Freitag, 23. Oktober 2020

Spielbetrieb in den Bundesländern: NÖ

 

ES KANN WEITER GEHEN - ABER OHNE KANTINE ...

Foto: Gerhard Breitschopf

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vorab INFO
Heute hat die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz neue Covid-19-Maßnahmen angekündigt, die ab Freitag um 0.00 Uhr in Kraft treten werden. Anbei dürfen wir eine erste kurze Schnellübersicht übermitteln.


Wichtig ist, dass es sich derzeit um Ankündigungen handelt. Deswegen müssen wir die Ausformulierungen in der Verordnung abwarten, um die Maßnahmen abschließend beurteilen zu können. Sobald diese Texte vorliegen, werden wir selbstverständlich umgehend informieren.  
Die gute Nachricht vorweg: Aktiver Sport ist auch im Amateurbereich weiterhin möglich! Auch alle Förderungen werden über den 31.12.2020 hinaus weiterlaufen.

Folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus wurden angekündigt:

- Veranstaltungen mit nicht zugewiesenen Sitzplätzen werden in allen Bereichen auf 6 Personen indoor und 12 Personen Outdoor beschränkt. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Personen sind weiterhin nicht einzurechnen.
- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (ab 7 bzw. 13 Personen) sind bei der Behörde anzuzeigen (neu), ab 250 Personen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich (alt), die Zuschauerhöchstgrenze ist 1500 Personen im Freien (neu), im Innenbereich 1000 (neu).
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen Mund-Nasenschutz tragen.
- Weiters dürfen keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden, dh ein Buffet- und Kantinenbetrieb kann nicht stattfinden (wie es bei Kantinen mit Gastro-Lizenz aussieht, wurde bei der PK nicht ausgeführt).

Es ist den einzelnen Landes/Bezirksbehörden in ihrem Verantwortungsbereich vorbehalten, regionale Verschärfungen zu beschließen.

Natürlich ist uns bewusst, dass die Maßnahmen erneut einen großen Einschnitt bedeuten.
Einmal mehr möchten wir Ihnen allen für Ihren großen Einsatz und die Disziplin in den letzten Monaten danken! Wir bitten Sie eindringlich, die Maßnahmen unbedingt zu beachten. Nur so werden wir es schaffen, unseren Sport – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – in den kommenden Wochen weiter ausüben zu können!

i.V.
Thomas Hollerer
(Generalsekretär ÖFB)


https://www.noefv.at/News-/ES-KANN-WEITER-GEHEN-ABER-OHNE-KANTINE-.html

Montag, 19. Oktober 2020

Die neuen Vorschriften

 Nachdem es ja - erwiesenermaßen nicht - viele, viele Covid-19 Cluster im Bereich des Fussballs gibt, hat der ÖFB, den Verordnungen der sehr fähigen Bundesregierung folgend, nachstehende Regelungen für den Besuch von Fussballplätzen im Wiener Unterhaus getroffen:

Vorrausschickend möchte ich sagen, das fast alle Punkte auf den FAVAC Platz zutreffen müssten (ausser ein superschlauer Experte widerlegt das). 


Neue ÖFB-Informationen zu

 Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

heute hat die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz neue Covid-19-Maßnahmen angekündigt, die ab Freitag um 0.00 Uhr in Kraft treten werden. Anbei dürfen wir eine erste kurze Schnellübersicht übermitteln.
Wichtig ist, dass es sich derzeit um Ankündigungen handelt. Deswegen müssen wir die Ausformulierungen in der Verordnung abwarten, um die Maßnahmen abschließend beurteilen zu können. Sobald diese Texte vorliegen, werden wir selbstverständlich umgehend informieren.
Die gute Nachricht vorweg: Aktiver Sport ist auch im Amateurbereich weiterhin möglich! Auch alle Förderungen werden über den 31.12.2020 hinaus weiterlaufen.

Folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus wurden angekündigt:

- Veranstaltungen mit nicht zugewiesenen Sitzplätzen werden in allen Bereichen auf 6 Personen indoor und 12 Personen Outdoor beschränkt. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Personen sind weiterhin nicht einzurechnen.

- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (ab 7 bzw. 13 Personen) sind bei der Behörde anzuzeigen (neu), ab 250 Personen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich (alt), die Zuschauerhöchstgrenze ist 1500 Personen im Freien (neu), im Innenbereich 1000 (neu).

- Alle Besucherinnen und Besucher müssen für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen Mund-Nasenschutz tragen.

- Weiters dürfen keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden, dh ein Buffet- und Kantinenbetrieb kann nicht stattfinden (wie es bei Kantinen mit Gastro-Lizenz aussieht, wurde bei der PK nicht ausgeführt).

Es ist den einzelnen Landes/Bezirksbehörden in ihrem Verantwortungsbereich vorbehalten, regionale Verschärfungen zu beschließen.

Natürlich ist uns bewusst, dass die Maßnahmen erneut einen großen Einschnitt bedeuten.
Einmal mehr möchten wir Ihnen allen für Ihren großen Einsatz und die Disziplin in den letzten Monaten danken! Wir bitten Sie eindringlich, die Maßnahmen unbedingt zu beachten. Nur so werden wir es schaffen, unseren Sport – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – in den kommenden Wochen weiter ausüben zu können!

i.V.
Thomas Hollerer
(Generalsekretär ÖFB)

https://www.wfv.at/Aktuell/Neue-OeFB-Informationen-zu.html 

Simmering versus FAVAC Wiener Landescup

 Wiener Cup unter Covid-19 Bedingungen: Nur 100 Menschen wären am Simmeringer Platz erlaubt gewesen, strenge Abgabe von Personalien, alles wäre erledigt gewesen. In der Kantine machte sich trotz Regen und Wind die Vorfreude breit, am - eher ungeliebten - Kunstrasenplatz das Traditionsduell zu verfolgen. Leider war dem nicht so. Eine halbe Stunde vor Spielbeginn, man stimmte sich schon ein, wollte der Schiedsrichter auf einmal nicht spielen. Er sieht zu wenig. Stein des Anstoßes war nicht etwa eine wenig strahlende Flutlichtanlage, sondern ein Ast, der ihm die Sicht nimmt. Nein, er hatte kein Brett vor dem Kopf, der Ast eines Baumes, der eh erst seit 40 Jahren dort steht, war im auf einmal im Weg. Es war egal, dass alle anderen spielen wollten, er sah nichts - meine Empfehlung wäre ein Besuch des Augenarztes - und er wollte seine Föhnwelle wie ich vermute nicht naß machen.

Lieber Verband, liebes Schiedsrichterkollegium, lassts euch bitte schnell etwas mit diesen U-Bahnfahrern einfallen. Danke. 



Der Stein des Anstoßes bzw. Nicht-Anstoßes......