Freitag, 6. März 2015

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Moral-Keulen, Klageschrift und ein Dementi im "Fall Plauen"



Im "Fall Plauen" wird es langsam konkret und vor allem heiß: Die Klage gegen den NOFV ist verschickt, der Verband klagt moralisch zurück, und der VFC Plauen distanziert sich angeblich von seinem Insolvenzverwalter. Der DFB hält sich wiederum zurück.

31 Seiten lang ist die am vergangenen Mittwoch beim Landgericht Berlin eingereichte Klageschrift. Absender: Klaus Siemon, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter des Regionalligisten VFC Plauen. Im Streit mit dem Nordostdeutschen Fußballverband beantragte er im Wesentlichen folgende Punkte:
  • Die Spielergebnisse des VFC Plauen in der Regionalliga sollen gewertet werden.
  • Die als Pflichtfreundschaftsspiel ausgetragene Partie gegen Wacker Nordhausen (0:4) soll wiederholt und dann gewertet werden.
  • Der NOFV soll den VFC für die kommende Saison zulassen, wenn der sportliche Klassenerhalt geschafft wird.
  • Das Gericht soll feststellen, dass §6 Ziffer 3 der NFV-Spielordnung (Spiele werden nicht gewertet und Zwangsabstieg bei Insolvenz eines Vereins) rechtswidrig und unwirksam sind.
  • Das Gericht soll feststellen, dass auch §6 Ziffer 1 und 2 der DFB-Spielordnung rechtswidrig und unwirksam ist.
  • Der NOFV soll dem VFC Schadenersatz zahlen. Den Streitwert schätzt Anwalt Siemon auf vorläufig 142.000 Euro.
Beim NOFV wird der Druck durch die Klage noch größer, die Alarmglocken schrillen. Juristisch will der Verband Berufung einlegen und schwingt nun auch die moralische Keule. Präsidiumsmitglied Erwin Bugar in der "Bild"-Zeitung: "Die Frage ist, wo das hinführen soll. Wenn dieser Rechtsstreit Schule macht, ist die Verbandsautonomie in Gefahr." Diese Verbandsautonomie ist nach Ansicht von Klaus Siemon aber längst hinfällig, denn sie verstoße gegen das seit 1999 bestehende neue Insolvenzrecht. "Der Bundesgerichtshof hat 2012 bereits festgestellt, dass ein Schuldner eine zweite Chance bekommen muss. Die Rettung und Sanierung eines Unternehmens hat Vorrang."

VFC-Präsidentin dementiert


In der Angelegenheit wird inzwischen hart gerungen - offenbar auch hinter den Kulissen. So meldet die Bild-Zeitung, der Vorstand des VFC Plauen habe ein Schreiben an den NOFV geschickt und sich von Siemons Plänen distanziert. Doch VFC-Präsidentin Dagmar Baumgärtel dementiert: "Nein, davon weiß ich nichts. Von uns gab es kein solches Schreiben. Ich weiß nicht, woher die das haben", erklärte sie dem MDR. Insolvenzverwalter Siemon wundert das nicht. "Unsere ganze Vorgehensweise ist mit dem Vereinsvorstand abgestimmt", betont er und verweist auf diverse Sympathiebekundungen aus verschiedenen Richtungen: "Zu unserer Einstweiligen Verfügung wurde uns von vielen Stellen gratuliert!"
Und der DFB, dessen Spielordnung nun auch am Kippen ist, wie man an Klagepunkt fünf sieht? In Frankfurt/Main hält man sich zurück und wartet ab. Eine Stellungnahme will der DFB ab: Das Ganze sei "eine Angelegenheit des NOFV".
http://www.mdr.de/sport/fussball_rl/plauen508.html


Einstweilige Verfügung: Spiele des VFC Plauen mit Wertung

Die Tabelle der Regionalliga Nordost muss wieder neu berechnet werden. Das Landgericht Berlin hat am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen, dass die Spiele des insolventen VFC Plauen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu werten sind.

Der Insolvenzverwalter des VFC Plauen hat einen ersten juristischen Sieg im Streit mit dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) errungen. Das Landgericht Berlin gab in einem Beschluss am Donnerstag dem Antrag von Rechtsanwalt Klaus Siemon im wichtigsten Punkt statt: Die Partien des VFC Plauen müssen zunächst gewertet werden. Siemon will nun auch die Zwangsabstiegsregelung kippen. Er sagte dem MDR: "Ja, die Klage geht nächste Woche zu Gericht."

Der NOFV hatte sich in einem Präsidiumsbeschluss gegen eine Wertung der Partien mit VFC-Beteiligung ausgesprochen und auch auf die DFB-Spielordnung verwiesen. Mit dieser Entscheidung hielt sich der NOFV allerdings nicht an einen Vergleich, den er zuvor mit dem Insolvenzverwalter geschlossen hatte, machte bezüglich der Rückwärtsrolle bei der Punktwertung "kommunikative Missverständnisse" geltend. Das Landgericht verwies nun in seiner Begründung aber eben auf diesen Vergleich. Dieser könne im Sinne von Paragraf 779 BGB nicht einseitig von dem Vertragspartner geändert werden.



In der Tabelle mit Wertung ist der zwischenzeitlich schon "genullte" VFC Plauen nun plötzlich 13. der Tabelle. "Ich habe an die sportliche Leitung das Ziel ausgegeben: Wir wollen sportlich den Klassenerhalt", sagte Siemon und fügte hinzu: "Die Freude in Plauen und bei mir ist groß, wir sind glücklich - auch, wenn es nur eine Zwischenetappe ist. Diesen Schwung wollen wir im sportlichen Bereich mitnehmen. Und er soll sich auch auf das Umfeld, die Zuschauer und Sponsoren übertragen."

Der Beschluss macht Fußball-Plauen Hoffnung, im Wortlaut liest er sich so: "Dem Antragsgegner wird aufgegeben festzustellen, dass die Teilnahme der spielklassenhöchsten Herrenmannschaft des VFC Plauen e.V. am Spielbetrieb mit voller Wertung erfolgt, zumindest solange, bis eine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist oder das Spieljahr beendet wurde."


http://www.mdr.de/sport/fussball_rl/pla ... ht100.html