Eintracht Frankfurt
Eintracht Frankfurt: Durchsuchungen der Räume der Ultras war rechtens
Im Februar kam es im Vorfeld der Partie von Eintracht Frankfurt gegen Schachtjor Donezk zu Durchsuchungen auf dem Gelände des Stadions. Eintracht Frankfurt hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Die gerichtlich verfügte Durchsuchung auf dem Gelände der Commerzbank-Arena vor dem Europa-League-Spiel Eintracht Frankfurt gegen Schachtjor Donezk war rechtmäßig. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag. Der Fußball-Bundesligist hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Eintracht - Schachtjor Donezk: Durchsuchungen im Vorfeld der Partie
Polizisten hatten am 21. Februar einen von der Eintracht einer Ultra-Fangruppe zur Verfügung gestellten Lagerraum nach Pyrotechnik durchsucht.
Vor dem Spiel im Februar 2091 war groß angekündigte Choreographie der Eintracht-Fans über alle vier Tribünen überraschend abgeblasen worden. Am Vormittag des Spieltages hatte der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill Eintracht Frankfurt darüber informiert, dass es zu „massiven Kontrollen und Durchsuchungen“ kommen werde. Der Grund: In einem sehr emotionalen Video hatte Eintracht-Präsident Peter Fischer in seiner typischen Art gesagt, am Abend werde „das Stadion brennen“. Das hat die Polizei zum Anlass genommen, den Fahnenraum im Unterrang und weitere Räumlichkeiten im Stadion zu durchforsten.
Eintracht-Vorstand Axel Hellmann, der dreimal mit dem Polizeipräsidenten telefoniert hatte, hielt diese Aktion damals für „rechtsstaatlich bedenklich“. Er hatte für diese „drastische Maßnahme“ keinerlei Verständnis. Denn die Untersuchung fußte allein auf dem Video des Präsidenten, andere Verdachtsmomente habe es nicht gegeben. „Das war von Peter Fischer sicher keine glückliche Aussage, aber jeder weiß, dass er ein emotionaler Präsident ist. Er meinte natürlich, die Luft müsse brennen und nicht das Stadion. Es war keinesfalls ein Aufruf zur Gewalt oder Ähnlichem.“ (red mit dpa)