Montag, 2. November 2020

Information


 

Neues vom ÖFB

 

Die von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenverordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie liegt nunmehr vor.

Anbei dürfen wir dir eine kurze Übersicht über die wichtigsten den Fußball betreffenden Punkte geben:

Sportausübung 
Das Betreten von Sportstätten zur Ausübung des Fußballsports ist künftig untersagt. Dies bedeutet, dass mit Dienstag der Spielbetrieb von den Regionalligen abwärts bis mindestens 30.11. zu unterbrechen ist, und auch keine Trainingseinheiten mehr stattfinden dürfen. Dieses Verbot gilt für den Freiluft- und den Hallenbereich gleichermaßen.

Ausgenommen von dieser Einschränkung ist der Spitzensport, folgende Bewerbe sind weiterhin möglich:

  • Tipico Bundesliga
  • Männer 2. Liga
  • Planet Pure Frauen Bundesliga (Meister hat die Möglichkeit an der UEFA Women‘s Champions League teilzunehmen)
  • 1. ÖFB Futsal-Liga (Meister kann sich für die UEFA Futsal Champions League qualifizieren)
  • UNIQA ÖFB Cup (Qualifikation für die UEFA Europa League als Sieger möglich)
  • ÖFB-Jugendliga
  • 1. ÖFB Futsal-Liga (Meister kann sich für die UEFA Futsal Champions League qualifizieren)
  • Auch die ÖFB Frauen-Akademie darf weiterhin geöffnet bleiben.

Die Bewerbe können dann stattfinden, wenn vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs PCR- oder Antigen-Tests bei sämtlichen Spielerinnen und Spielern durchgeführt wurden, und im Fall eines positiven Tests in den folgenden 10 Tagen vor jedem Wettkampf PCR-Tests (hier sind keine Anti-Gen-Tests zulässig) erfolgen. Zudem ist vom verantwortlichen Arzt ein Präventionskonzept zu erstellen (Gesundheitstagebuch zu führen, Gesundheitschecks durchzuführen usw.).

Veranstaltungen
Wie bereits erwähnt, dürfen keine Sportveranstaltungen (Spiele, Turniere, Trainingseinheiten) mehr stattfinden. Ausgenommen sind Sportveranstaltungen für den Spitzensport. Diese sind jedoch nur für die teilnehmenden Sportler und jene Personen offen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind. Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind grundsätzlich zulässig.

Inkrafttreten
Die Änderungen der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung treten mit Dienstag, 3.11., 0.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020 wieder außer Kraft.

Entschädigungen 
Die Bundesregierung hat zum Ausgleich für die von den Maßnahmen Betroffenen die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Aussicht gestellt. In der Verordnung gibt es diesbezüglich keine näheren Informationen, kompetenzmäßig fiele das auch in die Zuständigkeit des Finanzministers.

Abschließend möchten wir uns bei den Landesverbänden und allen Fußballvereinen Österreichs für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken! Nur so war es möglich, von 65.346 bis zum 31.12. angesetzten Spielen 50.315 Matches (77%) durchzuführen! Das waren 50.000 gewonnene Spiele zum Wohle des Fußballs!


Bleibe sportlich,
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Sonntag, 25. Oktober 2020

Favoritner AC versus Union Mauer

  Es wird mühsam

 

Heute fand das erste FAVAC Heimspiel unter den neuen, verschärften Covid-19 Regeln statt. Keiner kennt sich mehr aus. Mitte der Woche wurden die neuen Verordnungen mündlich – Pressekonferenzen sollen sich ja bestens dafür eignen wenn man sich gerne reden hört – bekanntgegeben. Keine Kantine, wenn keine Sitzplätze nur 12 Personen draussen (drinnen sogar nur 6, macht den landläufigen Begriff „Kammerspiele“ zu einem richtigen), Maskenpflicht während des Spieles am vom Ordner zugewiesenen Sitzplatz.

Zwei Verbände zogen ihre Konsequenzen daraus und stellten den Spielbetrieb am Donnerstag ein. Am Freitag dann die Rechtsmeinung des Verbandes und des ÖFB, wonach bei Veranstaltungen über drei Stunden (das ist im Unterhaus mit den Partien KM und U 23 immer der Fall) gelten die normalen Regelungen für die Gastro. Also Bappnwindl bis zum Platz, sechs Personen pro Tisch, Konsumation erlaubt. Sitzplätze obligat, will man mehr als 12 Personen als Zuschauer am Platz haben, bis 250 Personen ist die Veranstaltung anzuzuzeigen, darüber von der Behörde zu genehmigen. Also kann man am FAVAC Platz, der ja mehrere Hundert nummerierte Sitzplätze hat (gut sie sind nicht der Reihe nach nummeriert, sondern irgendwie aber trotzdem) und einer Terrasse mit Kantinenaussenbetrieb, spielen. Die Frage bis zuletzt war: gilt die Terrasse jetzt als Kantine oder als Tribüne. 

