Aus, Ende, vorbei: Keine Lizenz für den LASK auch in der 2. Instanz
Das Protestkomitee der Bundesliga
unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm,
Mag. Walther Wawronek) hat nach Prüfung und Evaluierung der vom Lizenz- und
Protestbewerber LASK Linz eingereichten Unterlagen folgende Lizenzentscheidung
für die Bundesliga-Saison 2012/13 getroffen:
Protest LASK Linz zurückgewiesen
Anmerkungen: Die Entscheidung der
Lizenzverweigerung erster Instanz ist/bleibt folglich aufrecht.
Vom Regionalliga-Lizenzbewerber
Villacher SV wurde (mangels sportlicher Qualifikationsmöglichkeit) kein Protest
eingebracht.
Darüber hinausgehende
Detailinformationen (Begründung) können aus Gründen der
Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur vom Klub selbst
beantwortet werden.
Stellungnahme von RA Dr. Andreas
Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: "Die Bundesliga trägt als
Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires
Verfahren erhalten. Dies bedingt, dass die vereinbarten und von den Klubs
beschlossenen Regeln sowohl von den Klubs als auch von den Gremien eingehalten
werden. Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war
daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen (Abschnitt 5.4 Absatz (E)
zurückzuweisen. Infolgedessen bleibt die vom Senat 5 getroffene Entscheidung
der Lizenzverweigerung aufrecht."
Stellungnahme von
Bundesliga-Vorstand Georg Pangl: "Für LASK Linz ist dieses Ergebnis
sicherlich nicht erfreulich. Es ist bedauerlich, dass es dem letzten der 20
Bundesliga-Klubs im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens nicht gelungen ist, die
Lizenz zu erhalten. Zur Frage der sportlichen Qualifikation bzw. des Abstiegs
und der Relegation gilt es nun das Ergebnis eines etwaigen
Schiedsgerichtsverfahrens Ende Mai abzuwarten."
Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Mit der Entscheidung des
Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach dem Ende des verbandsinternen
Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 21. Mai 2012) Klage
beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden, das anstelle eines
ordentlichen Gerichts entscheidet. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde
bis zum 31. Mai 2012 (=UEFA-Frist) getroffen.
"Es
ist unglaublich. Entsetzlich, das ist ein Wahnsinn. Dadurch ruhen die ganzen
Vorbereitungen, wir sind handlungsunfähig", war der erste Kommentar
Reichel am Montagabend gegenüber der APA - Austria Presse Agentur.
Laut Reichel wird der LASK den Gang vor das
Schiedsgericht selbstverständlich gehen. "Wir haben das vor neun Jahren ja
schon einmal erlebt. Damals ist es 3:0 für den LASK ausgegangen, aber da ging
es ja um die Finanzen, diesmal handelt es sich ja offenbar um einen Formalfehler",
sagte Reichel. Gemeinsam mit dem Anwalt werde man am Dienstag die Lage
besprechen, meinte Reichel gegenüber der APA.