Sonntag, 14. Juli 2019

Urteil im "Rapid Prozess"

Einsatz gegen Rapid-Fans teils rechtswidrig

Fehler aufseiten der Polizei und aufseiten der Rapid-Fans hat das Verwaltungsgericht Wien in der Causa um die Einkesselung beim Wiener Derby im vergangenen Dezember festgestellt. Der Polizeieinsatz war teilweise rechtswidrig.
Kurz zusammengefasst bezeichnete das Gericht die Identitätsfeststellung der Teilnehmer des Rapid-Fanzuges vor dem Derby am 16. Dezember 2018 als korrekt. Die Anhaltungen länger als bis 20.30 Uhr sowie die Wegweisungen waren aber nicht gesetzeskonform. Verwaltungsrichter Wolfgang Helm hatte grundsätzlich aber keine Zweifel daran, dass der Einsatz nötig war. Die Rapid-Fans hätten von Anfang an die Polizisten provoziert und auch Schneebälle und pyrotechnische Gegenstände auf sie geworfen.

https://wien.orf.at/stories/3004160/

Kurze Anmerkung: Natürlich ist es für die Beschwerdeführer eine persönliche Genugtuung, daß das Verhalten der Polizei - langes Anhalten und Wegweisen - nicht gesetzeskonform ist. NUR: Die Amtshandlung an sich, über 1.300 Menschen zu perlustrieren und ihre Daten aufzunehmen ist nicht gesetzeswidrig gewesen. Soll heissen: ab jetzt dürfen alle Personen, die sich in einer grösseren Menge - egal ob Konzert, Demonstration, Versammlung jeder Art usw. befinden - damit rechnen, für das Fehlverhalten Einzelner (die es in einer Masse immer gibt bzw. dessen Fehlverhalten man schnell als solches konstruieren kann) damit rechnen, quasi in Sippenhaft genommen zu werden. Ob das ein wirklicher Grund zur Freude für Alle ist ?