Jetzt gibt es auch vom ÖFB eine Stellungnahme zur Causa First Vienna FC 1894!
Das Bezirksgericht Leopoldstadt hat eine Hemmung der Vollstreckbarkeit der zweitinstanzlichen Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien in der Causa First Vienna FC angeordnet. Der Verein hatte am gestrigen Montag einen Revisionsrekurs inklusive Antrag auf aufschiebende Wirkung eingebracht, dem Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde stattgegeben.
Damit ist der First Vienna FC bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Regionalliga Ost spielberechtigt. Die Auslosung mit 17 Teams tritt wieder in Kraft. In der Begründung des Bezirksgerichts heißt es, dass der First Vienna FC leicht aus der Regionalliga Ost ausgeschieden werden könne, sollte das Verfahren verloren bleiben.
„Die Verbände wurden überhaupt nicht angehört. Völlig übersehen wird zudem der Schaden, der den betroffenen Verbänden und Vereinen der Regionalliga Ost durch die Entscheidung entsteht. Gerade die Regionalligavereine werden mit großteils ehrenamtlich tätigen Funktionären jetzt zusätzliche Aufwendungen haben, die in der Beurteilung völlig außer Acht gelassen werden. Wir werden umgehend alle verfügbaren Rechtsmittel ergreifen, denn der Fußball benötigt vor allem Rechtssicherheit“, kommentiert ÖFB-Generalsekretär Dr. Thomas Hollerer die Anordnung.
„Alle Versuche, die Thematik nach der Entscheidung der zweiten Instanz einvernehmlich zu lösen, sind an den leider unannehmbaren Forderungen des First Vienna FC gescheitert. Die Vienna ist in dieser Causa kein Opfer, sondern Täter“, so Hollerer weiter.
Zuvor hatte das Landesgericht dem eingebrachten Rekurs gegen die vom First Vienna FC erwirkte einstweilige Verfügung Folge gegeben. Gegen den Verein wurde in der abgelaufenen Saison ein Insolvenzverfahren eröffnet, was gemäß ÖFB-Bestimmungen die Reihung an das Tabellenende und somit den Abstieg aus der dritten Leistungsstufe nach sich zieht.