Nach kurzem Nachdenken - Sinnvolles bekommt man ja vom Herrn Sportminister (Bogenschiessen, Reiten, Segelfliegen), vom Herren "Ich bin außen schön und Innen Minister" oder der Frau "Wir müssen den Tourismus im Land" sowie dem Meidlinger aus Niederösterreich, siehe auch den lustigen, trotzdem informativen neuen Wiki-Eintrag  https://de.wikipedia.org/wiki/Meidling_(Gemeinde_Paudorf) nicht zu hören, da wird nur mit Zahlen jongliert und gute Ratschläge verteilt - zu hören wurde die Terrasse messerscharf als Außenkantine identifiziert. Eine Ausschank, Sitzbänke mit Tischen - passt. 

Also setzen wir uns dort hin, weil bei Tisch ja die Maske abgenommen werden kann. Ob es funktioniert hat bzw. die Idee des Verbandes wohlwollend aufgenommen wurde, werden wir nach der nächsten Pressekonferenz wissen. Bis dahin gilt für uns: Ab 3 Stunden Konsumation erlaubt. 

Stehplätze sind nicht erlaubt, damit ist unser traditioneller Block hinter dem Tor fürs erste mal Geschichte. Also Singen im Sitzen. Funktioniert bei uns noch, in Deutschland ist das ja regional unterschiedlich und verboten. Macht aber keinen Spaß. 

Das übertrug sich auch aufs Spiel, die Union gewann 4-1, weil sie in der ersten Halbzeit ausgeschlafener war und in der zweiten Halbzeit Glück hatte, dass unsere Stürmer nicht trafen. Ein gebrauchter Tag. 


Ich hoffe natürlich, das wir diese Pandemie irgendwann mal in den Griff bekommen und dass es möglichst wenige Opfer gibt, die Risikogruppen müssen geschützt werden, keine Diskussion, aber bitte: machts endlich einen gscheiden Job da oben, ihr Herrn und Damen MinisterInnen und lasst euch nicht von einem Ministranten vorführen. Oder von der Wirtschaft oder so.
 





Freitag, 23. Oktober 2020

Weil sich jeder "auskennt" hier noch eine Interpretation

 

Publiziert von Bernhard Schiesser am 23. Okt. 2020

Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern bzw. bei denen es „üblich ist“, dass es Verpflegung gibt, soll das auch weiter so bleiben. Der ÖFB interpretiert den neuen Verordnungstext der Bundesregierung jedenfalls so, will bei diesem Thema noch vertiefend für Klarheit sorgen. Das absolut letzte Wort hätten aber wie immer die lokalen Behörden.

Das Wirrwarr um die neue Verordnung der Bundesregierung sorgte im Fußball für Entrüstung, Verärgerung und vor allem Verunsicherung. Tagelang war nicht klar, was jetzt ab heute, Freitag, wirklich gelten wird. Am Donnerstagabend kam der lang ersehnte Verordnungstext endlich. Und er war bei weitem nicht so schlimm wie befürchtet.

Nicht einmal das Verbot der Versorgung mit Speisen und Getränken – eine Art Damokles-Schwert für die Fußball-Szene – soll jetzt kommen. Der Verordnungstext lässt nämlich Schlupflöcher, die dem Fußball helfen könnten. Dauert eine Veranstaltung nämlich länger als drei Stunden – was Fußballveranstaltungen mit Reserve- und Kampfmannschaftsspiel tun – dann dürfen weiter Bier und Wurstsemmeln über die Bud’l gehen.  Ebenfalls ausgenommen vom Verköstigungsverbot sind Veranstaltungen, bei denen es „üblich ist“, dass es Speisen und Getränke gibt. „Wir meinen, dass im Fußball beides der Fall ist“, interpretiert ÖFB-Geschäftsführer Thomas Hollerer die Verordnung, der auch ankündigt, dass man sich weiter bemühen werde gemeinsam mit den Ministerien für Klarheit in dieser Frage zu sorgen. Letzte Instanz sei aber in solchen Fragen ohnehin immer die lokale Verwaltungsbehörde, also die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, die ihren Daumen entweder hebt oder senkt.

