ACHTUNG! Neuer Hinweis zur

"4. Novelle der 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" (tritt mit 15.3.2021 in Kraft)

Mit dieser Novelle werden grundsätzlich die aktuell gültigen Regelungen verlängert. Anpassungen gibt es im Sport wie folgt:

Sport bis 18 Jahre

  • Darf nur im Freien stattfinden. Es besteht keine Testverpflichtung für die Jugendlichen.
  • Gruppengröße beträgt maximal zehn Menschen plus bis zu zwei Trainer/-innen
  • Erlaubt ist Sport ohne Körperkontakt!
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht

ACHTUNG: für TrainerInnen besteht nach wie vor Testpflicht d.h. negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Std.) bzw. PCR-Test (nicht älter als 72 Std.)!

Der Wiener Fußball-Verband

Aktuelle Maßnahmen zur Corona Situation im Sport - Wiener Fußball Verband (wfv.at)