Sonntag, 3. Januar 2021

Es regt sich Widerstand

 

SPORTVERANSTALTER ALS TESTKONTROLLEURE?

Bundeskanzler Sebastian Kurz hält am umstrittenen "Freitesten" ab 15. Jänner fest. Auch Sportveranstaltungen sollen unter die Regelungen fallen.

"Ihre Eintrittskarte und ihren negativen Coronatest, bitte!" Werden wir diesen Dialog öfter hören, wenn's wieder Sportveranstaltungen mit Zuschauern gibt. Geht's nach der Bundesregierung lautet die Antwort wohl ja. Der Vorstoß ist allerdings beileibe nicht unumstritten...

Das für Mitte Jänner geplante "Freitesten" aus dem Lockdown wird laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, erklärte Kurz am Mittwoch in der "ZiB 2".

48 STUNDEN ALTER TEST FÜR SPORTEVENTS

Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen (z.B. Sportstätten) wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Es werde überall, "wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel", verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch "auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei", sagt Kurz.

DIE GASTRONOMIE UND DER "IRRGLAUBE"

Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein "Irrglaube", dass die Gastronomie ab dem 18. Jänner rund um die Uhr geöffnet werden könnte. "Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können - aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben."

GESETZLICHE GRUNDLAGE ERFORDERLICH

Für das frühzeitige "Freitesten" aus dem bis 24. Jänner aufrechten Lockdown, das laut Regierungsplänen am 15. Jänner starten soll, ist noch eine Gesetzesänderung notwendig. Am Mittwochabend kursierten laut Medienberichten bereits erste Gesetzesentwürfe, bis zum späten Abend lag aber noch kein offizieller Entwurf vor.

Laut den Berichten sollen nicht nur Kultur-Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Sportveranstaltungen oder der Gastronomiebesuch von der Test-Pflicht umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.

JEDE MENGE HÜRDEN

Bei Sportveranstaltungen im professionellen Bereich - die momentan ohne Zuschauer stattfinden müssen - wäre in der Praxis eine solche Kontrolle wohl machbar. Im Amateurbereich allerdings das "Aus" für Publikumsevents in absehbarer Zeit. Ganz abgesehen davon, dass Flutlichtpartien nach den bislang kolportierten Plänen unmöglich wären, da Veranstaltungen vorerst nur am Nachmittag zulässig sein dürften. Sofern ab 24. Jänner wirklich "gelockert" wird...

Sportveranstalter als Testkontrolleure? - meinfussball.at - Der Fancorner der NÖN