VERPFLICHTENDES PRÄVENTIONSKONZEPT

Was noch neu ist? Fußballspiele müssen künftig bei der BH gemeldet werden. Spiele mit Zuschauern müssen mit einem Präventionskonzept abgesichert werden. „Der administrative Aufwand ist mehr geworden“, gesteht Hollerer ein. Nicht so für die meisten Vereine in Niederösterreich. Bis auf die Bezirke Hollabrunn, Horn und Scheibbs leuchten in allen Landesteilen die Corona-Ampeln zumindest „orange“. Und dort untersagt wiederum die NÖ-Landesregierung Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Übrigens: Da am Montag Nationalfeiertag ist, gelten die neuen Ampelschaltungen erst mit Dienstag. Heißt im Klartext, dass auch in jenen Bezirken noch vor Zuschauern gespielt werden darf, in denen die Ampel bis Freitag noch zumindest gelb leuchtete.

ZOGEN BURGENLÄNDER REISSLEINE ZU FRÜH

Die neue Verordnung der Bundesregierung wiederum gilt, ob der verzögerten Veröffentlichung, jetzt doch nicht wie angekündigt seit Freitag, 0 Uhr, sondern erst ab Sonntag, 0 Uhr. Der Schaden war da aber etwa im Burgenland bereits angerichtet. Die Landesregierung verordnete nämlich, dass mit dem Amateurfußball vorerst Schluss sei. Der burgenländische Fußballverband setzte daraufhin noch am Donnerstag den Spielbetrieb aus. Wohl aber noch im Glauben, dass die Kantinen geschlossen zu halten seien. Der Schaden war da also bereits angerichtet.

KEINE MASKENPFLICHT FÜR FUSSBALLE

Skurrile Nebengeschichte und Indiz dafür, wie groß die Verunsicherung bei den Menschen mittlerweile ist: Tagelang kursierte das Gerücht, dass Fußballer künftig mit Masken zu spielen haben. Befeuert wurde das auch durch einige Medienberichte. „Habe ich auch gelesen, ist aber ein absoluter Blödsinn“, stellt Hollerer klar.


http://meinfussball.at/Aktuelle-Top-Stories/OeFB-Interpretation-Kantinen-duerfen-offen-bleiben.html


Anmerkung: das ist keine offizielle ÖFB Seite, von der dieser Artikel kommt. Er KANN, muss aber nicht stimmen.

Update Salzburg: Spielbetrieb ausgesetzt.

 

GESAMTER FUSSBALL-SPIELBETRIEB IM SFV AB SOFORT AUSGESETZ

In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen und in Abstimmung mit dem Land Salzburg wird der gesamte Spielbetrieb im Bereich des Salzburger Fußballverbandes mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres ausgesetzt.

Betroffen davon sind alle Meisterschafts- und Freundschaftsspiele sowie Turniere im Erwachsenenbereich, im Jugend- und im Kinderfußball.

In den Bezirken Salzburg-Umgebung (Flachgau), Hallein (Tennengau), St. Johann (Pongau) und Zell am See (Pinzgau) besteht gemäß der am 23.10.2020 Mittag veröffentlichten Verordnung des Landes Salzburg mit 24.10.2020, 00:00 Uhr ein komplettes Veranstaltungsverbot, somit sind Trainings in diesen Bezirken ebenfalls nicht zulässig.

Bereits vorab möchten wir mitteilen, dass im Laufe der kommenden Woche die Verantwortlichen des SFV die wiederum komplett neue Situation aufarbeiten und weitere Entscheidungen im Sinne des Fußballsports treffen werden.

Wir werden Sie wie gehabt auf dem Laufenden halten.

https://www.sfv.at/News/Gesamter-Fussball-Spielbetrieb-im-SFV-ab-sofort-ausgesetzt.html

Der Spielbetrieb in den Bundesländern: OÖ und Steiermark

In beiden Verbänden gibt es noch keine aktuellen neuen Verordnungen, die letzte Verordnung des OÖ Verbandes, die auffindbar ist, ist vom März bzw. die Lockerungen vom September, beim Steirischen Verband ist der Status Quo zu finden. 

Das bedeutet, dass in zwei Verbänden, dem Burgenland und Tirol der Spielbetrieb ausgesetzt ist, in anderen wird entweder ohne Zuseher bzw. ohne Kantinenöffnungen gespielt. Wie lange das noch so sein wird, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. 

Hoffen wir das Beste. 

