Freitag, 24. Januar 2014

Tips für heute Abend

Hinweise für das Verhalten in einem „Polizeikessel“ ...gegeben in der Hoffnung, dass sie heute abend nicht gebraucht werden: In den letzten Jahren ist es im Rahmen der Abwicklung von Demonstrationen (zB gegen den ‪#‎WKR-Ball) immer wieder vorgekommen, dass die Wiener Polizei größere Gruppen von KundgebungsteilnehmerInnen mit einem dichten Kordon umringt, den Kordon in weiterer Folge geschlossen und die solcherart umringten Personen am sofortigen Verlassen dieses „Kessels“ gehindert hat. Die in diesem „Kessel“ befindlichen Personen wurden in weiterer Folge aufgefordert, Ihren Ausweis vorzuweisen und ihre Daten von Beamten registrieren zu lassen, die dabei erhobenen Daten wurden des öfteren für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren genutzt. Fallweise kam es auch zur Druchsuchung von Personen und / oder mitgeführten Gepäckstücken. In der Regel wurden die in dem „Kessel“ befindlichen Personen danach anstandslos frei gelassen. Dabei geschah es aber mehrfach, dass diese Prozedur mehrere Stunden lang (!) dauerte, weil nur ein oder zwei „gates“ errichtet wurden, an denen Beamte diese Identitätsfeststellungen / Durchsuchungen vornahmen, obwohl ersichtlich war, dass zahlreiche Personen bereit waren, Ihren Ausweis vorzuzeigen, um den „Kessel“ verlassen zu können. Das bewusste, absichtliche Verzögern dieser Identitätsfeststellungen durch die Polizei und die dadurch bedingte längere Anhaltung vor Ort kann aber einen – unter Umständen rechtswidrigen! - Entzug der persönlichen Freiheit darstellen. Für viele in solchen „Kesseln“ befindliche Personen ist der – manchmal stundenlange! – Aufenthalt jedenfalls sehr unangenehm, beängstigend oder beunruhigend. Um einen solchen Aufenthalt für alle Beteiligten so erträglich wie möglich zu gestalten, aber auch, um unter Umständen später Rechtsschutz zu erlangen zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1.: Bleiben Sie unter allen Umständen ruhig, gelassen und gewaltfrei. Bewahren Sie Ihren Humor! Bleiben Sie achtsam gegenüber den Menschen rund um Sie herum!
2.: Wenn Sie hören, dass die Polizei eine Kundgebung für „aufgelöst“ erklärt und / oder die TeilnehmerInnen auffordert, diese oder einen bestimmten Ort zu verlassen, begeben Sie sich zügig an einen anderen Ort, sofern das noch möglich ist.
3.: Wenn Sie wahrnehmen, dass sich ein „Kessel“ bildet, begeben Sie sich zügig an einen anderen Ort, sofern das noch möglich ist. Dokumentieren Sie, wenn möglich (mit handykamera, schriftlich oder anders), ob eine Durchsage der Polizei zu hören war/ ist, und wenn ja, welche!
4.: Wenn Sie sich in einem „Kessel“ wieder finden: Bleiben Sie höflich gegenüber allen Polizeibeamten! Befolgen Sie, wenn möglich, ihre Anweisungen – diese Beamten tun nur ihren Job, sie führen Befehle aus, die sie sich nicht selber ausgedacht haben! Beruhigen Sie andere Personen in einem „Kessel“, die vielleicht verärgert oder wütend oder verängstigt sind. Bedenken Sie, dass Sie sich in der Öffentlichkeit befinden: auch wenn die Ihnen gegenüberstehenden Beamten martialisch aussehen mögen, ist es deshalb äußerst unwahrscheinlich, dass gegen Sie mit Gewalt vorgegangen wird.
5.: Dokumentieren Sie (s.o.) wenn möglich den weiteren Ablauf des Geschehens.
6.: Bitten Sie jene Personen, die nicht bereit sind, Ihre Identität sofort durch Ausweisleistung bekannt zu geben, sich in das Innere des „Kessels“ zu begeben.
7.: Wenn sich die Identitätsfeststellung und / oder Durchsuchung sichtlich verzögert: MACHEN SIE GEMEINSAM MIT ALLEN PERSONEN, DIE ZUR SOFORTIGEN AUSWEISLEISTUNG BEREIT SIND, AM ÄUßEREN RAND DES „KESSELS“ AUF SICH AUFMERKSAM (ZB.: AUSWEIS HOCHHALTEN UND RUFEN: HIER IST MEIN AUSWEIS! ICH WILL HIER RAUS!“). Dokumentieren Sie dies oder lassen Sie es durch andere dokumentieren! Lassen Sie dabei älteren, schwächeren oder sichtlich verängstigten Menschen den Vortritt bei der Ausweisleistung! Machen Sie Polizeibeamte höflich auf solche Menschen aufmerksam!
8.: Dokumentieren Sie, wenn möglich, ob und wie viele Polizeibeamte sich ohne ersichtliche Aufgabe rund um den „Kessel“ aufhalten.
9.: Sollten Sie über längere Zeit in einem „Kessel“ angehalten worden sein, (zB. weil für die Identitätsfeststellung zu wenig Beamte eingesetzt worden sind): machen Sie nach dem Verlassen des „Kessels“ möglichst bald ein möglichst präzises Gedächtnisprotokoll. Sammeln Sie Dokumente, Adressen, Telefonnummern und andere Erreichbarkeiten von mitbetroffenen Personen und möglichen Zeugen.
10.: Wenn Sie nach einem längeren Aufenthalt in einem „Kessel“ selbst Beschwerde dagegen führen wollen: bedenken Sie, dass eine sogenannte „Maßnahmenbeschwerde“ innerhalb von 6 Wochen nach einem solchen Vorfall eingereicht werden muss. Kontaktieren Sie daher rasch eine Ihnen vertrauenswürdig erscheinende NGO oder Anwaltskanzlei.


Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr, Wien.