"Refugee-Konvoi": Fluchthilfeaktionen haben strafrechtliche Folgen
Juristen üben Kritik am Umgang mit Schlepperei
Wien – Der sogenannte Refugee-Konvoi, ein Autokonvoi zur Fluchthilfe auf Etappen der Balkanroute in Richtung Deutschland, hat ein strafrechtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt laut STANDARD-Informationen gegen zumindest drei Teilnehmende wegen des Verdachts auf Schlepperei. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass Ermittlungen zumindest gegen einen Tatverdächtigen laufen, mehr könne man derzeit noch nicht sagen, da man den Polizeibericht abwarte. Es geht um den Konvoi von Ungarn nach Wien am 6. September 2015. Rund 150 Autos fuhren an jenem Tag von Wien nach Györ und Budapest, um Flüchtlingen eine sichere und kostenlose Weiterreise zu ermöglichen.
Strafrechtliche Ermittlungen gibt es auch gegen eine zweite Fluchthilfeinitiative. Die von Deutschland aus lancierte Onlineplattform "fluchthelfer.in", die zu privatem Fluchthilfeengagement aufruft und Tipps gibt, wie man sich dabei vor Strafverfolgung schützt, steht im Fokus eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt an der Staatsanwaltschaft (StA) Linz. Wobei es hier nicht um Schlepperei, sondern ums Auffordern zu Straftaten beziehungsweise zum Ungehorsam gegen Gesetze geht, wofür im Fall einer Verurteilung maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen sind. Allerdings ist unwahrscheinlich, dass das Ermittlungsverfahren in Linz bleibt: Auch in Deutschland werde gegen die Plattform ermittelt, "in den nächsten Wochen" kläre man, ob der Fall dorthin wandert, heißt es in Linz.
http://derstandard.at/2000025095483-5389/Fluchthilfeaktionen-haben-strafrechtliche-Folgen?ref=article