Donnerstag, 3. August 2017

Nachgefragt

Die ganze Diskussion rund um die Vienna – hat sie recht, hat sie unrecht, was passiert, wenn..... ist zunehmend mühsam, weil vor einem Urteilsspruch keiner genau wissen wird, was tatsächlich passiert. Von Liga 3 bis Liga 7 kann da alles drinnen sein. Auch studierte Juristen werden hier keine Auskunft geben können, weil es da einfach zu wenig Präzedenzfälle gibt.

Die Verknüpfung von Vereinsrecht, Insolvenzrecht, ABGB und eventuell allgemeinem Sportrecht muss man erst entwirren. Ob man dass will und kann, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Der Verband selber wird daran wohl wenig interessiert sein.

Ich möchte mich bei dieser Diskussion rausnehmen, hoffe persönlich allerdings, dass die Vienna recht bekommt (schon alleine, weil ich den WFV und seine hochherrschaftliche Art nicht mag), habe da allerdings einige Gedankengänge und Fragen, die die Mannschaften bzw. den Ligabetrieb im Wiener Unterhaus betreffen:

Der WFV ist ja ein Verein (ZVR Nummer 453878232) und hat demgemäß Statuten, welche bei der Vereinsbehörde einzureichen und von dieser zu prüfen sind. Wenn jetzt die Vienna recht bekommen würde, müssten dann die Vereinsstatuten komplett umgeschrieben werden (weil ja nicht klar wäre ob nur der beklagte Passus sondern ev. noch andere falsch sind), weil sie nicht rechtens sind ? – Und weiter: könnte der WFV seinerseits dann die Behörde klagen, weil sie die Statuten ja eingebracht haben, die Behörde (Vereinspolizei) diese verpflichtend auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen hätte – optimalerweise durch einen Juristen und keinen Dorfgendarmen – und welche Auswirkungen hätte dies auf den weiteren Spielbetrieb im Unterhaus ? Immerhin hat der WFV ja aufgrund dieser Statuten entschieden.

Könnte dann jeder x-beliebige Verein z.b. gegen Art und Höhe von Verbandsstrafen klagen, weil sie eben auch nicht so ganz rechtens sind – Stichwort Wirtschaftliche Ungleichstellung ?

Könnte man – siehe Süßenbrunn und Albania – dann nicht gegen die „Nachwuchsregel“ klagen ? Vor allem weil Albania vom Verein deswegen abgestraft wurde ?

Könnten Amateurvereine (sprich jene die ihren Kickern genau das zahlen was vorgeschrieben ist bzw. ihnen nichts zahlen) dann jene Vereine plus dem Verband klagen, die diese Regel (wie auch immer) umgehen ? Könnte der Verband seinerseits dann wiederum die Behörde klagen, die diese Rechtswidrigkeit legitimiert hat ? Wie sieht das dann mit Altforderungen ehemaliger Trainer (z.b. Ristic) und Akteure aus ?

Was wäre, wenn ein weiterer Verein – er spielt z.b. in der Stadtliga – insolvent ist, sportlich oben steht und dann auch runter müsste ? Kann er sich weigern und was hat das für Auswirkungen ? Könnte er, wenn er eine reine Amateurmannschaft hat die halt nicht so stark wie die Halbprofiteams sind, dann den Verband klagen, weil dieser den Bruch der Amateurregel geduldet hat ?

Könnte der Verband – wenn die Unrechtmässigkeit der Statuten bzw. eines Teils davon gerichtlich anerkannt ist – dann die Vienna überhaupt noch aus diesem ausschliessen (was man in Vereinen ja machen kann und in Wien jedes Jahr ein halbes Dutzend Mal gemacht wird) ?

Und vor allem: wenn eine Behörde die Rechtmässigkeit von Statuten erkennt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat sie so entschieden und wie kann man dann diese zur Rechenschaft ziehen ?
Es tun sich mir da eine Menge obskurer Fragen auf, die zwar vielleicht manchmal irrelevant (und leicht zu beantworten sind wenn man sich mit der Materie eingehend beschäftigt) – aber spannend wird der heurige Herbst sicher.