Freitag, 24. Januar 2014

Wir lieben unseren ORF

ORF über Puls4-Beschwerde: ‚Weinerlich und fadenscheinig'
 
Der ORF hat mit scharfen Aussagen zur Beschwerde von Puls4 wegen dem Erwerb der CL-Rechte ab der Saison 2015 reagiert und nannte die Aussendung „beispiellos". Indes geht auch der Verband der öffentlichen Privatsender in die Offensive und sieht eine "Schieflast zugunsten des ORF".
 
„Beispiellos" bezeichnete der ORF die Mutmaßung von Puls4, dass das ORF-Angebot für die CL_Recht über den bisherigen Markterwartungen sei. „Weinerlicher und fadenscheiniger ist eine offenbar als solche empfundene Niederlage im freien Wettbewerb selten verbalisiert worden", lautet die Reaktion vom Künigelberg. Außerdem, so der ORF, lasse das vom ORF erworbene Rechtepaketden Mitbewerben zudem die Möglichkeit, die übrigen Pakete wie etwa weitere Live-Spiele oder Highlights zu erwerben. "Der Lizenzpreis liegt im üblichen Bereich von anderen Fußballübertragungen", hieß es aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Beim nach „den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung" ausgestalteten Vergabeverfahren durch die UEFA sei der Preis keineswegs das einzige ausschlaggebende Kriterium gewesen, sondern auch die "redaktionelle Aufbereitung und Umsetzung" berücksichtigt worden. Einer möglichen Untersuchung durch die KommAustria blickt man im ORF entsprechend „gelassen entgegen".
 
Auch der Verband der österreichischen Privatsender sieht durch den Erwerb der Ausstrahlungsrechte für die Champions League eine Schieflast zugunsten des ORF. „Tatsächlich besitzt der ORF beinahe eine Monopolstellung für die Ausstrahlung von Sport-Großereignissen und attraktiven Sportbewerben. Mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags kann diese Ausnahmestellung nicht erklärt werden. Und auch mit höheren Kosten für Alternativprogramme nicht. Es muss wohl so sein, dass der Erwerb von Sportrechten häufig mit Geldern aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich quersubventioniert wird - weshalb sonst gewinnt der ORF bei der Vergabe von Sportrechten (praktisch) immer?", fragt sich der VÖP in einer Aussendung.
 
Für den VÖP ist die Verteilung der Premium-Sportrechte für Free-TV im Jahr 2014 symptomatisch: Der ORF zeigt exklusiv die Großereignisse Olympische Spiele in Sotschi, Fußball-WM in Brasilien, und Schiflug WM in Harrachov, sowie die Top-Sportbewerbe Ski Weltcup, Vierschan-zentournee, Fußball-Bundesliga, UEFA-Europa-League und Formel 1. Und die Privatsender? (Noch) die Champions-League (PULS4), sowie die Eröffnungs-und Schlussfeier von Sotschi (ATV).
 
"Mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag lässt sich diese Vormachtstellung nicht erklären", kommentiert Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group, das Marktergebnis. "Zwar trifft den ORF eine Berichtspflicht auch in Bezug auf Sportereignisse, die geht aber nicht soweit, jedes Top-Sportereignis live - und noch dazu exklusiv - übertragen zu müssen. So kann der Auftrag nicht verstanden werden, denn dann würdeer ja alle privaten Veranstalter von der Möglichkeit ausschließen, ebenfalls kommerziell attraktives Sportprogramm zu zeigen". Klaus Schweighofer weiter: "Es kann also nur kommerzielle Logik hinter diesem Verhalten stehen: Der ORF bietet, offenbar mit System, die höchsten Kaufpreise für Senderechte im Premium-Bereich. Das kann er sich nur deshalb leisten, weil die Re-Finanzierung durch Gebührenentgelte gesichert ist. Fakt ist - und ich sage das ohne jeden Zynismus: Auf Basis des momentanen ORF-Finanzierungsmechanismus wird ein allfällige Gesamtkostenunter-deckung, die sich zum Beispiel aufgrund überhöhter Lizenzkäufe ergibt, am Ende des Tages eben immer durch entsprechend nach oben angepasste Programmentgelteausgeglichen".

Im Gegensatz zum ORF kann laut VÖP der Ausgang des Verfahrens zwischen PULS4 und ORF mit Spannung erwartet werden. „Nicht zuletzt wird sich daran zeigen, ob die kraft Europäischem Wettbewerbsrecht eingezogenen Sicherheitsschranken für einen verzerrungsfreien Wettbewerb zwischen öffentlich finanzierten Medienanstalten (wie dem ORF) und rein werbefinanzierten privateAnbietern in der österreichischen Realität auch funktionieren. Denn einer der Grundsätze des EU-Beihilferechtes ist es, dass es dem öffentlich-rechtlichen Sender nicht gestattet ist, Gebührenentgelte dazu zu verwenden, den Markt für attraktive Programminhalte systematisch leerzukaufen", so der VÖP abschließend.