Mittwoch, 6. Januar 2016

Alles für die Umwelt

Steuerfahnder könnte vor Tür warten

Die in der Steuerreform verankerte Registrierkassenpflicht hat nicht nur Auswirkungen auf Firmen und Geschäfte, auch die Kunden müssen sich dadurch auf Veränderungen einstellen. Der Kassenbeleg muss künftig immer - auch bei kleinen Einkäufen wie etwa einem schnellen Kaffee oder einer Wurstsemmel - aufbewahrt werden, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Dienstag.
Nach dem neuen System kann vor der Geschäftstür ein Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. Damit soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Denn zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Belegannahmepflicht für Konsumenten. Das Ganze erinnert an „italienische Verhältnisse“, wobei Sanktionen wie anfänglich in Italien nicht vorgesehen sind - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Wenn der Kunde den Kassenzettel gleich wegwerfe, habe er mit keinen Konsequenzen zu rechnen, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag im Ministerrat. Für ihn ist das „keine unübliche Regelung“, Ähnliches gelte ja etwa auch in Italien. „Ich habe nie gehört, dass ein Tourist bestraft wurde, weil er einen Zettel doch liegen lässt“, so Faymann.

Gesetzespaket in Begutachtung

Das Gesamtpaket der Steuerreform wurde am Dienstag im Ministerrat präsentiert und im Anschluss daran in Begutachtung geschickt. Ihren Zeitplan wolle die Regierung jedenfalls einhalten, wie SPÖ und ÖVP erneut bekräftigten. Vorgesehen ist, am 16. Juni eine Regierungsvorlage zu verabschieden (Ministerratsbeschluss), die im Juli vom Nationalrat beschlossen werden kann.
Einige Tranchen der Steuerreform sind bereits in Begutachtung - nämlich die Maßnahmen zur Sozialbetrugsbekämpfung und jene Bestimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat brauchen - also Lockerung des Bankgeheimnisses, Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden. In Kraft tritt das Paket 2016.

„Präzisierungen“ vorgenommen

Am Montag wurde bekannt, dass sich die Regierungsparteien in noch strittigen Punkten der Steuerreform einigten. Bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer kommt die von der ÖVP gewünschte Deckelung bei unentgeltlichen Betriebsübergaben mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent. Im Gegenzug konnte die SPÖ ein Teilvorziehen der Negativsteueranhebung auf 2015 durchsetzen, wie die ZIB berichtete. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagte, dass nicht nachgebessert, sondern eine „Präzisierung“.

Faymann und Mitterlehner erfreut

Faymann freute sich, dass die Vorziehung der Negativsteuererhöhung Vorteile für rund eine Million Arbeitnehmer bringe, die Pendler eingerechnet sogar 1,6 Millionen. Es gehe um einen Betrag von 50 Millionen Euro, der aber auch der Wirtschaftsankurbelung diene. Eine kleine Uneinigkeit tat sich hier auf: Während Faymanns Büro nach dem Pressefoyer von zusätzlichen Geldern sprach, stellte Mitterlehner Mehrkosten hierfür in Abrede. Er sah lediglich einen Liquiditätseffekt.

Grunderwerbssteuerpläne kosten fünf Mio. Euro

Gerade einmal fünf Millionen Euro weniger an Steueraufkommen koste hingegen die Deckelung der Grunderwerbssteuer bei Betriebsübergaben, sagten beide. Für Mitterlehner hat das eher „symbolischen Charakter“, betroffen seien gerade einmal 20 bis 30 Firmen in ganz Österreich. Für Faymann begrüßenswert ist jedenfalls die - auch von den Höchstgerichten geforderte - Umstellung auf die Verkehrswertberechnung.

Schelling: „Keine großartigen Änderungen mehr“

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bestätigte am Dienstag die letzten Änderungen am Steuerreformpaket. Härten abzufedern sei immer vereinbart gewesen, sagte er in Bezug auf die Grunderwerbssteuer bei Betriebsübergaben. Das Vorziehen der Negativsteuererhöhung habe sich ergeben, weil ein „Fairnessproblem“ bestanden habe.
 
Laut Schelling wird es im Zuge der Begutachtung keine großen Änderungen mehr geben. Für den Minister sind die Eckpunkte der Reform damit unverrückbar. Der Verhandlungsspielraum sei „ausgereizt“, sagte Schelling. Die diversen Interessenvertreter sollten sich daher „keine Hoffnungen machen, dass noch großartige Änderungen möglich sind. Von den großen Brocken her wird es keine wesentlichen Änderungen mehr geben“, so Schelling.

Betrugsbekämpfung: Eine Frage der Konsequenz

Sehr positiv wertete der Kanzler auch die geplanten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung - neben der Registrierkassenpflicht unter anderem die Einzelaufzeichnung, das Verbot der Barbezahlung am Bau, Maßnahmen gegen Scheinrechnungen und die Konteneinsicht. Das sei eine Frage der Konsequenz, schließlich habe sich die Regierung in diesem Bereich hohe Einnahmen zur Gegenfinanzierung der Reform vorgenommen.

Maßnahmen zur Gegenfinanzierung

Herzstück der 5,2 Milliarden Euro schweren Reform ist eine Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuerzahler. Vom Gesamtvolumen sollen 4,9 Milliarden Euro in die Tarifreform gehen, die ab 1. Jänner 2016 gelten soll. Statt bisher drei wird es künftig sechs Lohnsteuerstufen geben. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll beispielsweise ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Zusätzlich soll es auch Mittel für Familien (Aufstockung des Kinderfreibetrags von 220 auf 400 Euro) und zur Standortsicherung geben.
 
Zur Gegenfinanzierung ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Erwartet wird seitens der Regierungsfraktionen, dass sich ein Teil der Reform durch eine „Selbstfinanzierung“ (soll 850 Millionen Euro einbringen) trägt. „Es wird sich ausgehen“, sagte Schelling dazu. Eine Eigenfinanzierungsquote von 17 Prozent sei durchaus seriös. Weiters sind Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Milliarden Euro), Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung (1,1 Milliarden), die Streichung von Steuerausnahmen (900 Millionen) sowie „vermögensbezogene“ Steuern (350 Millionen) eingeplant.