Freitag, 23. Oktober 2020

Spielbetrieb in den Bundesländern: Vorarlberg

 BESCHLUSS DES VFV-PRÄSIDIUMS

Publiziert durch Nina Rasdeuschek am 22. Okt. 2020

Das Präsidium des Vorarlberger Fußballverbandes hat heute in Absprache mit dem Spielausschuss für Kampfmannschaften den Beschluss gefasst, dass die noch im Herbst geplanten, vorgezogenen Spiele der Frühjahrsmeisterschaft, nicht mehr gespielt werden und im Frühjahr zur Austragung kommen.

Die Herbstmeisterschaft wird allerdings, trotz der derzeitigen Situation, zu Ende gespielt. Ziel ist es, dass zumindest die Hinrunde fertig gespielt wird, sollte es dann unter Umständen wieder zu einem Meisterschaftsabbruch kommen. Dann wäre es auch möglich, eine sportlich faire Wertung zu erstellen (jeder hat zumindest einmal gegen jeden gespielt).

Gemäß „§ 13a Abbruch und Wertung von abgebrochenen Meisterschaftsbewerben“ der ÖFB-Meisterschaftsregeln wäre dies auch rechtlich möglich. Es würde dann nur Aufsteiger, jedoch keine Absteiger geben.

Hier gelangen Sie zu den Spielplänen:

Eliteliga Vorarlberg

Vorarlbergliga

Landesliga

1. Landesklasse

2. Landesklasse

3. Landesklasse

4. Landesklasse

Für die 5. Landesklassen gibt es keine Änderungen.

Bezüglich der ab Freitag in Kraft tretenden neuen COVID-19 Maßnahmen müssen wir Euch (trotz gegenteiligen Medienberichten) mitteilen, dass der Verordnungstext (nach Rückfrage mit dem Land Vorarlberg) auch dort noch nicht vorliegt und deshalb auch noch keine Aussendung an die Vereine möglich ist. Wir hoffen jedenfalls, dass wir Euch die konkreten Maßnahmen morgen im Laufe des Vormittags zukommen lassen können.

Die in der PK des Bundeskanzlers vom Montag erwähnte Anzeigepflicht von Sportveranstaltungen (Outdoor) mit mehr als 12 Zuschauern werden wir für alle Vereine zusammen erledigen. Das Fußball-Online-System wird automatisiert, täglich eine aktuelle Liste der stattfindenden Meisterschaftsspiele und Turniere an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft senden. Die Vereine haben hier keine Arbeit mehr. Zusätzliche Vereinsveranstaltungen mit mehr als 12 Personen (Outdoor) sind aber trotzdem vom Verein selbständig anzuzeigen.

Sollten jedoch Veranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern (mit zugewiesenen Sitzplätzen) durchgeführt werden, ist nach wie vor ein Ansuchen an die jeweilige BH zu stellen. Es muss dann ein COVID-19-Präventionskonzept vorhanden sein bzw. auch ein COVID-19-Beauftragter vorhanden sein.

Inanspruchnahme des NPO Hilfsfond:

Wir möchten alle Vereine nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, finanzielle Unterstützung für Covid-19 bedingte Einnahmenausfälle aus dem NPO Hilfsfond beantragen zu können! Die finanzielle Hilfestellung für die Vereine

über diesen Hilfsfond erfolgt so rasch und unbürokratisch wie möglich. Hier sind Ansuchen vorerst bis 31.12.2020 möglich. Eine Verlängerung seitens der Bundesregierung ist aber auch hier angedacht.

Detaillierte Informationen: www.npo-fonds.at

Zudem hat das Land Vorarlberg auch einen Sporthärtefond eingerichtet. Genaue Informationen erhaltet Ihr hier bei der Sportabteilung des Landes Vorarlberg.

Link: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/covid-19-spotfoerderung?article_id=653048

Bitte unbedingt diese Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Gelder sind vorhanden.

Abschließend darf ich alle nochmals ersuchen, die von den Behörden angeordneten Maßnahmen zu befolgen. Nur so kann bald wieder eine Normalität (auch im Fußball) eintreten und alle dann auch wieder spannende Fußballspiele mit Zuschauern (ohne Beschränkungen) und Bewirtung genießen dürfen.

Für weitere Fragen steht Euch die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

https://vfv.at/Inhalte/Beschluss-des-VFV-Praesidiums.html