Freitag, 17. Januar 2014

Der Reichstrunkenbold

"Reichstrunkenbold"

Wiederbetätigung: 3 Jahre Haft für Nazi-Liedermacher

Nazi-Liedermacher vor Gericht
 
Im Wiederbetätigungsprozess gegen einen rechten Liedermacher aus Deutschland und fünf weiteren Beschuldigten sind am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg alle Angeklagten vom Geschworenensenat schuldig gesprochen worden. Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, die anderen bekamen bedingte Strafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Der Deutsche, der in U-Haft ist, hatte sich bereits am Montag in Korneuburg wegen des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz und wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie von Kriegsmaterial schuldig bekannt. Gegenüber dem vorsitzenden Richter Franz Furtner gab der 32-Jährige auch zu, unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" aufgetreten zu sein.

Staatsanwalt Friedrich Köhl untermauerte seinen Eröffnungsvortrag mit Videos zu einschlägigen Auftritten des Deutschen. Zudem wurde Bildmaterial zu den bei Hausdurchsuchungen und durch Zeugen sichergestellte Nazi-Devotionalien gezeigt.
 
Angeklagte nahmen Urteil mehrheitlich an Bis auf eine Angeklagte, die sich Bedenkzeit erbat, nahmen alle ihre Strafen an. Sie bekamen Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und drei Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bis auf eine Angeklagte, die sich Bedenkzeit erbat, nahmen alle ihre Strafen an.

Bei dem Hauptangeklagten handle es sich um einen in einschlägigen Kreisen bekannten Wandermusiker und Händler von nationalsozialistischen Gegenständen, so Köhl. "Wer sich dafür interessiert hat, hat bei ihm auch Waffen erwerben können", führte der Staatsanwalt weiter aus.
 
Nazi-Liedermacher