Freitag, 28. März 2014

Da schau her

Freispruch wegen Wiederbetätigung

Wacker-Fan bekommt ein Jahr für Körperverletzung


Ein angeklagter Fußballfan, ist am späten Donnerstagnachmittag von einem Salzburger Geschworenengericht vom Vorwurf der Wiederbetätigung einstimmig freigesprochen worden. Außerdem wurden dem Angeklagten noch Körperverletzung in zwei Fällen, eine Sachbeschädigung und eine Nötigung vorgeworfen. Hier gab es einen Schuldspruch. Der 26-jährige Tiroler erhielt in Summe 13 Monate unbedingt.


Passiert ist der Vorfall am 19. Oktober 2013. Nach dem Fußballmatch - die Salzburger gewannen die Partie mit 6:0 - soll der Wacker-Fan an der S-Bahn-Station Taxham zunächst einen 13-jährigen Burschen geohrfeigt, ihn zu Boden gerissen und ihm den Red-Bull-Fanschal entrissen haben. Dann versetzte er dem Jugendlichen noch einen Faustschlag. Der Schüler erlitt eine Jochbein-Prellung und verletzte sich am Steißbein.



"Es tut mir leid, was mit dem Buben war. Ich war besoffen, und er hat nicht so jung ausgeschaut. Ich hab mich auch bei ihm entschuldigt", sagte er heute zur Richterin. Und bestritt dann vehement, was eine Überwachungskamera der Bahnstation kurz nach dem Vorfall noch aufgezeichnet hat. Denn auf den Aufnahmen ist der Angeklagte recht deutlich dabei zu sehen, wie er seine rechte Hand zweimal kurz erhebt. Zum Hitlergruß, das ist für die Staatsanwaltschaft unzweifelhaft klar.



"Wacker-Fans sind alle links"
Stimmt nicht, meinte der Tiroler. Er habe die rechte Hand nur zum Fan-Gesang erhoben. "Ich wollte die etwas ruhigeren Fans aufstacheln." Normal hätte er dazu auch beide Hände benutzt, die rechte sei nur zu sehen, weil er in der linken eine Zigarette gehalten habe. Außerdem: "Die Wacker-Fans sind alle links, da hätte ich Probleme bekommen. Bei den Innsbruck-Fans gibt es keine Rechtsradikalen."



Allerdings tut sich der Angeklagte mit seiner Glaubwürdigkeit ein wenig schwer. Er ist mit etlichen germanischen Runen, Symbolen der "White Power"-Bewegung und der bekannten "88" tätowiert. Außerdem wurde er im August 2009 schon einmal wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft verurteilt, nachdem er 2008 bei mehreren Anlässen die Hand zum Hitlergruß erhoben und NS-Parolen in eine Zelle des Polizeianhaltezentrums geschmiert hatte.