Samstag, 23. Januar 2016

Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Eintracht Frankfurt

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG ist am heutigen Nachmittag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen wie folgt verurteilt worden.

Zum einen wurde Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von € 75.000 belegt, wobei hiervon € 25.000 für sicherheitsrelevante Zwecke, z.B. gewaltpräventive Maßnahmen, verwandt werden können.
Darüber hinaus muss das Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 06. Februar unter teilweisem Ausschluss der Zuschauer (Sperrung des Stehplatzbereiches Block 40) ausgetragen werden. Die Austragung eines weiteren Heimspiels unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit  in gleichem Umfang wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Für die Bundesligapartie bei Darmstadt 98 am 29./30. April sieht das Urteil einen Ausschluss für Gästeanhänger und eine Sperrung des Gästefanblocks vor. Darmstadt 98 ist der damit verbundene Einnahmeausfall zu ersetzen.
Bis zum Ende der laufenden Spielzeit sind zudem die Durchführung von Choreographien und die Verwendung von sog. Blockfahnen bei Heim- und Auswärtsspielen verboten.
Das Sportgericht ahndete damit die Vorkommnisse bei der Erstrunden-Partie des DFB-Pokals in Aue sowie im Besonderen die Vorfälle im Rahmen des Heimspiels gegen Darmstadt 98 am 06. Dezember des vergangenen Jahres.
Eintracht Frankfurt hatte einem entsprechenden Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nach ausführlichen, im Vorfeld geführten Erörterungen zuvor zugestimmt.
Über das Abwicklungsprocedere für Inhaber von Eintrittskarten für Block 40 zum Heimspiel gegen den VfB Stuttgart werden wir in Kürze informieren.