Körperverletzungsprozess: Fußballfans und Streit um Biermarke
15. März 2016, 05:30
Ein 33-Jähriger soll zwei Kontrahenten verletzt haben – er sagt, es sei Notwehr. Ein Überwachungsvideo kann man in beide Richtungen deuten
Wien – Eingefleischte Biertrinker können den Beginn der Auseinandersetzung auf einer Tankstelle in Wien-Favoriten möglicherweise sogar nachvollziehen. Denn es gab kein steirisches Bier mehr, stattdessen eines aus Niederösterreich, das Daniel H. und Christian P. aber verschmähten.
Kurz darauf hatte H. in dieser Märznacht 2015 ein blaues Auge und P. eine ausgekegelte Schulter. Wegen dieser Verletzungen sitzt Tankstellenmitarbeiter Dilchodjon I. mit einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung vor Richter Patrick Aulebauer. Der 33-Jährige bekennt sich nicht schuldig und sagt, in Notwehr gehandelt zu haben.
Herbe Niederlage der Austria
Die beiden Verletzten sind Fans des Fußballklubs Austria Wien, der an diesem Tag im nahe gelegenen Stadion eine herbe Niederlage einstecken musste. Vielleicht ein Grund, warum das Duo rund vier Stunden auf der Tankstelle verbrachte und einiges an Bier im Schlund verschwinden ließ.
H. erzählt dem Richter, es seien "sechs bis sieben gewesen". P. antwortet auf Aulebauers Frage: "Nicht viel. Zwei oder drei." Was dem Richter seltsam vorkommt: "Trinken Sie so viel langsamer als Ihr Freund? Sie waren vier Stunden dort und haben nur zwei getrunken?" Der Zeuge erhöht dann doch auf fünf.
Zunächst erzählt der Angeklagte seine Version. Er sei in der Tankstelle gewesen, als er von draußen Schreie hörte. Auf dem Weg hinaus habe er gesehen, dass einer der beiden seinen, also I.s, Bruder würgte. Er sei daraufhin losgerannt und habe P., der dadurch zu Sturz kam, weggestoßen. Daraufhin habe ihm H. mit einer Bierdose ins Gesicht geschlagen, er habe sich gewehrt.
Verletzter wurde umgerannt
Aulebauer führt ein Video der Überwachungskamera vor. "Das deckt sich jetzt nicht ganz mit Ihrer Darstellung", merkt er am Ende an. Zu sehen ist zwar das Gerangel zwischen dem Bruder des Angeklagten und P., kurz bevor I. Letzteren umrennt, berührt er seinen Kontrahenten aber nicht mehr.
Allerdings: Wenige Sekunden davor war das noch der Fall, und I. kommt mit einem derartigen Tempo angelaufen, dass er das möglicherweise nicht mehr wahrgenommen hat. Zu sehen ist in dem Film auch, dass kurz darauf H. seine Hand samt Bierdose in Richtung des Kopfes des unbescholtenen Angeklagten hebt. Worauf der ihm einen Schlag verpasst.
Was I. dagegen gar nicht erwähnt: Er versucht seinem auf dem Boden liegenden Gegner noch einen Fußtritt gegen den Kopf zu versetzen, ehe die Streitparteien getrennt werden. Erstmals behauptet er auch, das Duo habe zuvor seine Schwester belästigt, möglicherweise hätten die Betrunkenen es auch auf die von dieser verwahrte Tageslosung abgesehen gehabt.
"Das sind Fußballfans"
"Und woher stammen dann die Verletzungen? Die sind im Krankenhaus dokumentiert worden", fragt der Richter. "Das sind Fußballfans, vielleicht haben sie sich vorher oder nachher verletzt", hört er als Antwort.
Zeuge H. gibt zu, dass die ursprüngliche Rangelei wegen des Bierwunsches ausgebrochen sei. Nachdem sein Kollege zu Boden gebracht worden sei, habe er die Bierdose weggestellt und sei danach vom Angeklagten attackiert worden. Was laut Video nicht stimmt, wie der Verteidiger zu Recht anmerkt, die Bierdose hatte er in der Hand.
Der Zeuge sagt auch, sein Mitstreiter habe sofort über Schmerzen in der Schulter geklagt. Das sagt auch P. aus – er habe den Arm nicht einmal heben können. Auf dem Video ist allerdings zu sehen, dass er sich einige Minuten nach dem Sturz an den Kopf fasst. Die Schmerzen würden erst nach einer halben Stunde beginnen, merkt ein Privatbeteiligtenvertreter an.
Fragen wegen Schmerzen
Wobei auch das seltsam ist: Eine Schwester des Angeklagten behauptet, als kurz nach der Schlägerei die Polizei gekommen sei, habe niemand etwas von Schmerzen gesagt. Interessant auch, dass bei der Busfahrt ins Krankenhaus und der Aufnahme dort mindestens eine halbe Stunde fehlt.
Der Zeuge mit der Schulterverletzung verblüfft die Anwesenden. Nach der Vorführung des Films behauptet er mit Bestimmtheit: "Das ist nicht das Video!" – "Das sind nicht Sie?", ist der Verteidiger erstaunt. "Nein, da sind ja viel mehr Leute dabei! Und es war sicher niemand mit einer Ordnerweste dort."
Die Aussage veranlasst den Richter zu der Vermutung, dass der Zeuge möglicherweise doch beeinträchtigter war, als er dachte, da niemand sonst die Authentizität der Aufnahmen bestreitet.
Schweigende Zeugin
Die übrigen Beteiligten, alle Geschwister des Angeklagten, stützen dessen Notwehrversion. Wobei eine Schwester schweigt, als Aulebauer sie fragt, ob ein Fußtritt gegen einen Liegenden noch eine Abwehrhandlung sei.
Schlussendlich vertagt der Richter auf unbestimmte Zeit, da er ein medizinisches Gutachten zur Schulterverletzung einholen will, auch um feststellen zu lassen, ob die geforderten 3.000 Euro Schmerzensgeld angemessen sein könnten. (Michael Möseneder, 15.3.2016)
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