Samstag, 11. Januar 2014

Zum Thema Datenschutz im Gesundheitsbereich

Was muss ich für den ELGA Widerspruch ("OptOut") tun?
Widerspruch zur ELGA-Datenspionage ist in der ELGA-VO geregelt - Widerspruch kann per Post oder elektronisch eingebracht werden - http://www.argedaten.at/elga-online-optout - zur Vereinfachung hat die ARGE DATEN ein verordnungskonformes Widerspruchsformular entworfen - elektronische Einbringung ist durch Bürgerkarte (kompliziert) oder fortgeschrittene Signatur (einfach) möglich - ARGE DATEN hat Infostelle elga-optout@argedaten.at eingerichtet
ELGA "OptOut"

Jeder Bürger hat den gesetzlichen Anspruch, dass seine Gesundheitsdaten nicht im Rahmen des ELGA-Experiments verwendet werden dürfen. Er muss dazu einen "Widerspruch" abgeben. Nachteile in der Gesundheitsversorgung dürfen daraus nicht entstehen.


Keine Experimente mit sensiblen Gesundheitsdaten!

Solange ELGA noch im Experimentierstadium ist, empfiehlt die ARGE DATEN auf jeden Fall ein "OptOut". Laut ELGA-Gesetz wird die elektronische Gesundheitsakte noch bis ins Jahr 2022 ein fehlerhafter Fleckerlteppich sein, bis dahin sollte man ihm keinesfalls die eigenen Gesundheitsdaten anvertrauen.

Ob ELGA überhaupt je funktionieren wird ist mehr als zweifelhaft, das System ist technisch nicht durchdacht und es gibt keine klaren Verantwortlichkeiten für das Gesamtsystem. Vergleichbare Systeme in Europa scheiterten nachdem Milliardenbeträge in die Computerindustrie, statt ins Gesundheitswesen gepumpt wurden.


"OptOut" leicht gemacht

Bundesminister Stöger, die ELGA GmbH und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben kein Interesse am Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten. Sie machen den Bürgern das OptOut bewusst schwer und verstecken die OptOut-Möglichkeit hinter einem undurchsichtigen System von Internetseiten.

Die ARGE DATEN hat daher ein gesetzeskonformes Formular entwickelt, das ausgefüllt direkt postalisch oder elektronisch an den Hauptverband der Versicherungsträger geschickt werden kann. Sollte es Probleme in der Akzeptanz des Formulars geben, dann bitte der ARGE DATEN melden, wir werden das OptOut sicher stellen.

Die ARGE DATEN hat dazu die Infostelle elga-optout@argedaten.at eingerichtet. Hier können sowohl Kopien des Widerspruchs geschickt werden, als auch über Erfahrungen mit der Widerspruchsstelle berichtet werden.

OptOut-Formular der ARGE DATEN

Das Formular (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/elga-optout.pdf) kann ausgedruckt und per Post direkt an den Hauptverband der Sozialversicherungen geschickt werden (Widerspruchsstelle gemäß § 3 Abs. 1 ELGA-VO):
Generaldirektion des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Postfach 600 (Kundmanngasse 21-27)
1031 Wien

oder an das Postfach der Widerspruchsstelle (ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien).

Das ausgefüllte Formular kann auch eingescannt, mit fortgeschrittener Signatur versehen, an: posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at bzw. post@elga-widerspruchstelle.at geschickt werden.

Beachten Sie, unabhängig von der Zustellung (Post oder elektronisch) ist immer eine Kopie eines Personaldokuments beizufügen. Weiters empfehlen wir auch bei fortgeschrittener Signatur das Dokument eigenhändig zu unterschreiben und erst dann einzuscannen.


"OptOut" mit Hilfe der Webseite des Gesundheitsministeriums

Wer den vorgeschlagenen Weg des Gesundheitsministeriums zum OptOut gehen möchte, für den hat die ARGE DATEN eine einfache Gebrauchsanleitung zusammen gestellt (http://ftp.freenet.at/ges/elga-online-optout-info.pdf).

Der direkter Link zum Widerspruchsformular des Gesundheitsministeriums ist: http://www.argedaten.at/elga-online-optout

Schritte laut https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/E...:
1. Unterschreiben Sie die Willenserklärung eigenhändig
2. Legen Sie eine Kopie einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis
3. Senden Sie die unterschriebene Willenserklärung mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises
4. per Post an: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien oder mit fortgeschrittener Signatur versehen an: post@elga-widerspruchstelle.at

Information zur fortgeschrittenen Signatur:
A-CERT ADVANCED - Zertifikate zur fortgeschrittenen Signatur
 
"OptOut" bei Kindern

Erziehungsberechtigte können das "OptOut" für ihre Kinder machen. Die Grenze ist jedoch der 14. Geburtstag. Danach müssen/dürfen die Kinder sich aus ELGA selbst abmelden (ganz so wie beim Religionsunterricht).

"OptOut" und wie geht es weiter?

Die ARGE DATEN wird laufend über Initiativen zum ELGA-OptOut berichten und wird auch auf seiner Website darauf verlinken.

Es ist nicht wesentlich, wie viele Personen sich zum OptOut entscheiden, je mehr desto besser. Vielleicht gelingt es auf diesen Weg das Projekt "elektronische Gesundheitsakte" praxistauglich zu machen, mit klaren Verantwortlichen und ganz ohne ELGA-Brimborium.

mehr --> ELGA - zur Sicherheit OptOut!
Archiv --> Alle Artikel zu E-Card & ELGA
mehr --> ELGA Verordnung 2013 mit Beschreibung des ELGA "OptOut"
mehr --> Kontaktdaten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
mehr --> ELGA Widerspruchsformular der ARGE DATEN - doc-Version
mehr --> ELGA Widerspruchsformular der ARGE DATEN - pdf-Version
mehr --> ELGA Widerspruchsformular der ARGE DATEN - html-Version
mehr --> Link zum Widerspruchsformular des Gesundheitsministeriums
mehr --> Ausfüllhilfe für ELGA-OptOut des Gesundheitsministeriums
mehr --> A-CERT ADVANCED - Zertifikate zur fortgeschrittenen Signatur
mehr --> Missbrauch von Patientendaten - die Fakten
Archiv --> Was ist die SV-NUMMER?

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