Wie üblich ist Schalraub bei “The Unity”?
Ist es üblich, dass Mitglieder der Dortmunder Ultra-Gruppe “The Unity” gegnerische Schals rauben, um sie dann bei Spielen zu präsentieren? Fragen kann man ja mal. Für einen 23-jährigen wird die Antwort jedoch weitreichende Konsequenzen haben.
Der BVB-Fan muss sich derzeit vor dem Schöffengericht Osnabrück verantworten, weil er im Sommer 2013 beim Spiel der Dortmunder U23 beim VfL Osnabrück einen 16 Jahre alten gegnerischen Fan gemeinsam mit anderen BVB-Fans zunächst angepöbelt und dann um seinen Fanschal erleichtert haben soll. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, hat der Angeklagte die Tat bereits grundsätzlich gestanden, aber angegeben, dass er den Schal umgehend habe wegwerfen wollen. Die Polizei griff jedoch vorher ein.
Die Staatsanwältin wollte von dem Mitglied der Dortmunder Ultras “The Unity” wissen, wie üblich es in seiner Gruppe sei, gegnerische Fanutensilien zu erbeuten und bei Gelegenheit zu präsentieren. Dem Bericht zufolge wollte sich der junge Mann dazu nicht äußern. Ein szenekundiger Beamter soll nun die Antwort darauf geben. Von dessen Einschätzung wird schließlich abhängen, ob der Hauptangeklagte in dieser Angelegenheit wegen Nötigung oder versuchtem Raub verurteilt wird, was das Strafmaß deutlich erhöhen würde.
Weil er Polizisten beleidigt hatte, wurde der Angeklagte bereits zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (1000 Euro) verurteilt.
Der BVB-Fan muss sich derzeit vor dem Schöffengericht Osnabrück verantworten, weil er im Sommer 2013 beim Spiel der Dortmunder U23 beim VfL Osnabrück einen 16 Jahre alten gegnerischen Fan gemeinsam mit anderen BVB-Fans zunächst angepöbelt und dann um seinen Fanschal erleichtert haben soll. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, hat der Angeklagte die Tat bereits grundsätzlich gestanden, aber angegeben, dass er den Schal umgehend habe wegwerfen wollen. Die Polizei griff jedoch vorher ein.
Die Staatsanwältin wollte von dem Mitglied der Dortmunder Ultras “The Unity” wissen, wie üblich es in seiner Gruppe sei, gegnerische Fanutensilien zu erbeuten und bei Gelegenheit zu präsentieren. Dem Bericht zufolge wollte sich der junge Mann dazu nicht äußern. Ein szenekundiger Beamter soll nun die Antwort darauf geben. Von dessen Einschätzung wird schließlich abhängen, ob der Hauptangeklagte in dieser Angelegenheit wegen Nötigung oder versuchtem Raub verurteilt wird, was das Strafmaß deutlich erhöhen würde.
Weil er Polizisten beleidigt hatte, wurde der Angeklagte bereits zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (1000 Euro) verurteilt.