Rapid-Fan wegen Wiederbetätigung verurteilt
Der 39-Jährige hatte am 13. August 2016 im Heimspiel gegen Admira Wacker Mödling im Allianz Stadion den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. „I hob mir nix dabei dacht. Es war sicha ka gute Aktion“, gab der Mann zu Protokoll.
Mehrfach vorbestraft
Vor dem Match habe er mit Gleichgesinnten - der Mann gehört seit 15 Jahren der Fangruppierung „Ultras Rapid“ an - in einer Pizzeria Alkohol konsumiert. So sei das zustande gekommen, erklärte er vor Gericht: „A Scheißaktion.“ Er habe sich damit „ins eigene Knie geschossen“, bedauerte der Vater von fünf Kindern. Er hatte auch bereits zehn Vorstrafen, mittlerweile hat er auch österreichweit Stadionverbot und darf keine Fußballspiele mehr besuchen.
Dass der Hitlergruß möglicherweise nicht von ungefähr kam, legt ein Tattoo nahe, das sich der Mann vor einigen Jahren am rechten Handrücken tätowieren hat lassen. Dort trägt er seither die Zahlenfolge „88“ zur Schau, die in rechtsextremen Kreisen für „Heil Hitler“ steht. In seinem Fall handle es sich dabei nicht um einen verklausulierten Neonazi-Gruß, behauptete der 39-Jährige. Das Tattoo beziehe sich vielmehr auf die am 1. Februar 1988 gegründeten „Ultras“.
Geburtstagswünsche an Hitler
„Man kann auch bei den ‚Ultras‘ und Neonazi sein. Theoretisch“, warf Richter Ulrich Nachtlberger ein. Das sei bei ihm nicht der Fall, versicherte der Angeklagte. Die Geschworenen nahmen ihm diese Verantwortung nicht ab und sprachen den 39-Jährigen in vollem Umfang der Anklage schuldig.
Eine nicht unwesentliche Rolle dürfte dabei eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 gespielt haben. Das Landesgericht Linz hatte den Rapid-Fan damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er sich auf Facebook wiederbetätigt hatte. So postete er an Hitlers Geburtstag „Lieber Adi! Alles Gute zum Geburtstag! Gruß, 88“ und verlinkte ein Videoclip mit dem Horst-Wessel-Lied, der Parteihymne der NSDAP.
Publiziert am 21.08.2017