Sohn verbrüht: 20 Jahre Haft
Die Geschworenen bejahten mehrheitlich den inkriminierten Tötungsvorsatz. Der Angeklagte wurde mit 6:2 Stimmen des versuchten Mordes für schuldig befunden. Bei der Strafbemessung wurde die Heimtücke der Tat erschwerend gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
„Ich war sehr zornig und verzweifelt“ - mit diesen Worten versuchte ein 59-jähriger Mann am Dienstag im Wiener Landesgericht seine Tat zu erklären. „Ich wollte ihm nicht großen Schaden zufügen. Aber ich hab’ nicht Anatomie studiert“, stellte der Angeklagte fest - mehr dazu in Vater attackiert Sohn mit heißem Wasser.
Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel legte dem Mann versuchten Mord zur Last. Die Tat sei „schwer erklärbar, schwer nachvollziehbar“, räumte sie eingangs der Verhandlung ein. Das inkriminierte Geschehen hatte sich am 8. Mai 2016 in einer Reihenhaus-Siedlung in Floridsdorf abgespielt, wo der gebürtige Ägypter mit seiner Ehefrau, zwei Töchtern und dem Sohn jahrelang ein unauffälliges Leben geführt hatte. Dann ließ sich die Frau jedoch scheiden. Im Zuge der Trennung wurde festgelegt, dass sie dort mit den Kindern wohnen bleiben durfte und der Mann sich eine neue Bleibe suchen musste.
„Zu Unrecht aus seinem Haus vertrieben“
Das dürfte der Mann, ein Akademiker, der vor 33 Jahren nach Österreich gekommen war, um - wie er dem Schwurgericht erläuterte - „in einem friedlichen Land zu leben“, nicht verwunden haben. Die Frau habe ihn überlistet und erwirkt, dass er „obdachlos“ wurde, beklagte er. „Mir wurde das Haus unter Betrug genommen“, rief der Angeklagte im Großen Schwurgerichtssaal. Man habe ihn „zu Unrecht aus seinem Haus vertrieben“. Dabei sei er gegen seine Familie nie gewalttätig vorgegangen, obwohl seine Ex-Frau „eine Weltmeisterin in Provokation“ sei.
Von der Vorsitzenden auf eine polizeiliche Amtshandlung im vergangenen März angesprochen, die nötig geworden war, weil der Vater seine Tochter mit einem Messer angegriffen haben soll, meinte der Angeklagte: „Meine Tochter hat sich selbst verletzt.“ Er habe ihr „nichts getan“.
Mann befüllte Wasserkocher
Es sei ihm „im Exil“ sehr schlecht gegangen, berichtete der Mann weiter: „Ich war obdachlos. Ich bin 59. Ich bin Diplomingenieur. Ich war auf der Straße.“ Nachdem er sich, um seinen Kummer zu ertränken, am 7. Mai in einem Lokal dem Alkohol hingegeben hatte, ließen sich Mutter und Tochter erweichen und erlaubten ihm, ausnahmsweise in der einst ehelichen Wohnung zu übernachten. Da die Frauen aber Schwierigkeiten befürchteten, fassten sie den Entschluss, die Nacht bei Bekannten zu verbringen. Einzig der 17-jährige Sohn blieb in der Wohnung, weil er stark verkühlt war und leicht fieberte.
Irgendwann, während der Bursch im Halbschlaf im Bett lag, ging der Vater in die Küche, machte einen Wasserkocher halbvoll, erhitzte diesen bis zum Kochen, nahm noch ein Messer an sich und trat damit ans Bett seines Sohnes. Er habe diesem „ein bisschen Wasser auf den Kopf gegossen“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Als Begründung lieferte der Mann folgende Erklärung: „Ich war total fertig, ich war verzweifelt. Ich wollte ihn verletzen.“ Hundert Mal habe er seinen Sohn gebeten, sich auf seine Seite und gegen die Mutter zu stellen, „dass er mir zurück ins Haus hilft.“ Der Sohn sei aber nicht zu ihm gestanden: „Er wollte nicht, dass ich wieder zurückkomme.“
Linke Gesichtshälfte verbrüht
Der Jugendliche, dessen linke Gesichtshälfte, linke Hand und rechter Unterschenkel verbrüht wurden, ließ sich panikartig aus dem Bett fallen. Da machte der Vater laut Anklage vom Messer Gebrauch, indem dem am Boden Liegenden Schnittwunden am Hinterkopf und im Nacken zufügte und ein Mal in den Rücken stach. „Papa, bring mich bitte nicht um!“, schrie der 17-Jährige in Todesangst, während er sich unter einem Schreibtisch verkroch. Schließlich gelang es ihm, den Angreifer mit einem Fußtritt zu Fall zu bringen.
Diese Gelegenheit nutzte der Verletzte, um aus seinem Zimmer zu laufen, ein ebenerdig gelegenes Fenster zu öffnen und ins Freie zu springen. Über einen Zaun gelangte der Bursche in den Garten des Nachbarn, wo er bemerkte, dass der Vater ihm mit dem Messer folgte. Der 17-Jährige läutete voller Angst bei Nachbarn und rief um Hilfe, die ihm vorerst nicht zu teil wurde.
So lief er weiter in Richtung eines Parkplatzes, wo Passanten auf die Szene aufmerksam wurden und Polizei und Rettung verständigten. Schließlich brach der Jugendliche zusammen. Im Spital wurde festgestellt, dass die Schnitte nicht lebensbedrohlich waren und beim Stich die Klinge des Messers einen Knochen getroffen hatte und zum Glück keine Organe beschädigt hatte. Die Cobra nahm den Vater schließlich in der Tatwohnung fest - mehr dazu in Sohn verbrüht: Vater in U-Haft.