Samstag, 4. Januar 2014

Neues aus Nürnberg




Klage gegen Steigerwald-Stadionverbote: DFB muss teil der Kosten tragen


Nach einer angeblichen Attacke auf Fanbusse von Anhängern der Spielvereinigung Greuther Fürth auf der Rastanlage Steigerwald hagelte es Stadionverbote des DFB. Dem DFB hatte die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) Namen von Verdächtigen präsentiert. Prompt erließ der DFB bereits kurz nach Beginn des Ermittlungsverfahrens bundesweite Stadionverbote. Auf den Ausgang des Ermittlungsverfahrens wollte man in Frankfurt freilich nicht warten.

Bei einer Pressekonferenz des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann kurz vor der bayerischen Landtagswahl belobigte dieser den DFB ausdrücklich für dieses Vorgehen. Unmittelbar vor dem Heimspiel des Glubb gegen den FC Augsburg am 31.08.2013 nutzte der Innenminister den Presseraum im Max-Morlock-Stadion als Bühne, um die CSU-Sicht zu "Fußball und Gewalt" zu verbreiten. "In Bayern verlaufen die meisten Fußballspiele weitgehend ruhig", stellte er zunächst fest. Umso erstaunlicher, dass nur wenige Tage später der 1. FCN ankündigte, mit einer Vielzahl teurer Kameras das Stadion aufrüsten zu wollen. Kameras wohlgemerkt, die nicht etwa auf das Spielfeld, sondern auf die Fans zur Beobachtung gerichtet sein sollen.

Sogleich stieß Herrmann freilich in das altbekannte Horn: Eine Ermittlungskommission der Kriminalpolizei habe in Sachen Steigerwald ermittelt - und diese Ermittlungen stünden nun kurz vor dem Abschluss. 17 mutmaßlich Beteiligte hätten vom DFB ein Stadionverbot erhalten: "Für dieses konsequente Vorgehen danke ich dem DFB ausdrücklich", so der Innenminister. "nordbayern.de" verkündete pflichtschuldig über die Pressekonferenz sogar, dass die Steigerwald-Beschuldigten in Kürze vor Gericht stünden. Genau diesen Eindruck sollte wohl auch das Pressestatement hervorrufen.

Das Gegenteil war freilich richtig. Und das dürfte wohl auch der Innenminister gewusst haben. Nur 10 Tage nach der Pressekonferenz verfügte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Einstellung des Verfahrens gegen sämtliche Beschuldigte. Eine Schuld hatte sich nicht erwiesen. Die Stadionverbote galten freilich fort. Denn das vom Innenminister so gelobte Verfahren des DFB nimmt auf die Unschuldsvermutung keine Rücksicht.

So beantragten mehrere Betroffene über einen RSH-Anwalt die unverzügliche Aufhebung der Stadionverbote beim DFB. Der Deutsche Fußball-Bund wiegelte jedoch zunächst ab. Die Einstellungsverfügungen seien nicht ausreichend klar, man müsse das erst aufklären, so die Antwort aus Frankfurt. Der RSH-Anwalt sah das anders und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den DFB beim Amtsgericht Nürnberg. Bevor dieses entscheiden konnte, flatterten jedoch plötzlich die Aufhebungen der Stadionverbote ins Haus.

Im Gerichtsverfahren wehrte sich der DFB dann mit der fadenscheinigen Argumentation, dass man die Echtheit der Einstellungsverfügungen erst überprüfen hätte müssen. Das Amtsgericht sah sich nicht im Stande, den Sachverhalt abschließend zu beurteilen und hob, wie das die Prozessordnung so auch vorsieht, die Kosten des mittlerweile durch die Aufhebung der Stadionverbote erledigten Verfahrens gegeneinander auf. Somit muss der DFB zumindest die Hälfte der Gerichtskosten und seine eigenen Kosten tragen. Der Beschluss wurde rechtskräftig.

Bei der Weitergabe von Daten sind die staatlichen Behörden erstaunlich schnell. Dass ein Verfahren eingestellt wird, teilen diese dem DFB oder den Vereinen freilich nicht mit. Die Nachweispflicht, dass ein Verfahren eingestellt wurde, liegt nach Meinung des DFB dagegen bei den Betroffenen. Eine fragwürdige Auffassung, weil die Einstellung mancher Verfahren den Betroffenen gar nicht mitgeteilt wird. Die RSH wird daher prüfen, ob nicht die ZIS verpflichtet gewesen wäre, die Einstellungen unverzüglich mitzuteilen. Die RSH wird die Anwaltsrechnung deshalb nach Düsseldorf übersenden. Über Post von RSH-Anwälten freut man sich dort bekanntlich immer sehr.