Sex mit Elfjähriger: Neun Monate bedingt
Neben der bedingten Haftstrafe von neun Monaten wurde dem 20-Jährige die Weisung erteilt, sich einer Therapie zu unterziehen. Auch Bewährungshilfe wurde angeordnet. Die milde Strafe für den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen ist bereits rechtskräftig.
Im März 2013 hatte der Verurteilte Sex mit einem elfjährigen Mädchen. Die beiden hatten einander über einen gemeinsamen Bekannten auf Facebook kennengelernt. Recht bald kam der 20-Jährige beim Chatten zur Sache und wollte von dem Mädchen, das sich zu diesem Zeitpunkt als 15 ausgab, wissen, ob es noch Jungfrau sei und er „der Erste“ sein dürfe.
Unter Vorwand in Wohnung gelockt
Da das Mädchen beides bejahte, kam es zu einem Treffen, wobei der 20-Jährige plötzlich vorgab, er müsse in seine Wohnung und das Ladegerät für sein Handy holen, weil der Akku leer sei. Die vermeintlich 15-Jährige begleitete ihn, landete aber in der leer stehenden Wohnung des Stiefvaters eines Freundes des 20-Jährigen, der sich von jenem die Schlüssel zur „sturmfreien“ Bleibe besorgt hatte.
Dort kam es dann zum Geschlechtsverkehr, wobei das Mädchen kurz davor laut Anklage offenbar doch „kalte Füße“ bekam und ihr wahres Alter nannte. „Das war Ihnen vollkommen egal. Es ging Ihnen darum, den schnellen Schuss zu bekommen“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Erst als die Elfjährige zu weinen begann, ließ er von ihr ab.
DNA-Test bewies Geschlechtsverkehr
In seiner Einvernahme erklärte der Mann, sich nicht an das Mädchen erinnern zu können. Er habe im fraglichen Zeitraum mit „drei bis fünf Mädls“ geschlafen und könne diese nicht mehr zuordnen. Infolge eines DNA-Tests steht allerdings zweifelsfrei fest, dass er mit der Elfjährigen intim war.
Hätte er ihr wahres Alter von Anfang an gekannt, „hätte ich es gelassen“, sagte der 20-Jährige. Immerhin habe er seit sechs Jahren eine Freundin. Diese ist derzeit im dritten Monat schwanger.