Grund der Klage: Ein Verstoß der Austria gegen das Datenschutzgesetz. Christian hat in der Generali-Arena Hausverbot. Weil man ihn auch bei Auswärtsspielen nicht in der Kurve sehen wollte, wurden 2014 bei den Spielen bei Sturm und der Admira Ordner der Gastgeber auf ihn aufmerksam gemacht. Die Datenschutzbehörde sah darin eine "unzulässige Übermittlung von Daten".
In Graz wurde Christian hinauskomplimentiert, in der Südstadt gar nicht eingelassen. Deshalb fordert er Fahrtkosten und Ersatz für die Demütigung – und hat damit gute Chancen.
"Dass ich politisch nicht links stehe, ist kein Geheimnis", räumt Christian ein. Auch dass er freundschaftliche Kontakte zu Leuten des Problem-Fanclubs Unsterblich pflegt, "ebenso wie zu vielen anderen langjährigen Austria-Fans." Für ein bundesweites Stadionverbot müsste aber ein verbotenes Verhalten vorliegen – Gewaltakte, Verstöße gegen das Pyrotechnik-Gesetz, rassistische oder verbotsgesetzwidrige Aktionen. Gegen rund 130 Menschen bestehen derzeit solche bundesweiten Stadionverbote. Diese gelten nicht nur in der höchsten und zweithöchsten Spielklasse, sondern werden auch vom ÖFB und von den Landesverbänden übernommen.