Dienstag, 15. Mai 2012

Beim LASK gehen die Lichter aus....

http://www.90minuten.at/index.php/sportsbusiness/sportsbusinessnews/61-fussball/69924-georg-pangl-schlecht-bestellt-um-lizenz-des-lask?start=1



Aus, Ende, vorbei: Keine Lizenz für den LASK auch in der 2. Instanz

Das Protestkomitee der Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek) hat nach Prüfung und Evaluierung der vom Lizenz- und Protestbewerber LASK Linz eingereichten Unterlagen folgende Lizenzentscheidung für die Bundesliga-Saison 2012/13 getroffen:

Protest LASK Linz zurückgewiesen

Anmerkungen: Die Entscheidung der Lizenzverweigerung erster Instanz ist/bleibt folglich aufrecht.

Vom Regionalliga-Lizenzbewerber Villacher SV wurde (mangels sportlicher Qualifikationsmöglichkeit) kein Protest eingebracht.

Darüber hinausgehende Detailinformationen (Begründung) können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur vom Klub selbst beantwortet werden.

Stellungnahme von RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: "Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Dies bedingt, dass die vereinbarten und von den Klubs beschlossenen Regeln sowohl von den Klubs als auch von den Gremien eingehalten werden. Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen (Abschnitt 5.4 Absatz (E) zurückzuweisen. Infolgedessen bleibt die vom Senat 5 getroffene Entscheidung der Lizenzverweigerung aufrecht."

Stellungnahme von Bundesliga-Vorstand Georg Pangl: "Für LASK Linz ist dieses Ergebnis sicherlich nicht erfreulich. Es ist bedauerlich, dass es dem letzten der 20 Bundesliga-Klubs im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens nicht gelungen ist, die Lizenz zu erhalten. Zur Frage der sportlichen Qualifikation bzw. des Abstiegs und der Relegation gilt es nun das Ergebnis eines etwaigen Schiedsgerichtsverfahrens Ende Mai abzuwarten."

Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach dem Ende des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 21. Mai 2012) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 31. Mai 2012 (=UEFA-Frist) getroffen.

"Es ist unglaublich. Entsetzlich, das ist ein Wahnsinn. Dadurch ruhen die ganzen Vorbereitungen, wir sind handlungsunfähig", war der erste Kommentar Reichel am Montagabend gegenüber der APA - Austria Presse Agentur.
Laut Reichel wird der LASK den Gang vor das Schiedsgericht selbstverständlich gehen. "Wir haben das vor neun Jahren ja schon einmal erlebt. Damals ist es 3:0 für den LASK ausgegangen, aber da ging es ja um die Finanzen, diesmal handelt es sich ja offenbar um einen Formalfehler", sagte Reichel. Gemeinsam mit dem Anwalt werde man am Dienstag die Lage besprechen, meinte Reichel gegenüber der APA.