Montag, 22. September 2014

Rapid Prozess: Die Urteile laut Printmedien

Am Montag wurden am Wiener Straflandesgericht die Urteile gegen die noch übrigen 19 Rapid-Fans gefällt, die an den Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Nürnberg beteiligt waren. Während ein Anhänger freigesprochen wurde, gab es Schuldsprüche für die 18 weiteren Mitangeklagten.

15 der Angeklagten wurden vom Schöffensenat zu Bewährungsstrafen zwischen drei und acht Monaten verurteilt, drei weitere erhielten zwölf bis 15 Monate teilbedingte Haft. Ihnen wurde Landfriedensbruch und teilweise auch Körperverletzung zur Last gelegt. Die Urteile, bis auf den Freispruch, sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess war im Juli mit 29 Angeklagten gestartet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden bereits fünf Freisprüche gefällt. Fünf Personen wurden wegen Landfriedensbruchs und einer zusätzlich wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an den gewalttätigen Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und Nürnberg beteiligt zu haben. Dabei wurden zehn Menschen verletzt und es entstand großer Sachschaden. Kritik gab es auch am Verhalten der Polizei, die die Situation laut Zeugen eskalieren ließ.

18 weitere Schuldsprüche im Hooligan-Prozess
Die Rapid-Fans mussten sich vor Gericht verantworten (© Lisi Niesner)