Donnerstag, 5. Januar 2012

Dürfen Beamte im Dienst denn eigentlich lügen ?

"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" (Konrad Adenauer)

... oder: Die Halbwertszeit von Zusagen der Polizei

Die Vergabe von Stadionverboten beim VfB Lübeck sorgte in der Vergangenheit für regen Diskussionsstoff, wurden diese (auf Antrag der Polizei) ohne Anhörung der Beteiligten und pauschal bestrafend ausgesprochen. Es fand weder eine Einzelfallentscheidung statt, noch galt die Unschuldsvermutung in Fällen, in denen die Tat nicht bewiesen worden ist.

Da diese Art der Vergabe nicht den Grundsätzen unseres Rechtstaates entspricht, wurde dieses Thema im Fanbeirat intensiv bearbeitet, besprochen und eine Richtlinie erarbeitet, die mehr Transparenz, mehr Einzelfallbetrachtung und mehr Rechtssicherheit bietet (siehe:
http://www.vfb-luebeck.de/stadionverbotsrichtlinien.html).

Alle Mitglieder im Fanbeirat, insbesondere die sozialpädagogischen Mitarbeiter des Fanprojektes, sprachen sich eindeutig für diese Richtlinien aus, weshalb der Fanbeirat dieses Konzept den Vertretern der örtlichen Polizei vorgestellt hat. Nach zwei intensiven Gesprächsrunden wurde auch das Einverständnis der Polizeivertreter zu dieser Art der Vergabe eingeholt – die Polizei äußerte eindeutig, dass man die Entscheidungen des Vereins akzeptieren werde!

Schneller als uns allen lieb war, wurde dieses Konzept auf die Probe gestellt: Nach den Verfehlungen rund um das Pokalfinale hatte der Verein eine große Anzahl an Anträgen auf die Erteilung eines Stadionverbotes abzuarbeiten. Die Prüfung aller Einzelfälle, die Anhörungen und die Sichtung aller zur Verfügung stehenden Materialien hat allen Beteiligten des Entscheidungsgremiums viel Zeit, viel Arbeit und viel Einsatz abgefordert. Im Ergebnis wurden sowohl Stadionverbote ausgesprochen, die sofort wirksam wurden, als auch Stadionverbote, die auf Bewährung ausgesprochen wurden (die betreffenden Personen dürfen folglich weiterhin ins Stadion, dürfen sich jedoch nicht erneut etwas zu Schulden kommen lassen).Bewährungsstrafen sind ein durchaus gängiges und anerkanntes Mittel unseres Rechtsystems und werden tagtäglich im Rahmen der Strafverfolgung ausgesprochen.

Mit dem Abschluss der Arbeiten des Entscheidungsgremiums mussten somit alle Beteiligten davon ausgehen, dass alle Beteiligten diese Entscheidungen akzeptieren. Auf Seiten der Fans wurden die Entscheidungen akzeptiert, auch wenn einige VfB-Fans nun vorerst nicht ins Stadion dürfen. Die Polizei scheint hingegen unter Vergesslichkeit zu leiden bzw. sich nur noch an die Worte von Konrad Adenauer zu erinnern: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"

Getreu dem o.g. Zitat ignoriert die Polizei die vom Gremium getroffenen Entscheidungen und die zuvor mit der Polizei abgestimmten Richtlinien: In den vergangenen Tagen wurde verschiedenen Mitgliedern der Fanszene, die zum Teil nur ein Stadionverbot auf Bewährung bekommen haben, ein polizeiliches Aufenthaltsverbot an der Lohmühle und in der unmittelbaren Umgebung am Spieltag gegen Magdeburg zugestellt. Es wird somit das Verfahren gemäß den besprochenen, abgestimmten und allseits befürworteten Stadionverbotsrichtlinien wissentlich torpediert! Fans, die nach Meinung des Entscheidungsgremiums weiterhin ins Stadion dürfen, verbietet somit die Polizei den Besuch des Spiels!

Der Fanbeirat hat der Polizei die Hand gereicht und einen Neuanfang der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fans gesetzt – die Polizei zeigt mit der o.g. Maßnahme jedoch, wie ernsthaft, wie ehrlich ihrerseits die Zusammenarbeit gemeint ist. Vielmehr scheint es so, dass persönliche Abneigungen wichtiger sind als ein fairer, offener Umgang miteinander!

Wie soll die Fanszene angesichts solcher Maßnahmen Vertrauen in die Arbeit der Polizei gewinnen, ist die Halbwertszeit von Zusagen der Polizei doch arg begrenzt…
http://www.fankreis-vfb-hl.de/artikel/173-was-interessiert-mich-mein-geschwaetz