Im dritten Anlauf gescheitert
Den
Oberösterreichern war am 30. April in erster Instanz die Lizenz verweigert
worden. Die Liga hatte moniert, dass eine Verbesserung des Eigenkapitals
stattfinde, in der langfristigen Darstellung allerdings der Abbau fehle. Für
Clubpräsident Peter-Michael Reichel war das unverständlich. So habe man bei der
Abgabe des Lizenzantrags angegeben, bei den Ausgaben 30 Prozent einzusparen.
Nach
der Verweigerung der Lizenz hatte der LASK vergeblich Einspruch erhoben. Damals
unterlief den Verantwortlichen bei der Einbringung des Protests allerdings ein
Formalfehler. Im dritten Anlauf kannte auch das Neutrale Schiedsgericht keine
Gnade mit dem Traditionsclub aus Oberösterreich, der in der vergangenen Saison
hinter Aufsteiger WAC/St. Andrä Zweiter der Ersten Liga geworden war.
Pangl
bedauert Entscheidung
In
welche Liga die Linzer ab kommender Saison spielen, wird vom
oberösterreichischen Landesverband entschieden. Der Zwangsabstieg des LASK
sorgt auch für Veränderungen in Sachen Abstieg und Relegation. Der FC Lustenau,
vergangene Saison Neunter, hat nun sicher den Klassenerhalt geschafft. Der
Tabellenletzte TSV Hartberg bekommt eine zweite Chance zum Klassenerhalt.
Die
Oststeirer spielen nun in der Relegation gegen den GAK, seines Zeichens Meister
der Regionalliga Mitte. Bundesliga-Vorstand Georg Pangl bedauerte den
Zwangsabstieg der Linzer. „Es ist schade, dass ein Traditionsverein wie der
LASK aus der Bundesliga ausscheidet. Die Entscheidung des Ständig Neutralen
Schiedsgerichts gilt es zu akzeptieren“, so der Burgenländer in einer
Aussendung der Bundesliga.