Rostock: Fans für Auswärtsspiele gesperrt
DFB greift durch: Hansa zweimal ohne Fans
Außerdem muss Hansa für den Zuschauerausfall jeweils 25.000 Euro Schadenersatz an die beiden betroffenen Vereine Erzgebirge Aue (30. September) und Fortuna Düsseldorf (21. Oktober) zahlen. Die Gäste-Fanblöcke müssen in diesen beiden Begegnungen frei bleiben, wie der DFB am Mittwoch mitteilte. Rostock hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist rechtskräftig. Das Sportgericht ahndete die Vorkommnisse während des Spiels bei Eintracht Frankfurt am vergangenen Freitag. Kurz vor Anpfiff der zweiten Halbzeit waren im Rostocker Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet worden, die zu entsprechender Rauchentwicklung auch auf dem Spielfeld führten. Zudem wurden aus dem Rostocker Block mehr als 15 Leuchtraketen abgefeuert, die teilweise auf dem Spielfeld in der Nähe der Rostocker Spieler landeten. Aufgrund der Vorkommnisse verzögerte sich die Spielfortsetzung um rund fünf Minuten. Hansa Rostock hat immer wieder mit Ausschreitungen der eigenen Fans zu kämpfen und wurde in der jüngsten Vergangenheit mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Auch in der Drittliga-Saison 2010/2011 musste Rostock nach Ausschreitungen bei einem Spiel in Dresden zwei Auswärtsspiele ohne Fans bestreiten.
3000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig am 12. September 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der 63. Minute des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen der Eintracht Braunschweig und dem FC Erzgebirge Aue am 20. August 2011 in Braunschweig und in der 61. Minute des Spiels Eintracht Braunschweig gegen den FC St. Pauli am 28. August in Braunschweig wurden im Braunschweiger Zuschauerblock jeweils ein Knallkörper gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=29107&tx_dfbnews_pi4[cat]=145
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig am 12. September 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der 63. Minute des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen der Eintracht Braunschweig und dem FC Erzgebirge Aue am 20. August 2011 in Braunschweig und in der 61. Minute des Spiels Eintracht Braunschweig gegen den FC St. Pauli am 28. August in Braunschweig wurden im Braunschweiger Zuschauerblock jeweils ein Knallkörper gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=29107&tx_dfbnews_pi4[cat]=145