausschließlich von Großunternehmen der Medienlandschaft, die entweder durch Werbung oder Inserate von Parteien finanziert werden. Noch dazu ist der Erwerb ihrer Inhalte mit Kosten verbunden. Die nicht-kommerzeille Nutzung unter Namensnennung der Urheberin wäre ja an sich kein Problem.
Welche Konsequenzen diese Urheberrechtsverletzungen nun nach sich ziehen, muss, wenn es nicht bald zu einvernehmlichen Lösungen kommt, über den Rechtsweg geklärt werden.
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