Spielbetrieb in den Bundesländern: Salzburg

 

COVID-MASSNAHMENVERSCHÄRFUNG - AUSWIRKUNGEN AUF SFV-SPIELBETRIEB (20.10.2020

Übersicht der Auswirkungen der am 19.10.2020 von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Maßnahmen auf den Spielbetrieb des SFV. Zu beachten ist, dass es sich dabei um Ankündigungen handelt. Bezüglich der endgültigen Detailregelungen ist die Verordnung abzuwarten.

Gemäß den derzeit gültigen Maßnahmen und den angekündigten Maßnahmen wird für Veranstaltungen ab Freitag, 23.10.2020 - mit Ausnahme im politischen Bezirk Hallein (Tennengau) – voraussichtich Folgendes gelten:

  • Fußballtrainings und Fußballspiele sind weiterhin zulässig
  • Allen Zuschauern müssen Sitzplätze zugewiesen werden – Stehplätze sind nicht erlaubt
  • Alle Zuschauer müssen für die gesamten Dauer der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 6 Zuschauern (indoor) bzw. mehr als 12 Zuschauern (outdoor) müssen dem Gesundheitsamt der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat der Stadt Salzburg) angezeigt werden (= Information über die Abhaltung der Veranstaltung: wo – wann –  was).
    Anm.: Alle Spiele des kommenden Wochenendes, bei denen mehr als 6 bzw. 12 Zuschauer teilnehmen, werden durch die veranstaltenden Vereine selbständig dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sein.
    Wir arbeiten an einer Automatisierung dieser Anzeigen über die Fußball-Online-Anwendung, die Softwarelösung wird jedoch frühestens ab der zweiten Hälfte der KW44 zur Verfügung stehen.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern ist ein CoViD-Beauftragter zu bestellen und ein CoViD-Präventionskonzept gem. § 10 (5) der CoViD Maßnahmenverordnung umzusetzen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Die zur Durchführung einer Veranstaltung notwendigen Personen (Spieler, Trainer, Betreuer, Ordner, Kassier, Veranstaltungsleiter, …) zählen nicht als Zuschauer.
    Ad Status von Erziehungsberechtigten von minderjährigen am Spiel beteiligten Aktiven: Ob diese dem Zuschauerkontingent zugerechnet werden müssen oder nicht, wurde noch nicht ausgeführt, eine Klärung ist noch ausständig. Im Zweifelsfalle empfehlen wir bis zu einer endgültigen Klärung entsprechende Kapazitäten im Zuschauerkontingent frei zu halten.
  • Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken ist bei diesen Veranstaltungen untersagt.
  • Der SFV empfiehlt, die bisher auf freiwilliger Basis durchführbare Registrierung  von Veranstaltungsteilnehmern im Sinne der besseren Nachvollziehbarkeit im Falle einer Infektion weiterhin vorzunehmen.

Im Bezirk Hallein (Tennengau) besteht bis zum zeitlichen Ablauf oder Widerruf das Veranstaltungsverbot gemäß der Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16.10.2020 (Inkrafttreten mit 17.10.2020).


https://www.sfv.at/News/CoViD-Massnahmenverschaerfung-Auswirkungen-auf-SFV-Spielbetrieb-20-10-2020-.html

Spielbetrieb in den Bundesländern: Vorarlberg

 BESCHLUSS DES VFV-PRÄSIDIUMS

Publiziert durch Nina Rasdeuschek am 22. Okt. 2020

Das Präsidium des Vorarlberger Fußballverbandes hat heute in Absprache mit dem Spielausschuss für Kampfmannschaften den Beschluss gefasst, dass die noch im Herbst geplanten, vorgezogenen Spiele der Frühjahrsmeisterschaft, nicht mehr gespielt werden und im Frühjahr zur Austragung kommen.

Die Herbstmeisterschaft wird allerdings, trotz der derzeitigen Situation, zu Ende gespielt. Ziel ist es, dass zumindest die Hinrunde fertig gespielt wird, sollte es dann unter Umständen wieder zu einem Meisterschaftsabbruch kommen. Dann wäre es auch möglich, eine sportlich faire Wertung zu erstellen (jeder hat zumindest einmal gegen jeden gespielt).

Gemäß „§ 13a Abbruch und Wertung von abgebrochenen Meisterschaftsbewerben“ der ÖFB-Meisterschaftsregeln wäre dies auch rechtlich möglich. Es würde dann nur Aufsteiger, jedoch keine Absteiger geben.

