Freitag, 25. April 2014

Petition gegen RB Leipzig

DFB- und DFL-Regularien beim Verein "RasenBallsport Leipzig" konsequent anwenden und somit die Lizenz zur 2. und 1. Bundesliga verwehren!
An: Dr. Reinhard Rauball
Diese Petition wird versendet an:
Präsident des Ligaverbandes Vorsitzender des Aufsichtsrates der DFL
Dr. Reinhard Rauball

DFB- und DFL-Regularien beim Verein "RasenBallsport Leipzig" konsequent anwenden und somit die Lizenz zur 2. und 1. Bundesliga verwehren!

 
Eigentlich dürfte es diesen Klub gar nicht geben. Jedenfalls dann nicht, wenn sich die Fußballverbände an ihre Regeln halten würden. Als der Fußballclub "RB Leipzig" am 8. August 2009 zum ersten Spiel seiner Vereinsgeschichte gegen die zweite Mannschaft von Carl Zeiss Jena antrat, hatte der Sächsische Fußball-Verband (SFV) damals alle Entwürfe für das Vereinsemblem abgelehnt, weil es dem Markenzeichen des Konzerns Red Bull zu ähnlich war.
Denn genau das verbietet die Satzung des Verbandes, in § 12 heißt es: »Änderungen, Ergänzungen oder Neugebung von Vereinsnamen und Vereinszeichen zum Zwecke der Werbung sind unzulässig.« Das gilt nicht nur in Sachsen, sondern im gesamten deutschen Fußball. § 15 der Satzung des Deutschen Fußball-Bundes benutzt die exakt gleiche Formulierung, und auch für die Deutsche Fußball Liga ist sie verbindlich.
Ausnahmen von der Regel gibt es nur dort, wo Klubs als Betriebssportgemeinschaften gegründet wurden und daher Unternehmensnamen bzw. dessen Logo im Vereinsemblem tragen, wie etwa bei Bayer Leverkusen oder Carl Zeiss Jena.
In den Siebzigern hatte es in der zweiten Liga noch zwei Fälle gegeben, bei denen Sponsoren Klubs umbenannten. Der SV Waldhof hieß damals nach einem Chipshersteller SV Chio Waldhof Mannheim, und ein Geldgeber brachte beim SC Westfalia Herne zwischenzeitlich den Namen seiner Tankstellenkette unter: Westfalia Goldin Herne.
Ende der siebziger Jahre untersagte der DFB solche Umbenennungen. Hier wird wissentlich aus kommerziellem Kalkül gegen bestehende, eindeutige Paragraphen verstossen!
Dieser Verein kann Interessierten die Vereinsmitgliedschaft ohne Begründung verwehren. Dieser Verein wird komplett von einem Wirtschaftsunternehmen aus dem europäischen Ausland geleitet.
Die DFL muss sich hier an geltende Richtlinien halten und dem Verein die Spielberechtigung für Liga 1 und 2 verwehren, solange nicht an besagten Missständen nachgebessert wurde.
Die 50+1 Regel ist zwingend einzuhalten, wie bei allen Mannschaften der DFL.
Ein führender DFB-Funktionär, der nicht zitiert werden möchte, sagt: »Es sind da viele Kräfte am Werke.« In den kommenden Wochen werden diese Kräfte hinter den Kulissen wirken, denn RB will eine neue Satzung präsentieren, die aber wenig an dem Umstand ändern dürfte, dass der Konzern den Klub steuert.

https://www.change.org/de/Petitionen/dr-reinhard-rauball-dfb-und-dfl-regularien-beim-verein-rasenballsport-leipzig-konsequent-anwenden-und-somit-die-lizenz-zur-2-und-1-bundesliga-verwehren

http://m.11freunde.de/detail/216572?redirected=1&fb_action_ids=777887622221556&fb_action_types=og.likes

Empfänger:
Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes Vorsitzender des Aufsichtsrates der DFL
DFB und DFL Regularien bei RasenBallsport Leipzig konsequent anwenden und somit die Lizenz zur 2. bzw 1.Bundesliga verwehren
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]