Freitag, 23. Oktober 2020

Weil sich jeder "auskennt" hier noch eine Interpretation

 

Publiziert von Bernhard Schiesser am 23. Okt. 2020

Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern bzw. bei denen es „üblich ist“, dass es Verpflegung gibt, soll das auch weiter so bleiben. Der ÖFB interpretiert den neuen Verordnungstext der Bundesregierung jedenfalls so, will bei diesem Thema noch vertiefend für Klarheit sorgen. Das absolut letzte Wort hätten aber wie immer die lokalen Behörden.

Das Wirrwarr um die neue Verordnung der Bundesregierung sorgte im Fußball für Entrüstung, Verärgerung und vor allem Verunsicherung. Tagelang war nicht klar, was jetzt ab heute, Freitag, wirklich gelten wird. Am Donnerstagabend kam der lang ersehnte Verordnungstext endlich. Und er war bei weitem nicht so schlimm wie befürchtet.

Nicht einmal das Verbot der Versorgung mit Speisen und Getränken – eine Art Damokles-Schwert für die Fußball-Szene – soll jetzt kommen. Der Verordnungstext lässt nämlich Schlupflöcher, die dem Fußball helfen könnten. Dauert eine Veranstaltung nämlich länger als drei Stunden – was Fußballveranstaltungen mit Reserve- und Kampfmannschaftsspiel tun – dann dürfen weiter Bier und Wurstsemmeln über die Bud’l gehen.  Ebenfalls ausgenommen vom Verköstigungsverbot sind Veranstaltungen, bei denen es „üblich ist“, dass es Speisen und Getränke gibt. „Wir meinen, dass im Fußball beides der Fall ist“, interpretiert ÖFB-Geschäftsführer Thomas Hollerer die Verordnung, der auch ankündigt, dass man sich weiter bemühen werde gemeinsam mit den Ministerien für Klarheit in dieser Frage zu sorgen. Letzte Instanz sei aber in solchen Fragen ohnehin immer die lokale Verwaltungsbehörde, also die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, die ihren Daumen entweder hebt oder senkt.

VERPFLICHTENDES PRÄVENTIONSKONZEPT

Was noch neu ist? Fußballspiele müssen künftig bei der BH gemeldet werden. Spiele mit Zuschauern müssen mit einem Präventionskonzept abgesichert werden. „Der administrative Aufwand ist mehr geworden“, gesteht Hollerer ein. Nicht so für die meisten Vereine in Niederösterreich. Bis auf die Bezirke Hollabrunn, Horn und Scheibbs leuchten in allen Landesteilen die Corona-Ampeln zumindest „orange“. Und dort untersagt wiederum die NÖ-Landesregierung Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Übrigens: Da am Montag Nationalfeiertag ist, gelten die neuen Ampelschaltungen erst mit Dienstag. Heißt im Klartext, dass auch in jenen Bezirken noch vor Zuschauern gespielt werden darf, in denen die Ampel bis Freitag noch zumindest gelb leuchtete.

ZOGEN BURGENLÄNDER REISSLEINE ZU FRÜH

Die neue Verordnung der Bundesregierung wiederum gilt, ob der verzögerten Veröffentlichung, jetzt doch nicht wie angekündigt seit Freitag, 0 Uhr, sondern erst ab Sonntag, 0 Uhr. Der Schaden war da aber etwa im Burgenland bereits angerichtet. Die Landesregierung verordnete nämlich, dass mit dem Amateurfußball vorerst Schluss sei. Der burgenländische Fußballverband setzte daraufhin noch am Donnerstag den Spielbetrieb aus. Wohl aber noch im Glauben, dass die Kantinen geschlossen zu halten seien. Der Schaden war da also bereits angerichtet.

KEINE MASKENPFLICHT FÜR FUSSBALLE

Skurrile Nebengeschichte und Indiz dafür, wie groß die Verunsicherung bei den Menschen mittlerweile ist: Tagelang kursierte das Gerücht, dass Fußballer künftig mit Masken zu spielen haben. Befeuert wurde das auch durch einige Medienberichte. „Habe ich auch gelesen, ist aber ein absoluter Blödsinn“, stellt Hollerer klar.


http://meinfussball.at/Aktuelle-Top-Stories/OeFB-Interpretation-Kantinen-duerfen-offen-bleiben.html


Anmerkung: das ist keine offizielle ÖFB Seite, von der dieser Artikel kommt. Er KANN, muss aber nicht stimmen.