Ein Fundstück vom 22. Jänner 1920 aus dem Sporttagblatt: Die Sportler regen sich über einen Beschluss des Magistrats der Stadt Wien aus dem Jahre 1913 auf, wonach Ballspielen auf öffentlichen Flächen verboten sei. Diese Verordnung wurde noch von der alten, kaiserlichen Administration erlassen und bis dahin nicht aufgehoben. "Gut Ding braucht halt Weile". Man stelle sich vor, diese Verordnung würde noch heute gelten. Kein Ballsport im Park. Ob mit oder ohne Covid. Die in der Verordnung angegeben 400 Kronen entsprechen heute 2.000 EURO - oder 14 Tage Arrest. Nur zum Nachdenken.