Samstag, 15. Juli 2017

Stellungnahme des WFV zum Insolvenzverfahren

des Vereins First Vienna FC und die Auswirkungen

Der Verein First Vienna FC wurde aufgrund eines Insolvenzverfahrens im Laufe des Spieljahres 2016/17 laut ÖFB-Bestimmungen an den Schluss der Tabelle in der Regionalliga Ost gerückt und hätte aus der 3. Leistungsstufe ausscheiden müssen.
 
Dem Verein First Vienna FC wurde zum damaligen Zeitpunkt in einem Gespräch mit dem WFV - vertreten durch WFV- Präsident Robert Sedlacek und Generalsekretär Christian Schlosser - im Falle des Ausscheidens angeboten, den Verein in die Wiener Stadtliga einzuteilen, da zu diesem Zeitpunkt die Klasseneinteilung noch nicht durchgeführt war. Dieses Angebot wurde vom First Vienna FC jedoch abgelehnt.
 
Gegen die ÖFB- Bestimmung ist der Verein nämlich gerichtlich vorgegangen und hat eine "Einstweilige Verfügung" erwirkt und verblieb mit diesem Urteil somit in der Regionalliga Ost als siebzehnter Verein.
 
Zwischenzeitlich wurden die Klasseneinteilungen und alle damit verbundenen Auslosungen auch im Wiener Landesverband durchgeführt.
 
Am 7.7.2017 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem Rekurs des ÖFB und der Landesverbände gegen die vom First Vienna FC erwirkte "Einstweilige Verfügung" Folge gegeben.
Der Verein wurde somit mit sofortiger Wirkung, wie schon in der Sitzung der Paritätischen Kommission am 20.6.2017 in Eisenstadt beschlossen worden war, aus der Auslosung 2017/18 der Regionalliga Ost entfernt.
 
Am 11.7.2017 hat der WFV- Vorstand mit überwiegender Mehrheit - bei lediglich einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung - den Verein in die 2. Landesliga eingeteilt, zumal die Mannschaft Vienna 1b bereits in dieser Leistungsklasse eingeteilt war und eben nur dieser Einteilungsstatus - ohne Auswirkungen auf Auf- und Absteiger und auf eine neuerliche Auslosung - gegeben ist, und weil es zudem ab der vierten Leistungsstufe keine 1b- Mannschaft mehr gibt.
 
Der Vorstand des WFV hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, musste jedoch aufgrund der Statutenbestimmungen und der Chancengleichheit für alle Klubs derart entscheiden.