Auflösungserklärung von RIOT 0231
Die Dortmunder Ultràgruppe RIOT 0231 hat die eigene Auflösung bekannt gegeben. Die Auflösungserklärung wurde heute an Faszination Fankurve, das Fanprojekt Dortmund, den BVB, die Polizei Dortmund, das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und die Abteilung für Intensiv Gewaltstraftäter verschickt.
Das nordrhein-westfälische Innenministerium strebt sein Monaten ein Vereinsverbotsverfahren gegen die Gruppe, die RIOT 0231 genannt wird, sich bisher offiziell aber nie zu Wort gemeldet und sich nie einen Namen gegeben hat, an. Im Mai kam es zu Wohnungsdurchsuchungen bei vier Personen, die die Behörden der Gruppe zurechneten. Ziel der Durchsuchungen war laut Angaben des Innenminsteriums „ein mögliches Vereinsverbot voranzutreiben“ (Faszination Fankurve berichtete).
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Anfang 2015 anhand der Gruppe „Hooligans Elbflorenz“, dass Hooligangruppen als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können, was anschließend eine Auflösungswelle unter solchen Gruppierungen auslöste. Nun drohte einer weiteren Gruppe aus dem Ultrà- und Hooliganmileu ein Vereinsverbot. Doch Riot 0231 löste sich nun offiziell auf. Die Auflösungserklärung von RIOT 0231 ist von der Faszination Fankurve Redaktion auf Echtheit überprüft worden und stammt zweifelsfrei von der Gruppe selbst.
Riot 0231 trat erstmals zu Beginn der Saison 2015/2016 in Erscheinung (Faszination Fankurve berichtete) und existierte somit ziemlich genau zwei Jahre lang. Die „Ultras“-Zaunfahne der Gruppe nahm Bezug zur Hooligan- und zur Ultràkultur. Neben dem großen „Ultras“ Schriftzug war auf der Fahne ein „Für Stadt und Verein - Borussia Dortmund“ Schriftzug sowie das bekannte Hooligan-Logo zu sehen. Die anfangs im Mundloch in Block 13 der Südtribüne im Westfalenstadion aufgehangene Zaunfahne wurde zuletzt nur noch bei Auswärtsspielen präsentiert. Bei Heimspielen von Borussia Dortmund hing die Fahne nicht mehr. RIOT 0231 pflegte freundschaftliche Kontakte zu Fans von Rot-Weiss Essen, dem 1. FC Köln und vom SSC Napoli.
Der DFB verhängte im Februar 2017 nach Buskontrollen auf dem Weg nach Darmstadt, bei denen Pyrotechnik, Sturmhauben und weitere Gegenstände gefunden wurden, zahlreiche Stadionverbote gegen Personen, die der Gruppe RIOT 0231 zugerechnet wurden. Insgesamt waren 88 Fans betroffen, von denen jedoch nicht alle der Gruppierung zugerechnet wurden. Gegenüber Faszination Fankurve erklärte eine Pressesprecherin der zuständigen Polizei Südhessen damals, dass nur einer einzigen Person aus den Bussen einer der gefundenen Gegenstände zugeordnet werden konnte. Dennoch waren 87 weitere Personen von den Stadionverboten betroffen. (Faszination Fankurve, 25.07.2017)
Faszination Fankurve dokumentiert die Auflösungserklärung, die RIOT 0231 heute an Faszination Fankurve geschickt hat:
Entgegen unserer Angewohnheit keine offiziellen Erklärungen oder Stellungnahmen abzugeben, werden wir uns heute ein erstes, einziges und vor allem letztes Mal öffentlich zu Wort melden:
Wir erklären mit sofortiger Wirkung die Auflösung unserer Gruppe, die in der Öffentlichkeit vor allem unter dem Namen RIOT0231 bekannt ist.
Über die genauen Gründe, über die wir uns hier nicht äußern werden, möge sich wie üblich die werte Presselandschaft und die Experten der verschiedenen Fanmagazine das Maul zerreißen. Wir werden euch kein Futter mehr liefern.
Allen Wegbegleitern an dieser Stelle natürlich ein großer Dank für die schweren und guten Tage, Monate. Und selbstverständlich viel Erfolg an allen Tagen die noch auf euch zukommen. Unser Weg nimmt an dieser Stelle ein Ende.
RIOT0231 im Juli 2017