Hier gelangen Sie zu den Spielplänen:

Eliteliga Vorarlberg

Vorarlbergliga

Landesliga

1. Landesklasse

2. Landesklasse

3. Landesklasse

4. Landesklasse

Für die 5. Landesklassen gibt es keine Änderungen.

Bezüglich der ab Freitag in Kraft tretenden neuen COVID-19 Maßnahmen müssen wir Euch (trotz gegenteiligen Medienberichten) mitteilen, dass der Verordnungstext (nach Rückfrage mit dem Land Vorarlberg) auch dort noch nicht vorliegt und deshalb auch noch keine Aussendung an die Vereine möglich ist. Wir hoffen jedenfalls, dass wir Euch die konkreten Maßnahmen morgen im Laufe des Vormittags zukommen lassen können.

Die in der PK des Bundeskanzlers vom Montag erwähnte Anzeigepflicht von Sportveranstaltungen (Outdoor) mit mehr als 12 Zuschauern werden wir für alle Vereine zusammen erledigen. Das Fußball-Online-System wird automatisiert, täglich eine aktuelle Liste der stattfindenden Meisterschaftsspiele und Turniere an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft senden. Die Vereine haben hier keine Arbeit mehr. Zusätzliche Vereinsveranstaltungen mit mehr als 12 Personen (Outdoor) sind aber trotzdem vom Verein selbständig anzuzeigen.

Sollten jedoch Veranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern (mit zugewiesenen Sitzplätzen) durchgeführt werden, ist nach wie vor ein Ansuchen an die jeweilige BH zu stellen. Es muss dann ein COVID-19-Präventionskonzept vorhanden sein bzw. auch ein COVID-19-Beauftragter vorhanden sein.

Inanspruchnahme des NPO Hilfsfond:

Wir möchten alle Vereine nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, finanzielle Unterstützung für Covid-19 bedingte Einnahmenausfälle aus dem NPO Hilfsfond beantragen zu können! Die finanzielle Hilfestellung für die Vereine

über diesen Hilfsfond erfolgt so rasch und unbürokratisch wie möglich. Hier sind Ansuchen vorerst bis 31.12.2020 möglich. Eine Verlängerung seitens der Bundesregierung ist aber auch hier angedacht.

Detaillierte Informationen: www.npo-fonds.at

Zudem hat das Land Vorarlberg auch einen Sporthärtefond eingerichtet. Genaue Informationen erhaltet Ihr hier bei der Sportabteilung des Landes Vorarlberg.

Link: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/covid-19-spotfoerderung?article_id=653048

Bitte unbedingt diese Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Gelder sind vorhanden.

Abschließend darf ich alle nochmals ersuchen, die von den Behörden angeordneten Maßnahmen zu befolgen. Nur so kann bald wieder eine Normalität (auch im Fußball) eintreten und alle dann auch wieder spannende Fußballspiele mit Zuschauern (ohne Beschränkungen) und Bewirtung genießen dürfen.

Für weitere Fragen steht Euch die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

https://vfv.at/Inhalte/Beschluss-des-VFV-Praesidiums.html

Spielbetrieb in den Bundesländern: Tirol

 


In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen haben der ÖFB und die Landesverbände die Entscheidung getroffen, ihren gesamten Spielbetrieb ab sofort bis auf weiteres auszusetzen. Betroffen davon sind alle Spiele mit Ausnahme jener der Fußball-Bundesliga der Männer sowie der Nationalteams.

Dies gilt auch für sämtliche Freundschaftsspiele.


Die Durchführung von Trainings obliegt den Vereinen.

Den aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 hat der TFV seit gestern den Trainingsbetrieb in den Talenteeinrichtungen LAZ Vorstufe, LAZ, Landesauswahlen (Mädels und Jungs) und Fußballakademie bis auf weiteres eingestellt.


„Mit dieser Maßnahme möchte der österreichische Fußball seiner Verantwortung als größter Sport-Fachverband des Landes nachkommen und seinen Beitrag im Sinne der Gesellschaft und der Gesundheit aller Menschen in unserem Land leisten. Wir hoffen, dass wir den Spielbetrieb bald wieder aufnehmen können, aber außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, so ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner.

Der ÖFB hat auf seiner Website unter www.oefb.at/corona einen Liveticker mit den aktuellsten Meldungen zu COVID-19 im heimischen Fußball eingerichtet.

"Die Absage aller Spiele erfolgt im Online System zentral über den ÖFB"

https://www.tfv.at/Portal/Gesamter-Spielbetrieb-ab-sofort-ausgesetzt.html