Die Sache mit dem Amokfahrer
Das Urteil über den Amokfahrer von Graz – ihm wurde ja
dreifacher Mord und einhundertachtfacher Mordversuch vorgeworfen – ist nun
gefallen. Noch nicht rechtskräftig aber es gibt ein Urteil. Lebenslange Haft
und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Soweit so gut.
Nun wird aber Kritik an dem Urteil und der Art und Weise,
wie dieser Prozess geführt wurde, laut. Einerseits fragt man sich, wie Laien
über diese Causa entscheiden können und wie es möglich ist, dass
Expertengutachten (zwei von drei Gutachten bescheinigten dem Angeklagten eine
verminderte bzw. nicht vorhandene Schuldfähigkeit) einfach in den Wind
geschlagen werden können. Kurz, man zweifelt indirekt am Urteil selber.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was zum Teufel eine
etwaige geistige Beeinträchtigung bzw. ein Dachschaden an dem Urteil ändern
sollte ? Natürlich ist jemand, der in einer Einkaufsstrasse auf Leute losfährt,
geistig nicht fit, natürlich ist es nicht normal so etwas zu tun. Das wäre ja
auch noch schöner, wenn jedermann/jederfrau einen „Jagdschein“ unter dem Motto:
„Der oder Die is halt so !“ bekommen würde. Ich mein wo kämen wir denn da hin ?
Genauso ist es nicht normal, Menschen zu quälen, in die Luft
zu jagen, sie umzubringen, zu vergewaltigen, kurz ihnen massiv Schaden
zuzufügen. Wäre dies nämlich die Normalität in unserer Gesellschaft hätten wir
uns schon lange gegenseitig ausgerottet, käme es permanent zu Schiessereien
etc. und würde das Faustrecht regieren.
Daher ist dieses Urteil gerecht. So gerecht wie es unser
Rechtsstaat zulässt, der 1950 die Todesstrafe ausgesetzt und am 7. Februar 1968
per Nationalratsbeschluss schliesslich endgültig abgeschafft hat.
Und ob jetzt ein Gutachter, der die Sache vom
professionellem Standpunkt aus betrachtet, meint, er wäre seiner Meinung nach
nicht schuldfähig ist für mich nicht relevant. Dieser Gutachter muss ja auch
nicht den Opfern und ihren Angehörigen gegenüberstehen und ein „Tut mir leid,
der kann nix dafür, der ist krank !“ entgegenhalten.