Laut dem Vizelandespolizeipräsidenten von Wien Karl Mahrer1 seien Fälle von Polizeigewalt in Österreich Ausnahmen und Einzelfälle. Die Verurteilungsstatistik bei Misshandlungsvorwürfen gegenüber der Polizei gibt ihm auf den ersten Blick Recht: In vier Jahren gab es tatsächlich lediglich 21 Anklagen gegen PolizistInnen mit nur vier Schuldsprüchen.
Sicherheitsbericht 2011, BMJ Teil
Ein Blick auf den Rest der Statistik zeigt jedoch, dass der Großteil der Verfahren gar nicht erst in das Stadium einer Anklage kommt und bereits im Vorhinein von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. So wurden 2010 von 710 bei der Staatsanwaltschaft bearbeiteten Fällen gegen PolizistInnen 579 Verfahren (=93,54%) eingestellt und nur 2 Anklagen erhoben. Das gleiche Bild auch 2011: 710 Verfahren, 652 (=91,83%) eingestellt, 0 Anklagen.
Keine ausreichend unabhängigen Ermittlungen
Doch wieso werden so viele Verfahren eingestellt? Ein möglicher Grund ist, dass in Österreich in den meisten Fällen keine unabhängige Behörde gegen die Polizei ermittelt, sondern die Polizei gegen sich selbst ermittelt. In den meisten Fällen ermittelt nämlich nicht das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK), das eine etwas unabhängigere Position innerhalb des Innenministeriums einnimmt, sondern die normale Polizei.
Diverse in den Medien bekannt gewordene Fälle von Polizeigewalt oder sonstigen polizeilichen Verfehlungen belegen immer wieder, dass es erst aufgrund von medialem Druck zu Ermittlungen und Anklagen2 kam und sich dabei immer wieder Aussagen von PolizistInnen im Nachhinein als unrichtig herausstellten3.
Es wäre deswegen, wie schon öfters gefordert, an der Zeit, dass bei Ermittlungen gegen PolizistInnen eine echte unabhängige Behörde, die außerhalb des Innenministeriums angesiedelt ist, zuständig ist. PolizistInnen, die sich strafbar machen, hätten dann nicht mehr die Gewissheit vom System gedeckt zu werden.
1 Sinngemäße Aussage von Polizeigeneral Karl Mahrer am 20.3.2013 in der ORF-Diskussion Void der Talk anlässlich des Films über den Fall von Polizeigewalt an Bakary J
Interessant daran ist, dass bei Einstellung, Freispruch etc. meist von Amts wegen noch eine Anzeige wegen Verleumdung etc. seitens der Polizei gestellt wird.
http://akinmagazin.wordpress.com/2014/02/03/in-osterreich-wird-niemand-von-der-polizei-mishandelt/