Dienstag, 12. November 2013

Die FIFA und die "Rechts"sprechung

http://www.svwilhelmshaven.de/new.php?mainMenu=3&subMenu=13&newsContent=0&id=5984


Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sich auf seiner Sitzung in Frankfurt/Main nach der abschließenden Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof CAS mit dem nunmehr rechtskräftigen, vom Weltverband FIFA verhängten Zwangsabstieg zum Saisonende für den Regionalligisten SV Wilhelmshaven befasst und die nach den Statuten der FIFA für den DFB verpflichtende Vollstreckung der Entscheidung auf den für den Spielbetrieb der Regionalliga Nord verantwortlichen Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) übertragen.


Hintergrund der von der FIFA-Disziplinarkommission verhängten Sanktion ist die Weigerung des Vereins, den auf rechtskräftigen Entscheidungen des Internationalen Sportgerichtshofes und der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA beruhenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den argentinischen Klubs Atletico River Plate und Atletico Excursionistas nachzukommen.


Beide Klubs hatten unter Berufung auf internationales Fußballrecht gegenüber dem SV Wilhelmshaven die Festsetzung von Ausbildungsentschädigungen für einen transferierten Spieler bei der FIFA erreicht und nach der Zahlungsverweigerung des Klubs dessen Zwangsabstieg erwirkt. Alle Rechtsmittel des SV Wilhelmshaven hiergegen blieben bis hin zur Entscheidung des CAS erfolglos.


08.11.2013·16:30·DFB-Allgemein

DFB leitet FIFA-Entscheidung im Fall Wilhelmshaven weiter

Hat sich mit dem Fall Wilhelmshaven befasst: das DFB-Präsidium  © Bongarts/GettyImages
Hat sich mit dem Fall Wilhelmshaven befasst: das DFB-Präsidium
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sich auf seiner Sitzung in Frankfurt/Main nach der abschließenden Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof CAS mit dem nunmehr rechtskräftigen, vom Weltverband FIFA verhängten Zwangsabstieg zum Saisonende für den Regionalligisten SV Wilhelmshaven befasst und die nach den Statuten der FIFA für den DFB verpflichtende Vollstreckung der Entscheidung auf den für den Spielbetrieb der Regionalliga Nord verantwortlichen Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) übertragen.
Hintergrund der von der FIFA-Disziplinarkommission verhängten Sanktion ist die Weigerung des Vereins, den auf rechtskräftigen Entscheidungen des Internationalen Sportgerichtshofes und der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA beruhenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den argentinischen Klubs Atletico River Plate und Atletico Excursionistas nachzukommen.
Beide Klubs hatten unter Berufung auf internationales Fußballrecht gegenüber dem SV Wilhelmshaven die Festsetzung von Ausbildungsentschädigungen für einen transferierten Spieler bei der FIFA erreicht und nach der Zahlungsverweigerung des Klubs dessen Zwangsabstieg erwirkt. Alle Rechtsmittel des SV Wilhelmshaven hiergegen blieben bis hin zur Entscheidung des CAS erfolglos.